Die Vorstellung des Plankonzeption für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 „Seehof“, war der Hauptpunkt der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 10.11.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die beteiligten Planer, Prof. Florian Burgstaller, Michael Winkelmann und Monika Treiber zusammen mit Lydia Knözinger-Ehrl und Christian Schwander vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellten das Ergebnis ihrer umfangreichen Arbeit vor. Dazu konnten bereits Anmerkungen von Behörden berücksichtigt werden, die an einem gemeinsamen Termin mit den Planern teilgenommen hatten.

In der Sitzung des Gemeindrats am 06.11.2018 waren die Planungsziele bereits konkretisiert worden:

  1. Planungsrechtliche Absicherung der Nutzung als Hotel, auch in Abgrenzung einer Nutzung als Boardinghouse;
  2. Immissionsschutzrechtliche Konfliktbewältigung der Auswirkung jeweils aneinander grenzender Nutzung, auch durch entsprechende Situierung und Gestaltung der Baukörper;
  3. Herstellung einer funktionsgerechten Erschließung, gerade auch im Hinblick auf die Tiefgaragenzufahrt;
  4. Schaffung von Sichtachsen zum See;
  5. das vorhandene Maß des Baurechts soll bei der Planänderung weitestgehend erhalten bleiben.

Wie schon mehrfach berichtet, soll das Grundstück in bester Lage am See in der Weise bebaut werden, dass zum einen eine Sichtachse von der Hauptstraße zu See und Dampfersteg erhalten bleibt, zum anderen eine Öffentlichkeit auf Teilen dieses Grundstücks entsteht. So sind über einer Tiefgarage vier Gebäude im Norden des Grundstücks vorgesehen. Die drei östlich gelegenen Baukörper bilden das Hotel und sind miteinander verbunden. Das westliche Gebäude soll Mitarbeiterwohnungen bieten. Insgesamt ist eine dreigeschossige Bauweise vorgesehen. Um die Machbarkeit einer Hotelplanung abzusichern, wurde mit Architekt Michael Winkelmann ein sachkundiger Berater heranggezogen, der die Gebäude von Innen nach Außen plante. Insgesamt könnten 85-90 Zimmer zu je 21/22 m² realisiert werden. So ist die die Hotelfunktion wie Empfang und Restauration im Erdgeschoss des östlichen Gebäudes vorgesehen.

© par terre architekten – Michael Winkelmann

Die öffentliche Nutzung einschl. Hotelterrasse ist nach Süden ausgerichtet. So wird es in den Gebäuden im Erdgeschoss nach Süden keine Hotelzimmer geben; die Flächen sind für Einrichtungen des Tourismus bzw. Läden vorgesehen. Parallel zur Schlossstraße entsteht quasi ein Boulevard. Im Osten soll es keine Terrasse geben, um keinen Lärm für die nördlichen Nachbarn zu verursachen. Ganz vorn am See ist ein Bauraum für ein Café bzw. eine Tagesbar vorgesehen, die äußerlich Bootshäusern nachempfunden werden soll. Hier sind kleine Außenflächen mit Ausrichtung zum Dampfersteg bzw. nach Süden vorgesehen. In der südöstlichen Ecke des Grundstücks ist ein weiterer Bauraum für einen erdgeschossigen Pavillion vorgesehen, der flexibel nutzbar ist, z.B. als öffentlicher Eingang zu dem Wellnesseinrichtungen im Untergeschoss oder als Abgang zur Tiefgarage. Landschaftsplanerin Monika Treiber erläuterte die Grünplanung. Neben einer dritten Baumreihe an der Südseite des Grundstücks in Ergänzung zu den bestehenden schlug sie vor, vom vorhandenen, verrohrten Bachlauf Wasser abzuzweigen und in offenem Gelände zum See zu leiten und die Grünfläche darart zu beleben.

