Mit der Billgung des Entwurfs der 33. Flächennutzungsplanänderung ist in der Sitzung des Gemeinderats am 24.02.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn ist ein weiterer Schritt zur Realisierung des Ruhewalds erfolgt. Dem Betrieb eines Ruhewalds auf dem Gut Ilkahöhe war in der Sitzung des Gemeinderats am 02.07.2024 vertraglich einstimmig zugestimmt worden. Mit der einstimmigen Billigung der abgestimmten Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 112 erfolgte ein nächster Schritt zum Ruhewald an der Ilkahöhe. So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 23.09.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Nach der Auslegung im Herbst 2025 ging es nun um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffenticher Belange. Die Landschaftsarchitektin Katja Friedering vom Büro Klaus + Salzberger aus Eching stellte die Stellungnnahmen auszugsweise vor, die vollständigen Unterlagen waren den Mitgliedern des Gemeinderats vorher zugegangen.
Eine genauere Darstellung der Gewässer im Geltungsbereich führte zu mehr Abstandsflächen. Bei den Boden- und Gewässerverhältnissen ging es um möglichen Eintrag in das Grundwasser und Kontaminationen durch die Urnenasche. Weitere Sondierungen durch das gutachterliche Fachbüro Blasy + Mader aus Eching zeigten, dass der empfohlene Abstand des Bestattungshorizonts zum Grundwasser sichergestellt ist. Die pH-Werte in den Oberböden der geplanten Bestattungsquartiere liegen im Rahmen der empfohlenen Werte. Die gemessenen Schwermetallgehalte unterschreiten die Vorsorgewerte eindeutig. Eine angrenzende Altlastenverdachtsfläche südwestlich des Guts Ilkahöhe wurde untersucht; die Schadstoffgehalte im Plangebiet unterhalb des Altlastenfläche waren durchgehend unauffällig. Der Ausschluss der Fließwege bei Starkregenereignissen vom Bestattungsgebiet erfolgt aus Zeitgründen im Bebauungsplan.
Es gab eine Stellungnahme der Öffentlichkeit, die des Verbands für Gedenkkultur (www.gedenkkultur.de). Die Ausführungen waren sehr detailliert und eindeutig, fast aggressiv in der Ablehnung eines Ruhewalds. Der Verband tritt ein für die traditionelle Friedhofskultur. Im Leitbld heißt es: „Der Verband steht für die Erdbestattung, sich im Sarg traditionell bestatten zu lassen ist Teil einer Völker verbindenden Trauerkultur und ein Beitrag, bei dem auf nichts verzichtet werden muss.“ Meine kleine Recherche ergab, dass der Verbandsvorsitzende Oswald Kurz mit dem Unternehmen Kurz Natursteine GmbH (https://kurz-natursteine.de) verbunden ist. Hauptprodukt diese Unternehmens sind Grabsteine. Diese Information teilte ich mit den Mitgliedern des Gemeinderats.
Einstimmig billigte der Gemeinderat unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse den Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung „Waldruh Ilkahöhe“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.02.2026 und beauftragte die Verwaltung mit dem weiteren Auslegungsverfahren. Dasselbe für den Bebauungsplan Nr. 112 „Waldruh Ilkahöhe“.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Im Zuge der Generalsanierung der Hauptstraße ging es um die geplante Bepflanzung und Möblierung im Zentrum der Hauptstraße. Mitarbeiter des Büros Neudert Ingenieure präsentierten anhand von Ausführungsplanungen einzelner Straßenabschnitte, wo Bäume und Staudenbeete gepflanzt, Parkbänke, Fahrradsständer und Mülleimer platziert werden sollen. Die Flächen dafür sind im Straßenbild bereits erkennbar, Spartenbestandsleitungen wurden teilweise umgelegt. Die Möbel waren bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 03.02.2026 vorgestellt worden. Die Diskussion drehte sich um die Platzierung der wenigen Fahrradstände, die – wiederholt vorgetragene – Forderung nach zwei Parkplätzen für Behinderte in der Schlossstraße, die Pflege der Bepflanzung (Gärtner des Bauhofs!) und die Frage, ob und welche Pfandringe an den Mülleimern angebracht werden sollen. Bei der Staudenbepflanzung plädierte ich für Sichtbarkeit, also nicht nur Bodendecker sondern Büsche in der Höähe von 60-80 cm, wie z.B. Mahonien oder Fingersstrauch. Einstimmig wurde der vorgestellten Planung der Bepflanzung und Möblierung im Zentrum der Hauptstraße zugestimmt.
