Das Angebot an den neuen Investor des Seehofs steht, der entsprechende Satzungsbeschluss erfolgte mehrheitlich gegen eine Stimme. So geschehen in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 05.10.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München führte die Ratsmitglieder und Besucher knapp gefasst von der historischen Situation des Seehofs durch die Entwicklung der letzten Jahre. Der historisch große Gebäudekörper war die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 325 vom 01.04.2003, mit dem der Bestand des Seehofs gesichert werden sollte. Der nachfolgende intensive Überlegungsprozess zur Gestaltung des Areals führte über zahlreiche Sitzungen mit Unterstützung durch den gemeindlichen Planer Prof. Florian Burgstaller zu einer Neustrukturierung des Bauraums und der Baumassen mit dem zentralen Element der Sichtachse von der Hauptstraße zum See bzw. Dampfersteg  und dem belebten Boulevard an der Schloßstraße. Zur Sicherung der Nutzung wurde das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr“ festgesetzt. Mit dem Billigungsbeschluss vom 10.11.2020 begann dann das formelle Bauleitverfahren.

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) behandelte in einer Feriensitzung am 24.08.2021 ausführlich die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere die der Nachbarn. Übrig gebilieben waren zwei Punkte. So konnte die Planerin berichten, dass es (1) durch die Immissionsentwicklung seitens der Evangelischen Akademie  Tutzing keine Einschränkungen für den Hotelbetrieb oder der Nachbarn gebe, das Ergebnis der ergänzenden schalltechnischen Untersuchung insoweit unkritisch sei; und es sei (2) nachgemessen worden, dass die Lage der Bä-ume richtig erfasst worden war, die Kronendurchmesser jedoch etwas größer sind als bisher angenommen. Abschließned beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 durch den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 7 „Seehof“ mit Begründung in der Fassung vom 05.10.2021 als Satzung.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Wir schon berichtet, hatte die Gemeinde zufällig und auf Nachfrage Kenntnis davon erlangt, das die DB Station & Services AG das Bahnhofsgebäude Tutzing und einen großen Teil des Bahnhofsvorplatzes über ein Bieterverfahren veräußert. Die Bieterfrist ist inzwischen abgelaufen. Der hinzugezogene Rechtsanwalt Simon Kopp von der Kanzlei Arnecke-Sibeth-Dabelstein erläuterte die Möglichkeiten der Gemeinde, neben dem Erwerb selbst hier Einfluss zu nehmen. Ein Vorkaufsrecht sei aktuell nicht gegeben, könne aber geschaffen werden. Nutzbar sind die jahrelangen planerischen Überlegungen, Bahnhofsgebäude und -vorplatz zu gestalten. Ich erinnerte die Ratsmitglieder an Visualisierungen von Prof. Burgstaller, die er im Rahmen des Konzepts „Vom Bahnhof zum See“ angestellt hatte. Der funktionale Waschbetonbau nördlich des historischen Bahnhofsgebäudes war gedanklich entfernt, der südliche Anbau im Norden gespiegelt, so das das Bahnhofsgebäude wieder symmetrisch steht. Die Bahnfunktionen waren in einem zu errichtenden Pavillon abgesetzt nördlich untergebracht.

© Prof. Florian Burgstaller

Einen Aufstellungsbeschluss, so Rechtsanwalt Kopp, gebe es ja, aber die Erarbeitung eines Bebauungsplans sei bekanntermaßen langwierig. Er schlug daher vor, eine Erhaltungssatzung zu erlassen mit dem Ziel, die städtebauliche Situation zu erhalten. Dabei sollte das ehemaige Postgebäude und der Pavillon im Norden einbezogen werden. Untermauern ließe sich dies durch den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung.

  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Bereich des Bahnhofes, des Bahnhofsvorplatzes und der „alten Post“ zur Erhaltung dieses städtebaulich und historisch bedeutsamen Ensembles. Mit der Ausarbeitung der Satzung wurden Herr Rechtsanwalt Kopp und Stadtplaner Büscher beauftragt. Das Verfahren wurde an den Bau- und Ortsplanungsauschuss übertragen, um hier zügig weiterzukommen.
  • Ebenso einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung einer Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich des Bahnhofes, des Bahnhofsvorplatzes und der „alten Post“. Mit der Ausarbeitung der Satzung wurden Herr Rechtsanwalt Kopp und Stadtplaner Büscher beauftragt.
  • Für die Aufstellung von zwei Bauwagen auf dem Gelände des Beringerheims für den geplanten Kinderhort des Arbeiter-Samariter-Bundes war der Flächennutzungsplan zu ändern. Nach Abwägung der eingegangenen, überwiegend redaktionellen Stellungnahmen und unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse stellte der Gemeinderat einstimmig die 29. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Beringerheim“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.10.2021 fest. Damit folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 28.09.2021.Die Bürgermeisterin ergänzte, der Hort im Wald sei eröffnet und bereits ausgelastet. Der dazugehörige Bebauungsplan liege derzeit aus, die Abwägung erfolge in der nächsten Sitzung.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gewerbehalle und Neubau eines Wohn- und Gewerbehofes mit Teilrückbau des Bestandes in Diemendorf 3b erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Dieses Vorhaben war bereits mehrfach im Bau- und Ortsplanungsauschuss behandelt worden. Zuletzt erteilte der Gemeinderat am 20.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Antrag, das geplante Gebäude füge sich in die umgebende Bebauung ein. Das Landratsamt widersprach und lehnte die beiden Zwerchgiebel wegen der Wandhöhen ab. Eine abermalige Überarbeitung der Planung sieht nun eine Wiederkehr nach Süden vor. Eine Tiefgarage ist ebenso vorgesehen, wie es der Tutzinger Ortsbausatzung entspricht. Der Gemeinderat folgte dem Empfehlungsbeschuss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 28.09.2021 und erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
  • Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFW) hatte in der Sitzung am 21.09.2021 die geplante Jugendbeiratssatzung vorberaten, grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen und kleinere Änderungen empfohlen. Zentral ist das einem/einer Vertreter/in eingeräumte Recht auf Stellungnahme in öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Die Bürgermeisterin, der Jugendreferent Claus Piesch sowie der Referent für Vereine und Ehrenamt Ludwig Horn dankten dem Team der Jugendlichen für die Vorabeiten und die gemeinsame Beratung. Die Punkte des HFW wurden eingearbeitet. Geschäftsleiter Marcus Grätz bestätigte die Kompatibilität der Satzung mit der Geschäftsordnung der Gemeinde. Einstimmig wurde die Satzung beschlossen. Spätere Nachsteuerung ist immer möglich.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes drückten Bürgermeisterin und auch der Geschäftsleiter Marcus Grätz ihren Dank den Wahlhelfern der Bundestagswahl am 26.09.2021 aus. Tutzing sei die einzige Landkreisgemeinde gewesen, die fehlerfreie Unterlagen eingereicht habe. Weiterhin teilte die Bürgermeisterin mit, der Stephaniritt am 26.12.2021 könne aus Sicht der Verwaltung stattfinden. Derzeit wird das Interesse der Akteure abgefragt. Wichtig sei das allgemeine Verständnis, dass es sich hier um eine krichliche Veranstaltung handele. Die Feuerwehr hat ihre Unterstützung bei den zeitweise notwendigen Absperrungen zugesagt.

 

 

 

 

 

 

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