Gut zweieinhalb Stunden hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.06.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald erneut mit der Neubebauung an der Hauptstraße 39 (ehemals Kohlen-Müller und Edeka) beschäftigt! Da war Ausdauer gefragt. Die Gespräche mit dem neuen Eigentümer, der Imeno GmbH, vertreten von den Herren Felix Wittmann und Christoph Grill, werden seit mehr als einem Jahr geführt. Die Änderung des Bebauungsplans war in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2022 beschlossen worden. Die Gemeinde arbeite hier konstruktiv mit dem Bauwerber zusammen, in zahlreichen Runden mit den beteiligten Planern bewege man sich aufeinander zu, so die Bürgermeisterin. Ziel ist es, hier ein schöne Ortsmitte zu gestalten.
Bis zur physischen Erschöpfung ihrer Stimme erläuterte die Planerin Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband zunächst die Planung und anschließend das Verfahren.
Ausgehend von den städtebaulichen Entwurf des Planers Prof. Florian Burgstaller stellte sie den aktuellen Planungsstand der Imeno vor. In den zwei Gebäuden sollen zwei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss (428 m²) des straßenseitigen Gebäudes und insgesamt 22 Wohnungen (2.051 m²) im Vorder- und Rückgebäude entstehen. Dabei sind auch vier Wohnungen vorgesehen, für die im Rahmen der Einkommensorientierten Zusatzförderung (EOZF) ein Mietzuschuss gewährt wird. In der Tiefgarage sind 32 Stellplätze vorgesehen. Der Entwurf wurde kontrovers diskutiert, was auch daran lag, dass die vorgelegten Planzeichnungen und Visualisierungen sehr technisch ausgerichtet waren, viel weniger gefällig als bei Prof. Burgstaller. Die Planerin führte jedoch immer wieder auf dessen Entwurfsplanung zurück, in der schon zahlreiche Details enthalten waren. Im Plenum wurden nun die nachfolgenden Punkte kritisiert: Abweichungen bei der Höhenentwicklung (nachdem sich der Nullpunkt verändert hatte), die zu breiten Dachgauben, die den Vorplatz einschränkenden Balkone auf der Seite der Haupstraße, die Größe der Dachterassen auf den Stirnbauten und die Lage des Spielplatzes in der Nordwestecke des Grundstücks.
Verfahrenstechnisch soll nun ein vorhabensbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB umgesetzt werden. Dazu gehören (1) der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), der (2) Vorhabensbezogene Bebauungsplan (VHB) und (3) der Durchführungsvertrag (DFV). Die Planerin berichtete von einem Scopingtermin am 07.02.2022, einer Art Vorbesprechung des Vorhabens mit beteiigten Behörden. Ehrgeiziges Ziel im Verfahren sei ein Satzungsbeschluss am 08.11.2022. Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung grundsätzlich zu mit der Maßgabe, folgende Punkte in die Planung einzuarbeiten bzw. zu beantworten: Wegfall der Balkone auf der Seite der Hauptstraße, Reduzierung der Dachterrassen auf den Stirnbauten, Variante 3 der Höhenalternative (+24 cm Bauhöhe), schmalere Gauben, veränderte Situierung des Kleinkinderspielplatzes und Prüfung, inwieweit der Mix der EOF-geförderten Wohnungen zugunsten kleinerer geändert werden kann. Der Investor soll den Vorhaben- und Erschließungsplan einreichen. Der Planungsverband wird den Bebauungsplan erstellen. Abschließend wurde die Verwaltung sowie die beratende Anwaltskanzlei beauftragt, den Durchführungsvertrag zu erstellen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 89 Beringerheim“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.06.2022 als Satzung. Die Planerin Lydia Knözinger Ehrl hatte erläutert, dass im Rahmen der letzten Auslegung nur redaktionelle Hinweise eingegangen seien, eine Planänderung sei nicht erforderlich gewesen.
  • Der Jugendbeirat, vertreten durch Julia Bühr-Störlein, stellte seine ersten beiden Anträge vor. Zum einen sollen Pfandringe für die Mülleimer an der Brahmspromenade, Im Kustermannpark und auf dem Johannishügel angeschafft werden. Der Antrag wurde befürwortet, die Finanzierung (max. 1.000 Euro) erfolgt aus dem gewährten Budget, der Bauhauf wird sich um die Anbringung der Pfandringe und deren Leerung kümmern. Der zweite Antrag zielt auf die Anschaffung von Spendern für kostenfreie Periodenprodukte (Tampons und Binden). Dem wurde zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Mittelschule. Die Befüllung erfolge wie beim Toilettenpapier.
  • Nach Vorberatung im Umwelt-, Energie- und Verkehrsauschuss am 22.02.2022 beschloss der Gemeinderat einstimmig die 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing, also die neue Parkgebührenverordnung. In der Verordnung selbst wurden die neuen Gebühren sowie als Anlagen die Luftbilder mit den bewirtschafteten Flächen ergänzt. Hier noch einmal die Übersicht (für eine Vergrößerung bitte anklicken):
  • Nach externer Standortanalyse für das Feuerwehrhaus hat sich der gegenwärtige Standort als derjenige mit der größten Leistungsfähigkeit herausgestellt. Zwar ist der Standort „Hartplatz“ am Würmseestadion planerisch leistungsfähig, jedoch unter dem Aspekt der Erreichbarkeit für Einsatzkräfte und der Hilfsfristen für den nördlichen Teil von Tutzing weniger vorteilhaft. Die Untersuchung enthielt auch die Berechnung des Raumbedarfs nach einschlägigen Vorschriften. Einstimmig wurde beschlossen, am gegenwärtigen Standort weiterzuplanen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird die Umsetzung eines Neubaus des nicht mehr zeitgemäßen Feuerwehrhauses geprüft.
  • Bereits am 05.04.2022 war in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden, einen schmalen Seeuferstreifen in der Nähe des Midgardhauses nicht mehr in das Gemeindegebiet einzubeziehen. Ein entsprechender Antrag aus dem Jahr 2019 ließ sich nicht realisieren und wurde nun in öffentlicher Sitzung zurückgenommen und das eingeleitete Verfahren aufgehoben.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab die Bürgermeisterin bekannt, dass aufgrund von Haftungsfragen das Südbad nunmehr eine „öffentliche Badestelle“ sei, für deren Besuch kein Eintritt erhoben werde. Ende der Sitzung 22:40!

Titelbild: Mit freundlicher Genehmigung durch Imeno GmbH

 

 

 

 

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