© Monika Treiber, Landschaaftsarchitektin

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde samt Begründung in der Fassung vom 10.11.2020 gegen eine Stimme gebilligt. Weil keine Anhaltspunkte dem entgegenstehen wurde die Verwaltung beauftragt, das beschleunigte Auslegungsverfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Das Projekt wird mit Hochdruck weitergetrieben, denn der Satzungsbeschluss muss in der ersten Oktoberhälfte 2021 gefasst werden.

Wenn der vorgestellte Bebauungsplan für den „Seehof“ so realisiert würde, wäre das „eine Aufwertung des Gebiets für Einheimische und Touristen“ lobte die Bürgermeisterin, „alle würden davon profitieren“.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“ wurde verschoben, weil kurzfrstig weitere, vertiefende Unterlagen eingereicht wurden, die in die Abwägung einbezogen werden sollen.
  • Mit der Überplanung der Wohnanlagen des Verbands Wohnen im Landkreis Starnberg am Schönmoos (Niederebersdorfer Straße, Sudetendeutsche Straße) wurde eine weitere Plankonzeption vorgestellt. Während der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller die Konzeption anhand von Visualisierungen darstellte, erläuterten Geschäftsführer Michael Vossen sowie der Technische Leiter Wolfgang Robl die Eckpunkte. Beide Teile bilden die Grundlage für das einzuhaltende Verfahren bei der Ausrichtung des Architektenwettbewerbs. Insgesamt sind ca. 70 Wohneinheiten in einem erfahrungsgeprägten Mix aus 1-, 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen vorgesehen, dazu im Erdgeschoss Räume für eine 8er Wohngemeinschaft der Lebenshilfe. Prof. Burgstaller zeigte eine Bebauung mit vier zur Umgebung passenden Gebäuden, die auch das wirtschaftlich notwendige Volumen ausweisen, gleichzeitig aber zahlreiche freie Flächen bzw. Hofsituationen bieten. Vorgesehen ist eine dreigeschossige Bauweise, lediglich das vierte Gebäude im Norden soll vier Geschosse aufweisen. Ein Gremium, in dem die Gemeinde mit der Bürgermeisterin, dem Leiter des Bauamts sowie den Ratskollegen Michael Ehgartner und Stefan Feldhütter vertreten sind, wird das weitere Verfahren begleiten, die Entwürfe der Architekten sichten. Der Gemeinderat nahm die Plankonzeption zustimmend zur Kenntnis; die Themen Wohnungs-Mix und geeigneter Stellplatzschlüssel werden noch untersucht. Welche Mieten angesetzt werden, ließ der Geschäftsführer des Verbands offen. die Miete von 7,50 Euro/m² mit Wohnberechtigungsschein, wie sie am Kallerbach gelten, würden wohl nicht zu halten sein.
  • Folgerichtig wurde einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 „Sudetendeutsche-/Niederebersdorfer-/Pommernstraße“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung wurden Prof. Burgstaller und der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Schließlich übertrug der Gemeinderat das gesamte Verfahren bis einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.
  • Als Ansprechpartner des Gemeinderats für den Helferkreis “Städte Sichere Häfen” wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin der Ratskollege Florian Schotter bestimmt. Die Gemeinde wird den Helferkreis bei Veranstaltungen und Spendenaktionen unterstützen.
