Einstimmig wurde der Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung 2026-2028 beschlossen. So geschgehen in der Sitzungs des Gemeinderats am 28.01.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der Bürgermeister selbst führte durch den Haushalt. Man habe es sich nicht einfach gemacht und der Gürtel sei eng geschnallt.  Das Jahr 2024 sei gut abgeschlossen worden und dank einer Gewerbesteuersonderzahlung bei gleichzeitig verminderten Ausgaben konnte den Rücklagen ein Betrag von 4,8 Mio. zugeführt werden. Der Stand der Rücklagen per 31.12.2024 belief aich auf rd. 6,6 Mio. Euro.

Im Haushalt für das Jahr 2025 konnte eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von knapp 0,9 Mio. Euro geplant werden – dies Dank der Gewerbesteuererhöhung, die vorzuschlagen sich der Ausschuss am Ende der Beratungen entschlossen hatte. Die Erhöhung des Hebesatzes auf 330% entspricht einer Erhöhung um 30 Prozentpunkte oder 10%.

Als weitere Einnahmen im Vermögenshaushalt sind Grundsstücksveräußerungen in der Sebastiansbrunnstraße im Fischerbuchet und im Rosenweg in Kampberg geplant. Kreditaufnahmen soll es nicht geben, wohl aber eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von rd. 4,0 Mio. Euro.

Eine detaillierte Übersicht über den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung 2026-2028 finden Sie hier.

Der Bürgermeister appellierte, die Gemeinde müsse sich auf das Wesentliche konzentrieren. Den Bürgerinnen und Bürgern sei gesagt, dass nicht mehr alles gehe. Die steigenden gesetzlichen Ansprüche sseien für die Kommunen nicht mehr tragbar, die Grenzbelastung der Handlunbgsspielräume sei erreicht.
In den Telefonaten mit Gewerbetreibenden über die Erhöhung der Gewerbesteuer habe es sowohl Verständinis als auch Unveständnis gegeben. Das absolute Hauptthema sei jedoch die Infrastruktur, gefolgt von der Mobilfunkversorgung und einen Glasfasernetz. Mit Blick auf die Zukunft sieht er die Gemeinde auf dem richtigen Weg. Die Ausgaben würden weiter optimiert, bei den Einnahmen werde es weitere Überarbeitungen bei den Gebühren geben. Der Bürgermeister dankte der Kämmerin, Manuela Goldate, dem Haupt-, Finanz- und Werkausschuss sowie dem Gemeinderat für die engagierte Mitarbeit bei den Haushaltsberatungen.

Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande schloss sich dem Dank an und meinte, eigentlich sei alles gesagt. Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes sei, blicke man auf die anderen Kommunen im Landkreis, eine Nachholung. Die Erhöhung sei in den Beratungen schwergefallen, sie passe auch nicht in die Konjunkturlandschaft. Aber ohne einen guten Haushalt erhielte die Gemeinde auch keine Kredite. Ich selbst schilderte noch einmal die nicht ausreichenden Einnahmen, denen steigende Ausgaben, insbesondere die ständig steigende Kreisumlage, gegenüberstünden, und warb um Verständnis für die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes. Dazu betonte ich, dass mit dieser Erhöhung der Gürtel nicht gelockert worden sei sondern die Rücklage für zukünftige Investitionen gestärkt werden soll.

Ratskollege Bernd Pfitzner signalisierte eine „Zustimmung mit Bauchschmerzen“ und erinnerte an die Anträge des Bündis 90/Die Grünen zur Erhöhung der Gewerbesteuer auf den Nivelliewrungssatz von 310% und die deutliche Erhöhung des Grundssteuersatzes. Beide Anträge wurde bekanntlich abgelehnt. Er appellierte, für 2026 mehr finanziellen Handlungsspielraum zu erreichen. Ratskollege Stefan Feldhütter beklagte, dass den Kommunen bestimmte Aufgaben des Bundes (oder des Landes) übertragen werden, diese aber nicht für die vollen Kosten aufkommen, also die notwendige Konnexität nicht gegeben sei.

