GR: Der Hartplatz gehört den Sportlern!

Die Sportler möchten den Hartplatz behalten, die Feuerwehr möchte an ihrem bisherigen Standort bleiben, so die klaren Aussagen in der Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Thema war das Sanierungskonzept für das Feuerwehrhaus in Tutzing und die Entscheidung für den Standort sowie die Sanierungsvariante.
Der Feuerschutz und somit die Freiwillige Feuerwehr ist nach der Bayerischen Verfassung Aufgabe der Gemeinde und damit eine sogenannte Pflichtaufgabe im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune. Der Verwaltung und dem Gemeinderat sind seit einigen Jahren Defizite des aktuellen Standorts bekannt. Mängel, die durch Nachrüstung bzw. einfache Behebung lösbar waren, wurden durch den Gemeinderat beauftragt und von der Verwaltung beseitigt.
Grundlage der Diskussion für die Entscheidung war die umfangreiche Machbarkeitsstudie von Architektin Claudia Schreiber, die dem Gemeinderat bereits in der Klausur am 15.03.2025 vorgestellt worden war.  Dazu gibt es den Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2021, der von dem Beratungsbüro FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H aus Bonn erstellt wurde. In der Analyse wurde dargestellt, dass planerisch eine Verlagerung des Standorts an den Hartplatz beim Würmseestadion möglich ist. Zwar ist der Standort „Hartplatz“ am Würmseestadion planerisch leistungsfähig, jedoch unter dem Aspekt der Erreichbarkeit für Einsatzkräfte und der Hilfsfristen für den nördlichen Teil von Tutzing weniger vorteilhaft. Weiterhin gibt es statische Untersuchungen und einen Bericht der Kommunale Unfallversicherung Bayern aus dem Jahr 2023.

Die Architektin Claudia Schreiber stellte drei Varianten vor:

  1. Das Bestandsgebäude Nord – Neubau – wird erhalten. Im Süden wird ein neues Feuerwehrgebäude mit zwei Geschossen zzgl. Dach in Ost-West-Richtung dazugesetzt. – Variante B
  2. Vollständiger Neubau an der Oskar-Schüler-Straße – Variante N
  3. Neubau auf dem Hartplatz – Variante S

Mit einer verminderten und gleichzeitig zweckmäßigen Bedarfsanforderung an ein Feuerwehrhaus können an beiden Standorten Feuerwehrhäuser betrieben werden. Neubau und Bestandssanierung an der Oskar-Schüler-Straße können unkalkulierbare Risiken nach ziehen (Altlasten etc.); beim Standort Hartplatz sind Kostenrisiken die Erschließung und der Ersatz von Sportflächen.

Eine Abschätzung wesentlicher Kostengruppen, Freiflächen, Sanierung des Bestandes, Neubau des Kellers sowie zwischenzeitliche Interimslösung beim Standort Oskar-Schüler-Straße führt zu Kosten der Varianten von 10,1, 13,1 bzw. 14.9 Mio.- Euro für die Varianten B, N und S. Dabei sind eine Tiefgarage und evtl. Wohnungen im Dachgeschoss noch nicht eingerechnet. In der Variante S könne das bisher genutzte Gelände verwertet und der Erlös von ca. 5 Mio. Euro gegen die Kosten gerechnet werden. Daher erhielt diese Variante in der Bewertung der Archtektin den Vorzug.

Vor der allgemeinen Diskussion im Rat plädierte der Vertreter des Jugendbeirats, Paul Friedrich,  für den Hartplatz als Sportplatz, insbesondere für die Jugend. Bei der Nutzung für die Feuerwehr käme es zu einer drastischen Einschränkung des Sportangebots. Der Kommandant der Tutzinger Feuerwehr, Christoph Knobloch, möchte mit seiner Wehr an der Oskar-Schüler-Straße bleiben. Er spricht sich für die Variante B aus und freue sich, wenn die Entscheidung nun auch getroffen werde.

Ratskollegin Stefanie Knittl bemerkte, dass bei allen drei Varianten, der Erhalt des historischen Feuerwehrhauses nicht miteinbezogen wurde. Der Ortsgeschichtliche Arbeitskreis hat einen Steckbrief zur Baugeschichte des Feuerwehrhauses entworfen und ist der Meinung, dass das Feuerwehrhaus von 1937 ein ortsprägendes Gebäude und ein architektonisches Zeitdokument ist. Unter Berücksichtigung der großen kommunalen Fläche wäre nach ihrer Ansicht eine Integration des Bestandsgebäude möglich, z.B auf dem Gelände des Sozialbaus des Verbands Wohnen. Die Architektin würdigte den Einwand, sie habe sich anfangs darüber Gedanken gemacht, diese weitere Variante aber dann nicht weiter verfolgt aufgrund von Platzmangel.