  • Eine hitzige Diskussion löste der fraktionsübergreifende Antrag von Büdnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Tutzing, ÖDP und SPD zum Mobilfunkausbau 5G aus. Ratskollegin Verena von Jordan-Marstrander erläuterte auch als Ärztin den Antrag, den Mobilfunkausbau mit Frequenzen über 3,8 Giga-Hertz erst dann zu unterstützen, „wenn die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt durch industrie- und regierungsunabhängige Wissenschaftler verlässlich nachgewiesen ist“. Die auf Festnetztechnolgie basierende Breitbandversorgung Tutzings und seiner Ortsteile solle sichergestellt werden. Weiterhin, so der Antrag, soll ein Mobilfunkkonzept mit Unterstützung von Fachleuten erarbeitet werden, „damit eine größtmögliche Minimierung der Immissionsbelastung zum Schutz der Bürger*innen erreicht wird“. Der Antrag wurde mit 10 : 8 Stimmen angenommen, vielleicht auch deswegen, weil drei Mitglieder des Gemeinderats von CSU und UWG entschuldigt fehlten. Alle Antragsteller sowie die Bürgermeisterin votierten für den Antrag. Ich selbst sehe den Ausbau durch den Bund entschieden und veranlasst, das Bundesamt für Strahlenschutz rät zu einem umsichtigen Ausbau von 5G und wird die Wirkung der neuen Frequenzbereiche weiter erforschen. Das im Antrag enthaltene negative Signal an die Wirtschaft wollte ich nicht senden. Der Vorstand der Aktionsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender hatte im Vorfeld seine Ablehnung gegenüber der Bürgermeisterin zum Ausdruck gebracht. Ein ähnlicher Antrag der ÖDP hatte in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 30.06.2020 keine Mehrheit gefunden.
  • Der Antrag der CSU-Fraktion, Online-Terminvereinbarungen mit dem Rathaus einzuführen, um Verfügbarkeiten einsehen und den individuellen Wunschtermin unkompliziert reservieren zu können, wurde einstimmig in die Haushaltsberatungen verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Online-Terminvereinbarung nur für den Bereich Bürgerservice sinnvoll, nicht z.B. für das Bauamt.
  • Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses, den Straßennamen „Waldschmidtunterführung“ für den beschränkt-öffentlichen Weg mit dem Zusatz „nur für Fußgänger und Radfahrer zu beschließen.
  • Einstimmig wurde die 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Tutzing erlassen. Änderungen bzw. Erweiterungen der bestehenden Satzung waren erforderlich geworden, weil am Waldfriedhof ein Ruhewald eingerichtet wird.
  • Ebenso einstimmmig wurde nachfolgend aus gleichem Grund eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen, die der Haupt- Finanz- und Werkaussschuss (HFWA) vorberaten und dazu einen Empfehlungsbeschluss gefasst hatte. Die Grundgebühr je Bestattung und die Verwaltungsgebühren bleiben unverändert.
  • Einer Empfehlung des Haupt- Finanz- und Werkaussschusses folgend wurde einstimmig beschlossen, eine Darlehensrestschuld außerordentlich zu tilgen und auf eine Anschlussfinanzierung zu verzichten. Die entsprechende überplanmäßige Ausgabe von rd. 123.000 wurde genehmigt.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wollte ich mich zum Sachstand der „Leitziele Tutzing 2030“ erkundigen. In der vergangenen Sitzung am 06.10.2020 war beschlossen worden, einen Moderator für die Leitziele Tutzing 2030 zu suchen. Der Beschluss, einen Moderator zu suchen und ggf. zu beauftragen, ein einzelner Punkt meines Antrags vom 6. Mai 2020, heißt ja eigentlich, dass wir in den beschriebenen Prozess eingetreten sind. Jedoch nur indirekt und nicht ausdrücklich. Mein Vorschlag der modifizierten Beschlussfassung wurde nicht auf die – ohnehin volle – Tagesordnung genommen, Auskunft zum Sachstand der Moderatorensuche und des Prozesses gab die Bürgermeisterin nicht. Was wir benötigen, ist die Diskussion des FÜR und WIDER und ein Votum der überwiegenden Mehrheit des Gemeinderats, dieses Projekt inhaltlich und prozessual voranzutreiben. Das schaffen wir nur gemeinsam! Daher sollte das Thema in der Dezember-Sitzung auf der Tagesordnung stehen und der Antrag behandelt werden.

Ende der Sitzung nach rd. fünf Stunden um 22:55; sie hatte nichtöffentlich um 18.00 begonnen! Mit Maske!

Titelbild (Zeichnung) © Prof. Florian Burgstaller

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert