Eigene Anstrengungen werden anerkannt, so ließe sich die Entscheidung beschreiben, den Beitrag für die Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. ab dem 01.01.2025 von 4 Euro/Einwohner um einen Euro zu erhöhen. So beschlossen in der Sitzung des Gemeinderats am 05.11.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Der Beitrag war nach der Fusion der beiden Volkshochschulen vhs Starnberg und vhs Herrsching übergangsweise festgelegt worden. Die letzte Erhöhung war zum 01.01.2020 erfolgt. Die gravierenden finanziellen Folgen der Corona-Krise konnte die Volkshochschule durch flexible Umstellung auf Online-Kurse und durch staatliche Corona-Hilfsprogramme ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung der Trägerkommunen bewältigen. Den hohen inflationsbedingten Steigerungen der Betriebskosten sowie den erhöhten Personalkosten begegnete die Volkshochschule mit gezielten Einsparungen, die vorgerechnet werden konnten. Dennoch gerät das das Finanzierungsmodell der Volkshochschule an ihre Grenzen.
Das Finanzierungsmix im Jahr 2023 war wie folgt: Teilnahmegebühren 27%, Kommunen 19%, Land 14%, Bund 34%, Sonstige Einnahmen 6%. Die Erhöhung der Beiträge um einen Euro bedeutet eine Mehrausgabe von 10.000 Euro für den Haushalt 2025. Dabei gilt der Stand der Bevölkerung zum 30.06.2024. Derzeit hat Tutzing weniger als 10.000 Einwohner, wie der Bürgermeister bemerkte. Ergänzend zu der Erhöhung soll der Vertreter der Gemeinde bei der Volkshochschule deutlich machen, dass die auch Teilnahmegebühren entsprechend den Kostensteigerungen angepasst werden sollten.
Weitere Punkte der Sitzung
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag gestellt, Grundstücke zur Hereinnahme in den Landschaftsschutz (LSG) auszuweisen. Ziel sei es, die schöne Landschaft zu schützen. Bezogen auf ein konkretes Baugesuch müsste in Kampberg ein Grundstück aus dem LSG herausgenommen werden. Die Entscheidung falle dem zuständigen Kreistag leichter, wenn gleichzeitig ein Grundstück zur Hereinnahme in den LSG angeboten würde. DIe Diskussion lief erst etwas unglücklich, weil die konkrete Hereingabe von Grundstücken angenommen wurde. Es gehe nur um eine Liste von Grundstücken, die geeignet seien, ergänzte Ratsmitglied Bernd Pfitzner. Bauamtsleiter Christian Wolfert sah keinen Zeitvorteil im Verfahren und betonte, es gehe immer um Einzelfallentscheidungen. Tutzing sei vollständig vom LSG umgeben, es gebe sehr wenig freie Flächen, wie die Verwaltung mit Karten aufzeigte. Diese Grundstücke stünden überdies überwiegend in Privatbesitz. Gegen die Stimme von Ratsmitglied Rolf Bäck wurde die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat Grundstücke vorzustellen, die im Bedarfsfall in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) hereingenommen werden können, um damit Flächen, die aus dem LSG herausgenommen werden sollen, kompensieren zu können. Letztlich handelt sich um eine Liste mit den Grundstücken, die in der Präsentation gezeigt wurden.
- Eine Formalie: Einige Satzungen der Gemeinde Tutzing enthalten noch die Bezeichnung „Erste Bürgermeisterin“. Diese Bezeichnung soll in den entsprechenden Satzungen an den amtierenden Ersten Bürgermeister angepasst werden und gleichzeitig sollen diese Satzungen künftig beide Bezeichnungen aufweisen. Um eine jeweilige Änderung der einzelenen Satzungen zu vermeiden, bestehe die Möglichkeit, eine Satzung zur Anpassungen der Satzungen der Gemeinde Tutzing an die Bezeichnung „Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister“ zu erlassen. Einstimmig so beschlossen. Das hätten wir bei der Umstellung auf die feminine Form auch direkt machen können…
- Infolge der Einführung der Umsatzsteuerpflicht waren die Nutzungsgebühren auf sportliche Aktivitäten von Tutzinger Vereinen, Verbänden etc. anzupassen. Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFWA) hatte in seiner Sitzungen am 17.09.2024 den Beschluss gefasst, das die Nutzungsgebühren zukünftig zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Mit der entsprechenden Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing wurde diese Empfehlung umgesetzt. Die Umsatzsteuer muss bei der Gemeinde ein durchlaufender Posten sein, sie ist eine Steuer auf den Endverbrauch. Übrigens: bei nicht-sportlichen Aktivitäten, z.B. einem Konzert in der Würmseehalle, handelt es sich um einen steuerfreien Umsatz.
- Umsatzsteuer war auch das Thema beim Neuerlass der Parkgebührenverordnung. Die Parkgebühren auf den Parkbereichen Kino, Greinwaldstraße und Freibad sind seit 01.01.2024 umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird aktuell von der Gemeinde getragen, weil die Parkgebühren bislang nicht angepasst wurden. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (UEVA) hatte am 22.10.2024 dem Vorschlag der Verwaltung zum Neuerlass der Parkgebührenverodnung (genau: Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing) zugestimmt. Wie gesagt: Die Umsatzsteuer muss bei der Gemeinde ein durchlaufender Posten sein, sie ist eine Steuer auf den Endverbrauch.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes machte der Bürgermeister aufmerksam auf das dritte und letzte Rathausforum zur neuen Geflüchtetenunterkunft „Benedictushof“. Es findet statt am Freitag, 08.11.024, um 19:00 Uhr, im Roncallihaus. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier. Die Straßenbeleuchtung werde jetzt auf LED umgestellt; während der Arbeiten komme es vor, dass die Leuchten zur Prüfung auch tagsüber eingeschaltet sind.