Alle Standorte sind mit Vor- und Nachteilen verbunden, wie die Ausführungen der Architektin zeigten. Die Betroffenen haben sich, auch im Rahmen des ISEK-Prozesses, geäußert. Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande plädierte daher im Namen der CSU-Fraktion für die Lösung B und bat eindringlich darum, in die weiteren Planungen auch das Finanzierungskonzept einzubeziehen. Ich selbst wies darauf hin, dass der Rat nicht frei in seiner Standortentscheidung sei, denn es gebe eine Nutzungsvereinbarung zwischen TSV und der Gemeinde aus dem jahr 2009 über ein 25-jähriges Nutzungsrecht für den Hartplatz, wenn der TSV einen Kunstrasenplatz angelegt hätte. Die Planungen dazu waren schon weit fortgeschritten, ein Finanzierungskonzept erstellt, das u.a. einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 140.000 Euro enthielt. Weil die Kosten des TSV-Anteils des Neubaus der Würmseehalle gestiegen waren, konnte das Projekt des Kunstrasenplatzes aus finanziellen Gründen nicht weiter verfolgt werden.

Einstimmig wurde beschlossen, den Standort der Feuerwehr an der Oskar-Schüler-Straße zu belassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Sanierungskonzeopt zu erstellen, welches den Abriss des „alten“ Feuerwehrhauses und die Sanierung sowie die Erweiterung durch einen Abau des „neuen“ Feuerwehrhauses vorsieht (Variante B). Zusätzlich soll ein Finanzierungskonzept entwickelt werden und die Nutzung des Hartplatzes durch den TSV geklärt werden. Jetzt wissen alle, in welche Richtung es gehen soll in diesem Prozess von 6 – 10 Jahren.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 für das Grundstück Sprungleitenweg 6 ist darauf gerichtet, die Grundfläche für die beiden auf dem Flurstück vcorgesehenen Gebäude zu vergrößern – von 425 m² auf 580 m². Als Ausgleich ist dafür eine Reduzierung der Höhen im einen Meter vorgesehen, so dass Baumasse und Geschossfläche gleich bleiben. Weiterhin wird beabsichtigt, die bestehende Aufschüttung abzugraben, um das Gebäude tiefer und mehr in den Hang zu setzen. Dazu soll das südliche Gebäude gedreht werden, so dass dessen Schmalseite zum See ausgerichtet ist. Der Ersteller des Bebauungsplans, Architekt Martin Büscher, anerkannte die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Gebäuden. Die derzeitige Riegelwirkung vom See aus gesehen werde aufgelöst, die Grundzüge der Planung sind damit insgesamt eingehalten. Aus der Erinnerung ergänzte ich, dass der Bestand doch eine viel höhere Grundfläche aufweise als 425 m². Der Architekt bestätigte derlei Diskussionen, insbesondere die gebäudeartige Schwimmhalle, deren Grundfläche nicht zur Hauptgrundfläche zähle. Aus der Sicht der derzeitigen Versiegelung sei von einer deutlich höheren Grundfäche auszugehen. Nach Meinung des Rats sollte vor einem Beschluss über eine Änderung des Bebauungsplans die Kostenübernahme geklärt sein. Einstimmig wurden Verwaltung und Rechtsanwalt Dr. Volker Gronefeld beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
  • Aufgrund der Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2025 und 01.10.2025 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 11.03.2025 beschlossen, die Tutzinger Ortsbausatzung anzupassen und eine Stellplatzsatzung sowie eine Einfriedungssatzung aufzustellen. Ein gegründeter Arbeitkreis sowie der gemeindliche Rechtsanwalt Stephan Kleber leisteten hier Vorarbeit. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Entwürfe nichtöffentlich ausführlich beraten und Beschlüsse gefasst.
    Bauamtsleiter Christian Wolfert stellte nun die Inhalte des Satzungsentwurfs vor (Auszug):

    • Die Mindestgrundstücksgröße vom 600 m² für ein Einfamilienhaus und 450 m² für eine Doppelhaushälfte werden beibehalten.
    • Die Dachaufbauten bleiben dem Grunde nach gleich, die Dachneigung kann bis zu 35 Grad betragen.
    • Neu ist die Gestaltung von unbebauten Flächen bebauter Grundstücke
    • Die Verpflichtung zur Errichtung einer Tiefgarage besteht ab 6 Wohneinheiten im Gebäude (vorher 4).

