Dem Betrieb eines Ruhewalds auf dem Gut Ilkahöhe ist in der Sitzung des Gemeinderats am 02.07.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters vertraglich einstimmig zugestimmt worden. Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hatte dem Konzept Waldruh in der Sitzung am 11.07.2023 grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Verträge vorzubereiten. Im Zuge der Vorbereitung wurde der Verwaltung anwaltlich empfohlen, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Darauf hatte sich nur der Eigentümer von Gut Ilkahöhe gemeldet. Somt konnte der Beschluss über die Verträge gefasst werden.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig wurde das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2024 berichtigt, in der der Satzungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“ gefasst wurde. Nachträglich wurde nun die Abwägungsliste in das Protokoll aufgenommen.
  • Einstimmig wurde das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2024 berichtigt, in der der Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“ gefasst wurde. Nachträglich wurde nun die Abwägungsliste in das Protokoll aufgenommen. Hintergrund der parallelen Änderungen von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan war die Gründung einer Waldgruppe im Waldorfhaus, dazu wurde das Außengelände nach Westen erweitert. Die geplante Jurte ist bereits realisiert.
  • Nachdem die vertragliche Situation für den Betrieb des Ruhewalds klargestellt  war, wurde einstimmig der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Waldruh -. Ilkahöhe“ gefasst. Gleichzeitig wurde der Bearbeitung wegen des öffentlichen Interesses eine hohe Priorität eingeräumt. Der Grundstückseigentümer plant, einen Bestattungwald auf ca. 44,43 Ha einzurichten. Die Erstbelegung ist ein kleiner Teil davon. Grundgedanke ist die Idee eines „Waldfriedhofs“ mit natürlicher Waldatmosphäre. Mit den Entwurf dieses speziellen Bebauungsplans wurde das Büro Klaus + Salzberger Landschaftsarchitekten PartGmbB beauftragt. Der Antragsteller wird die Kosten übernehmen. Das weitere Verfahren wurde an den Bau- und Ortsplanungausschuss übergeben.
  • Parallel wurde der Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des entsprechenden Flächennutzungsplans einstimmig beschlossen, entsprechend auch die weiteren Beschlüsse zum Verfahren.
  • Ein neuer Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer zeitlich befristeten Wohnanlage für Asylbewerber mit 144 Personen war aufgrund von Umplanungen und Änderungen erforderlich geworden. Dem ursprünglichen Antrag hatte der der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2023 das gemeindliche Einvernehmen erteilt, die Baugenehmigung durch das Landratsamt erfolgte am 01.06.2023. Der neue Tekturantrag sieht unverändert eine zweireihige und zweigeschossige Anlage mit einem Innenhof auf der „Klosterwiese“ vor. Die Änderungen betreffen die Situierung des Spielplatzes im Innenhof, die Zufahrtssituation vom Gröberweg und die Situierung der Fahrradabstellplätze. Gegen eine Stimme mehrheitlich beschlossen.
  • Für den Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage in der Bahnhofstraße 18 lag ein ablehnender Empfehlungsbbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschuss vom 18.06.2024 vor. Dem Antrag vom 24.05.2024 war das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht erteilt worden, ebenso nicht die Befreiung von Abstandsflächen und die Errichtung als reine Wohnbebauung, da das Grundstück in einem Mischgebiet liegt. Zwar hatten die Tischvorlage vom Tag der Sitzung und die am Vormittag per Mail zugesendeten 3D-Ansichten durchaus neue Aspekte gezeigt. Dennoch sprach die reine Wohnbebauung (ohne die im Mischgebiet notwendige Gewerbeeinheit), die faktische Baulinienverschiebung und die große Versiegelung gegen den Antrag und haben so erneut zu der wiederum einstimmigen Ablehnung geführt.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage am Bareisl wurde das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich gegen die Stimme von Ratsmitglied Dr. Franz Matheis verweigert. Der Bau.- und Ortsplanungausschuss hatte in seiner Sitzung am 18.06.2024 einen ablehnenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
  • Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Tutzing wurde vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Ernst Lindl, vorgetragen. Nach allem hat die Verwaltung ordentlich gearbeitet. Einstimmig wurden drei folgenden Beschlüsse gefasst: (1) Feststellung der Jahresrechnung 2022, (2) Entlastung der ehemaligen Bürgermeisterin und (3) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben, die von der Verwaltung gut begründet worden waren.
  • Die Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Zweitwohnungsteuersatzung hatte der Haupt- Finanz- und Werkausschuss in seiner Sitzung am 11.06.2024 beschlossen. Der Gemeinderat nahm eine Korrektur vor und strich die Ziffer 3: „Wird eine Wohnung von einer Person als Nebenwohnung und von einer anderen als Hauptwohnung genutzt, wird die Wohnung hälftig veranlagt.“ Dies betrifft regelmäßig Ehepartner bzw. Lebenspartner. Einstimmig beschlossen.

Anmerkung: Dieser Bericht basiert auf der Mitschrift des Ratskollegen Dr. Joachim Weber-Guskar. Ich danke ihm für die Unterstützung meiner Berichterstattung!

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