Eine dichte Bebauung ist an der Heinrich-Vogl-Straße (ehem. Bahngelände) vorgesehen, so die Präsentation des gemeindlichen Planers Martin Büscher in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 12.01.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald im Buttlerhof in Traubing. Der Vortrag zeigte den aktuellen Stand des Bebauungsplanentwurfs: drei gestaffelte Gebäude mit vier Geschossen im Süden, drei in den beiden nördlichen Gebäuden. Bei einer Bruttogeschossfläche von rd. 3.300 m² sind 32% Gewerbe (Läden/Büros/Gastro) und 60% Wohnen (kleine Mietwohnungen) vorgesehen. Die Wandhöhe orientiert sich an der genehmigten Aufstockung des Engelhofs schräg gegenüber. Eine vorläufige Fassung des Bebauungsplans war in der Sitzung des Gemeinderats am 04.02.2020 gebilligt worden. Damals war die Aussage getroffen worden, dass der Gemeinderat einer derart dichten Bebauung (nur) zustimmen könnte, wenn gleichzeitig bezahlbare Wohnungen entstehen würden. Die Bauwerber beantragten nun in der Sitzung zusätzlichen Wohnraum auf Wunsch der Gemeinde. Sie sahen also den Entwurf exklusive der vom Gemeinderat gewünschten bezahlbaren Wohnungen! So wurde beantragt, die Wandhöhe des südlichen Gebäudes um 1 Meter zu erhöhen und gleichzeitig im EG auf Gewerbe zu verzichten, so dass hier die Raumhöhe um einen Meter abgesenkt werden könne. Im Ergebnis ließen sich so das Dachgeschoss um zwei Meter erhöhen und Dachgeschosswohnungen realisieren. Die kontroverse Diskussion ließ wenig Neigung der Ausschussmitglieder zu einer weiteren Mehrung des Baurechts erkennen. Schließlich hatte es gegenüber einem Vorbescheid bereits eine Erhöhung um rd. 30% gegeben. Von Seiten der Bauwerber wurden Renditeerfordernisse und Finanzierungsvorausetzungen genannt. Der gemeindliche Anwalt Dr. Volker Gronefeld mahnte, zuerst zuverlässige Kenngrößen zu ermitteln und dann eine Beschlusslage herzustellen. Alles in allem kein einheitliches Meinungsbild.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Der Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbreich“, Teilbebauungsplan 4 wurde vom gemeindlichen Planer Martin Büscher erläutert. Die eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere diejenigen zweier Grundstückseigentümer, wurden erläutert und abgewogen. So werden in der weiteren Fassung des Bebauungsplans Dachbelichtungen definiert, Fragen zur Ableitung von Abwasser und die evtl. notwendigen Diensbarkeiten sollen im Baugenehmigungsverfahren behandelt werden. Für das Flurstück 176 wurden die Bestandsflächen nach alten Plänen erhoben und umgeformt in zwei Gebäude mit zwei Vollgeschossen bei einer Grundfläche von 425 m². Nachdem es für das neue Gebäude auf Flurnummer 176 eine Einigung auf einen Dachreiter gegeben hat, wurde eine spezielle Regelung für Gebäude mit mehr als 25 Metern Länge in Abhängigkeit von der Dachneigung geschaffen. Die Dachneigung wird auf 28 Grad festgelegt. Die gemeindliche Landschaftsplanerin Monika Treiber präsentierte weitere Ergänzungen für die Freilandplanung: die Breite von Grünachsen (West-Ost), der Gründsteifen an der Hauptstraße, die Verpflichtung zur Einreichung von Freiflächengestaltungsplänen bei Bauanträgen, die Zaunhöhe von 1,5 Metern und die Festsetzung von privaten Gärten in Abgrenzung zu Parkflächen. Gegen die Stimme von Frau Nimbach wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, den Entwurf unter Einbeziehung der Beschlüsse samt Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 zu billigen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens zu beauftragen.
  • Einstimmig wurde die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, um ein Jahr beschlossen. Die geltende Veränderungssperre wäre am 17.02.2021 ausgelaufen und musste verlängert werden, weil das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 2, der Ausschuss und Gemeinderat seit Jahren beschäftigt, hatte noch einmal ausgelegen. Zuletzt gab es Einwendungen von drei Nachbarn. Die Bedenken entsprachen denjenigen, die bereits 2015 geäußert wurden und bezogen sich auf die Dichte der Bebauung und die Höhenstaffelung. Der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller führte aus, dass alle Punkte im Verfahren behandelt worden seien und das städtebauliche Konzept nicht in Frage zu stellen sei, die Bedenken hebelten das Konzept nicht aus. Der gemeindliche Anwalt Dr. Volker Gronefeld ergänzte, es sei müßig, das Konzept zu diesem späten Zeitpunkt in Frage zu stellen. Es handele sich im Wesentlichen um einen Bestandsbebauungsplan, bestehende Baurechte seien zu repektieren. Einstimmig wurde der Bebauungsplan in der Fassung vom 12.01.2020 als Satzung beschlossen.
  • Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 3.1 wurde für die ehemalige Conditorei Dreher, später Hofmair, eine Konzeption mit vier Punkten eingereicht:
    1. Umbau des gastronomischen Betriebs
    2. Erweiterung des bestehenden Gebäudes
    3. Einbau einer Tiefgarage
    4. Neubau eines Wohngebäudes mit Garage

Von der Bürgermeisterin als sehr schönes Konzept zur „Belebung des Ortes“ begrüßt, zeigte sich in der Diskussion die Schwierigkeit der Erschließung des Wohngebäudes im Westen. Weder die Erschließung über die Schmiedgasse noch eine Tiefgarage mit Einfahrt von der Hauptstraße fanden Gefallen ím Ausschuss. So wurden mehrheitlich die Konzeption und der Anbau positiv votiert. Für das Wohngebäude und dessen Erschließung sind weitere Gespräche, evtl. auch unter Einbeziehung des südlichen Nachbarn, erforderlich. Ursprünglich, daran sei erinnert, gab es städteplanerische Überlegungen, die Fläche des Anbaus freizuhalten und als Ausgleich dafür Baurecht im Westen des Grundstücks zu schaffen. Dadurch könnte eine Platzsituation an der Ecke Hauptstraße/Hallbergerallee geschaffen werden.

  • Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „VerlaPharm“ wurde zur Kenntnis genommen; ein Beschluss erfolgt in der kommenden Sitzung.
  • Einstimmig wurde eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe beschlossen. Hintergrund ist die neue Bayerische Bauordnung (BayBO), die am 01.02.2021 in Kraft tritt. Darin werden Abstandsflächen deutlich verkürzt und grundlegend anders berechnet als bisher. Das könnte zu einer massiven Nachverdichtung im Innenbereich führen. Mit der neuen Satzung, deren Erlass in der BayBO ausdrücklich zugelassen ist, wird der Stand von heute in etwa erhalten. Damit soll, so die Begründung, das Ortsbild, der traditionelle Siedlungscharakter und die Wohnqualität erhalten werden. Gleichzeitig soll auf den Grundstücken genügend Fläche für Nebenanlagen vorgehalten werden. Die Mustersatzung des Gemeindetags wurde vom Landratsamt weiter angepasst und wird so von den meisten Gemeinden im Landkreis erlassen,
  • Einstimmig wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Überdachung für Kälber auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Traubing zugestimmt. Später ist noch ein Milchviehlaufstall vorgesehen. Über die Genehmigung werden das Landratsam Starnberg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim entscheiden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, das die Telekom den Breitbandausbau im Nahbereich abgeschlossen habe; Bürger und Bürgerinnen könnten nun ihre Verträge bzw. Tarife anpssen, um das Angebot des schnelleren Internets nutzen zu können. Näheres darüber in meinem Bericht vom 11.01.2021.

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