Die Regelungen zur Stellplatzpflicht wurden integriert, grundsätzlich ein Stellplatz je Wohneinheit. Hier gibt es Möglichekeiten zur Ablösung. Zur Förderung der Gastronomie sollen dort zukünftig weniger Stellplätze erforderlich  sein. Auf eine gesonderte Einfriedungssatzung wurde verzichtet; Metallstabgitterzäune sind nunmehr zulässig. Alle anderen Regelungen, die nicht mehr gelten oder nicht mehr zeitgemäß sind, wurden gestrichen. Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen die Satzung kann eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro festgesetzt werden. Dies ist bereits in § 79 Abs. 1 Nr. 1 Bauordnung (BauBO) enthalten. In mehrheitlichen Beschlüssen wurde der Geltungsbereich auf das gesamte Gemeindegebiet erweitert, sozusagen die Ortsbausatzung als Basis, deren Regelungen durch konkrete Bebauungspläne verändert werden kann. Ebenso mehrheitlich beschlossen wurde die Verpflichtung zur Errichtung der Tiefgaragen ab 6 Wohneinheiten je Gebäude. Die Fraktion Büdnis90/Die Grünen wollten zunächst keine Verpflichtung mehr und boten dann als Kompromiss 8 Wohneinheiten als Schwelle an. Beides wurde abgelehnt. Einstimmig beschlossen wurde die Integration der Geldbuße bei Verstößen. Die Beschlüsse werden nun eingearbeitet, die Formulierung zum Geltungsbereich wird noch juristisch geprüft.

  • Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ in der Haydnstraße 11 hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) in der Sitzung am 15.07.2025 einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die beiden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ zu gewähren.  Dabei geht es um die Errichtung der Tiefgarage und die Überschreitung des Bauraumes wegen untergeordneter Kellerlichtschächte. Ohne Diskussion folgte der Gemeinderat einstimmig dem Empfehlungsbeschluss.
  • Die Gemeinde Tutzing richtet erstmals einen Seniorenbeirat ein. Es haben sich zehn Kandidaten gemeldet. Nach der Satzung besteht der Seniorenbeirat aus mindestens vier, höchstens neun Mitgliedern. Nachdem 17 Mitglieder des Gemeinderats anwesend waren, benötigte ein Kandidat mindestens 9 Stimmen, um gewäht zu werden. Die Auswertung der geheimen Wahl unter der Leitung von Geschäftsleiter Marcus Grätz ergab, dass folgende sieben Personen in den Seniorenbeirat benannt wurden:
    • Heinz Beschorner
    • Brigitte Esterl
    • Anton Hollwich
    • Walter Kohn
    • Robert Rauch
    • Ernst von der Locht und
    • Rainer Weinzierl.

Nicht die erforderlichen Stimmen erhielten und damit nicht benannt wurden Dr. Herbert Harrer, Rainer Hutterer und Willi Neuner.

  • Für die Dorferneuerung Traubing, in die bis jetzt bereits viel ehrenamtliche Arbeit eingeflossen ist, erhebt die der Verband für Ländliche Entwicklung Oberbayern (VLE) einen Grundbeitrag. Mit der Kostenvereinbarung für den Grundbeitrag wird vereinbart, dass die Gemeinde für die Teilnerhmergemeinschaft den nicht zuschussfähigen Anteil des jährlichen anfallenden Grundbeitrags übernimmt. Der VLE wickelt die Vorhaben ab und finanziert. Projektierte Maßnahmen sind ein Steg über den Deixlfurterbach, die Erneuerung der Brücke Weilheimer Straße, ein Energiekonzept und die Weilheimer Straße selbst. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Kostenvereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Traubing und der Gemeinde Tutzing zu und übernimmt den nicht zuschussfähigen Anteil  des jährlich anfallenden Grundbetrags.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt, dass das Bayerische Landesamt für Statistik die Einwohnerzahl von Tutzing per 30.06.2025 mit 9.966 festgestellt hat. Damit habe der nächste Gemeinderat wie bisher 20 Mitglieder. Nach aufgekommenen Fragen bestätigte der Bürgermeister die Baustellenbesichtigung an der Hauptstraße für Freitag, 01.08.2025, 17:00 bis 18:00. Treffpunkt am Fischergassl. Ratkollege Michael Ehgartner stellt infrage, ob nicht Unterlagen für diese Sitzung im Umfang von 385 Seiten zu viel des Guten seien und die Diskussion im Plenum verkürzten. Der Bürgermeister relativierte den Umfang mit dem Hinweis, dass viele Unterlagen bereits bekannt waren und nur der Vollständigkeit begefügt worden seien.

 

 

 

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