Der Kubikmeter Wasser kostet im neuen Jahr 2021 weniger, nämlich 1,59 Euro/m³ statt bisher 1,87 Euro/m³. Die Verwaltung berichtete von der Neukalkulation der Gebühren für die kommenden vier Jahre 2021-2024, die das Ingenieurbüro Pecher und Partner für die Gemeinde durchführt. Im zurückliegenden Zeitraum 2017-2020 wurde ein Überschuss erzielt, der in dem kommenden vier Jahren ratierlich aufgelöst wird. Die Grundgebühren wurden leicht abgesenkt, so von 18 auf 15 Euro. Einstimmig wurde die „Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing“, also die neuen Wassergebühren, beschlossen. So geschehen in der letzten Sitzung des Gemeinderats (GR) in 2020 am 08.12.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Planersteller befinden sich wegen eines positiven Falles von Corona im Architekturbüro in Quarantäne.
  • Ebenso abgesetzt wurde die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 2. Im Rahmen der letzten Auslegung hatte es Stellungnahmen mehrerer Nachbarn gegeben.Die Abwägungsvorschläge dazu aus juristischer und planerischer Sicht lagen noch nicht vor.
  • Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ (GE 3-5) wurde einstimmig aufgehoben. Was war passiert? Den Bauanträgen für die drei Gebäude GE 3-5 westlich des Krankenhauses hatte der Gemeinderat am 28.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Kreisbaumeister Dr. Christian Kühnel erläuterte, dass sich die Prüfung sehr komplex gestalte, ob die eingereichten Bauanträge den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprächen. Die Genauigkeit bis in das Detail hinein bereite erhebliche Schwierigkeiten. Erste Abweichungen seien bereits festgestellt worden. Statt nun in ein Hin und Her von Planungsänderungen seitens der Architketen und Überprüfung durch das Landratsamt zu gehen, empfahl er, die eingereichten Eingabepläne zu Festsetzungen des Bebauungsplanes zu machen. Das geschieht nicht häufig, ist aber in anderen Gemeinden auch schon vorgekommen. Architekt Stahl erläuterte die Eingabepläne für die Gebäude und die Freiraumgestaltung mit Visualisierungen und Planzeichnungen. Der Vorteil sei, dass die Pläne das Vorhaben viel genauer abbilden würden als das im Bebauungsplan möglich sei, z.B. bei Dachaufbauten. Die zulässigen Geschossflächen werden unterschritten, bei der Grundfläche GR gab es eine Feinjustierung in der Weise, das für halböffentliche Verkehrsflächen zwischen den Gebäuden, z.B. Treppenanlagen, Rampfen, Fußwegverbindungen und Anlieferzonen, eine eigene GR von rd. 500 m² gebildet wurde. Obwohl von einigen Ratsmitgliedern die Gebäude wieder grundsätzlich diskutiert wurden, handelte es sich um eine verfahrenstechnische Entscheidung. Gegen drei Stimmen wurde weiter entschieden, (1) den vorgelegten Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 08.12.2020 zu billigen, (2) die Verwaltung mit der Auslegung zu beauftragen und (3) das weitere Verfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen.
  • Bei Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bahnhofstraße (GE 3) hatte das Kreisbauamt beanstandet, dass die Tiefgarage, die unter alle drei Gebäude GE 3-5 ragt, nur anteilsmäßig je Gebäude dargestellt wurde. Nun hat der Bauwerber den Antrag mit vollständig dargestellter Tiefgarage eingereicht. Gegen zwei Stimmen wurde diesem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  • Der Antrag der CSU-Fraktion, die Gemeinde möge ein „Haus der Vereine“ anstreben, wurde zur Kenntnis genommen, der gewünschte Beschluss wurde nicht gefasst. Die Bürgermeisterin wollte dazu keine Grundsatzdiskussion führen. Die Bevölkerung müsse dran beteiligt werden, möglicherweise spiele das ins ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept -siehe Initiative der TL) hinein . Pragmatisch könne, soweit wieder zulässig, das Sportlerstüberl am Würmseestadion, in dem die JM eine Heimat gefunden habe, anderen Vereinen für Versammlungen zur Verfügung gestellt werden. Dem konnten die Ratsmitglieder folgen. Ich fasste zusammen: Nutzung durch Vereine, ohne Investition, ohne Nutzungsänderung und ohne auf die Option Gastronomie zu verzichten. Die Ratsmitglieder Ludwig Horn (CSU) und Claus Piesch (FW) werden sich dazu abstimmen.