Am Ende wurden der Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung 2026-2028 einstimmig beschlossen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Christoph Knobloch, Kommandant, erläuterte den Jahresbericht 2024 der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing. Die Zahl der aktiven Mitglieder liege bei 93, davon 22 im Alter von 12-17 Jahren. An der Mitgliederentwicklung zeige sich, dass es an Nachwuchs mangele; daher werde auch erwogen, das „Rentenalter“ von 65 auf 67 Jahre herauszusetzen. Insgesamt habe es 205 Einsätze gegeben, ein Rekord. Dafür waren 197 Einsatzstunden erforderlich gewesen, insgesamt 2.335 Personeneinsatzstunden. Der Dauerregen am 27.05. und 01.06. habe 48 Unwettereinsätze gefordert. Mit Blick in die Zukunft berichtete der Kommandant, dass die digitale Alarmierung bis zum März abgeschlossen werde. Sorge bereite das Feuerwehrhaus, denn schon der Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2020 enthalte den klaren Hinweis auf die Notwendigkeit, ein neues Feuerwehrhaus zu errichten. Der gegenwärtige Standort sei aus Sicht der Einsatzleitung ideal, weil die Einsatzstellen zentral in Tutzing gelegen seien. Er wünsche sich von der Gemeinde die Festlegung des Standorts und die Anpassung des Bebauungsplans, also einen Aufstellungsbeschluss. Der Bürgermeister dankte dem Kommandanten, der diese Fuktion ehrenamtlich bei kleiner Aufwandsentschädigung ausübe.
  • Mit knapper Mehhreit wurde am 09.04.2024 eine Seniorenbeiratssatzung erlassen und diese hinsichtlich der Wahlberechtigten ergänzt. Der Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines Soneriorenbeirats wurde am 14.01.2025 wiederholt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Wahlfahren zu einem Berufungssverfahren umzugestalten. Geschäftsleiter Marcus Grätz führte durch die Satzung.  § 6 Absatz 5 lautet nun: Der Gemeinderat entscheidet also in öffentlicher Sitzung über die personelles Besetzung des Seniorenbeirats. Sämtliche Bewerber werden in geheimer Wahl bestimmt. Damit, so Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande, könne der Gemeinderat die Eignung der Bewerber überprüfen. Zusätzlich gab es noch zwei redaktionelle Hinweise. Ratskollegin Elisabeth Dörrenberg wandte sich gegen die Einrichtung eines Seniorenbeirats an sich. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen wurden gegen die Stimme des Ratskollegin Elisabeth Dörrenberg beschlossen. Die Satzung insgesamt fand eine Mehrheit von 13 : 5 Stimmen.
  • Der Gemeinderat beabsichtigt die Ausweisung von Gewerbe- und Mischgebietsflächen in Traubing Nord. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hatte das Thema in seiner Sitzung am 21.01.2025 vorberaten. Das gemeindeeigene Grundstück von 3.405 m² im Norden soll als Gewerbegebiet, das südliche Privatgrundstück von 1.900 m² als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die Flächen verstehen sich vor Abzug der Flächen für die Erschließungsstraße mit Wendehammer.  Derzeit sind die Grundsstücke als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Der Ausschuss hatte mehrheitlich gegen eine Stimme beschlossen: (1) den Aufstellungsbeschluss für die 34. Änderungs des Flächennutzungsplans, (2) Auftrag an die Kanzlei Avocado für einen Städebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer des Privatgrundstücks zur Teilung der Planungs- und Erschließungskosten und (3) Auftrag an den Planungsverband Äußerer wirtschaftraum München für den Entwurf.  Ratskollegin Barbara Doll wunderte sich, wie leicht es in diesem Fall geschehe, landwirtschaftliche Flächen in Gewebeflächen umzuewandeln; einem aktiven Landwirt würde dies nicht gelingen. Sie wies noch einmal auf das Gewerbegebiet Traubing Süd hin, dass weiterentwickelt werden sollte. Bauamtsleiter Christian Wolfert bestätigte den Arbeitsauftrag in dieser Angelegenheit, auch der Bürgermeister will sich diesem Thema widmen. Der Beschluss wurde mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegion Barbara Doll gefasst.
  • Dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses folgend wurde ebenfalls mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Barbara Doll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Gewerbegebiet Traubing Nord“ beschlossen, ebenso auch der Auftrag an die Kanzlei Avocado für einen Städebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer des Privatgrundstücks zur Teilung der Planungs- und Erschließungskosten sowie der Auftrag an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum München für den Entwurf. Dabei soll auch die Optik angepasst werde, um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erreichen.
  • Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 57 „Weilheimer Straße/Kriegerdenkmal“ zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Dreispänners mit sechs Stellplätzen am Lindemoosweg in Traubing wurde einstmmig abgelehnt. Der rechtsverbindliche, qualifizierte Bebauungsplan wird nicht geändert und bleibt unverändert bestehen. Dort ist für das Grundstück „private Grünfläche“ festgesetzt, auf der jegliche Bebauung unzulässig ist. Darüber hinaus sind Gelände und Gehölzbestand in ihrer natürlichen Form zu erhalten. Diese Festsetzungen sind aus Sicht der Gemeinde Tutzing nach wie vor geboten. In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 15.10.2024  war der Bauantrag bereits abgelehnt worden.
  • Dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses folgend wurde der Bauvoranfrage für ein Projekt in der Haydnstraße 11 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt; die Fragen wurde bejaht; die Befreiungen wurden in Aussicht gestellt. Wie im Bau- und Ortsplanungsausschuss am 21.01.2025 vorberaten, soll hier ein Bestandsbau durch einen Neubau ersetzt werden. Gemäß Bauvoranfrage beabsichtigt der Bauherr einen Neubau mit ca. 6-8 Wohneinheiten mit am Gebäude anliegender Tiefgarage mit ca. 12 Stellplätzen und einem Fahrradabstellraum für ca. 22 Fahrräder. Gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert sich die Versiegelungsfläche deutlich um 170 m². Die laut Bebauungsplan geforderten Maße der baulichen Nutzung werden alle eingehalten. Befreiungen von den Festsetzungen der Baugrenzen sind für die Garagen und die Kellerschächte erforderlich.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt, dass die Gemeinderatsitzung am 04.02.2025 entfällt. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025 wiederholte der Bürgermeister seinen Hinweis auf den verzögerten Beginn der Briefwahl (Näheres dazu hier). Die Briefwahlunterlagen könnten erst ab dem 10.02.2025 verschickt werden. Statt des Postwegs biete sich der Einwurf der ausgefüllten Briefwahlunterlagen in den Gemeindebriefkasten am Rathauseingang an.

 

 

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