- Christian Ufer, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, geschäftsführender Gesellschafter der Terrabiota Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH aus Starnberg, stellte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 110 „Bürgersolarkraftwerk am oberen Hirschberg“ vor. Die entsprechende 31. Änderung des Flächennutztungsplans war bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 03.02.2026 mehrheitlich beschlossen worden. Zur Erinnerung: es handelt sich um senkrecht aufgeständerte PV-Module, die mehr landwirtschaftliche Flächennutzung erlauben. der Förderbeschluss stehe noch aus. Der Energieertrag sei von den Initiatoren nachgerechnet worden, es ginge auch ohne Förderung. Die Fläche sei wegen vergrößerter Abstände zur Achse der 380-Volt-Stromleitung etwas kleiner geworden. Das Transformatorenhaus musste verlegt werden, insgesamt wurde die bauliche Gestaltung ergänzt einschl. der Einzäunung. Sollte eine Ladeinfrastruktur für Busse bzw. PKW realisiert werden, könnten ein Automatenkiosk, eine WC-Anlage, ein Spielplatz und unterirdische Löschwasserbehälter dazukommen. Von private Seite gab es eine Stellungnahme, die von Gut Kerschlach. Die angeführten Flächen mit Vögeln und Fledermäusen lägen aber nicht im Plangebiet des Solarkraftwerks sondern im Wald, erklärte der Planer. Auf Nachfrage bestätigte er auch, dass der Radweg gegenüber dem Abzeig zum Gut Kerschlach erhalten bliebe. Einstimmig gegen die Mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach beschlossen.
- Wie im Bau- und Ortsplanungsauschuss am 10.02.2026 vorberaten, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, verschiedene Bebauungspläne, für die lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden war, nicht mehr weiterzuverfolgen, da sie inzwischen obsolet geworden seien. Die Gründe waren, dass die Bebauungspläne in anderen aufgegangen waren, der Anlass für den entsprechenden Bebauungsplan entfallen war oder ein Gebiet seinen Charakter verändert hatte. Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses: Aufgehoben wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 46 (Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße, TB 10, Reiserbergweg/Beiselestraße/Bockmayrstraße) , 56 (Fischergassl/Seebreiten) , 70 (Kindergarten St. Joseph), 90 (Heinrich-Vogl-Straße/Bahnhofstraße) und 100 (Rettungswache am Südbad). Eingestellt werden die Arbeiten an den Bebauungsplänen 96 (Martelsgraben) und 105 (Rößlberg).
- Der Neuerlass der Feuerwehrgebührensatzung (genau: Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren) war nötig geworden, nachdem eine neue Drehleiter und ein neuer Kommandowagen für die Freiwillige Feuerwehr Tutzing angeschafft worden waren. Hinzu kamen verwaltungsmäßige Erfahrungen und Neuerungen. Stutzig wurde der Gemeinderat wegen unterschiedlicher Formulierung. Bei Pflichtleistungen der Feuerwehr heißt es „Die Gemeinde Tutzing erhebt…Aufwendungsersatz…“, während die Formulierung bei freiwilligen Leistungen nunmehr abgeschwächt wird: „Die Gemeinde Tutzing behält sich vor, Kostenersatz… zu erheben“. Die Formulierung entpreche der Mustersatzung, werde aber noch einmal überprüft, versicherte der Bürgermeister. Kein Beschluss!
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies der Bürgermeister auf die Aktion „Lichterkette“ am 27.02.2026 auf der Rathauswiese hin. Am 04.03.2026 informiere die Verwaltung um 20 Uhr im Buttlerhof über die anstehende Rohrleitungssanierung in der Weilheimer Straße in Traubing.
Foto: Präsentation der Verwaltung; Planung durch Neudert Ingenieure