  • Gegen drei Stimmen wurde beschlossen, dass in öffentlichen Parks und Plätzen der Gemeinde Tutzing Feuerwerk zu Silvester verboten ist. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen. Das sei Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung, so die Bürgermeisterin, es gehe darum, Menschenansammlungen zu vermeiden.
  • Der Antrag der FDP-Fraktion, einen Jugendbeirat einzuführen, wurde von Ratsmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar erläutert. Er nahm Bezug auf den Demokratie-Führerschein und eine Veranstaltung der Parteien vor der letzten Kommunalwahl, zu der die JM eingeladen hatte. Es solle der Jugend eine Möglichkeit gegeben werden, Demokratie zu erlernen. Der vorgesehene Vortrag eines Jugendlichen, der an einer Satzung für den Jugendbeirat mitgearbeitet hatte, fiel aus. Nach konstriuktiver Diskussion wurde einstimmig folgender  Beschuss gefasst: Der Jugendbeirat wird begrüßt; die Ratsmitglieder Ludwig Horn und Claus Piesch werden beauftragt, zu den Jugendlichen Kontakt aufzunehmen und mit ihnen einen strukturierten Weg zur Jugendbeteiligung zu erarbeiten und vorzustellen.
  • Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Gemeinderats während der Corona-Pandemie hatte die Verwaltung ein Konzept erarbeitet. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b) der geltenden Geschäftsordnung sehe dazu vor, dass hier ein „Ferienausschuss“, konkret der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss, statt des Gemeinderats tagen könnte. Nachteil sei, dies sei einmal für sechs Wochen am Stück möglich. Nutze man diese Regelung, könne es passieren, das ein verkleinertes Gremium über den Haushalt 2021 und die mittelfristige Finanzplanung entscheide. Stattdessen wurde einstimmig entschieden, den Bau- und Ortsplanungsausschuss sowie den Haupt-, Finanz- und Werkausschuss mit mehr Kompentenzen auszustatten und in einer Gemeinderatssitzung am 09.02.2020 mit stark verkürzter Agenda über eine Verlängerung der Frist für diese Regelung zu entscheiden. Im Januar 2021 findet also keine Gemeinderatssitzung statt, ebenso keine Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses; die zu beschließenden Punkte werden dem Haupt-, Finanz- und Werkausschuss übertragen. Alle Sitzungen finden ab sofort im großen Saal des Buttlerhofs in Traubing statt. Diese Lösung sei im Unterschied zu Online-Sitzungen rechtssicher, so die Bürgermeisterin.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab Liegenschaftsreferent Michael Ehgartner bekannt, dass es sich im Verfahren für die Vergabe der Wohnungen am Kallerbach gezeigt habe, dass kleinere Wohnungen verstärkt nachgefragt würden. Auf dieser Basis habe er eine Mischung für die Wohnungsgröße für das Vorhaben des Verbands Wohnen an der Sudetendeutsche und Niederebersdorfer Straße angeregt. Ratskollegin Stefanie Knittl warb für die Erhaltung ortsprägender Häuser, das sollte dem Gemeinderat nicht gleichgültig sein. Zu Beginn der Sitzung hatte die Bürgermeisterin bekanntgegeben, dass bei der grundhaften Erneuerung der Hauptstraße der Bauabschnitt im Norden vorgezogen werde. Dazu werde es noch eine Pressemitteilung geben.

 

 

 

 

 

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