„Hama’s g’schafft“ – so das Durchatmen von 1. Bürgermeister Ludwig Horn nach dem einstimmigen Satzungsbeschluss für das ISEK, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Tutzing! So geschehen in der Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2025. Martina Schneider, Inhaberin des Büro Stadt-Raum-Planung in München, sprach von dem langen und intensiven Prozess, der nun abeschlossen werden konnte. Viel Mühe und Gedanken, digitale und analoge Beteiligung der Öffentlichkeit seien in die Arbeit eingeflossen, denn es gehe schließlich um die Zukunft.
Nach der Billigung vom 06.05.2025 hatte es eine öffentliche Auslegung gegeben. Bis zum Stichtag am 14.08.2025 hatte es eine Reihe von Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gegeben. Dinah Mirbeth vom Büro Stadt-Raum-Planung übernahm es, die erarbeiteten Abwägungsvorschläge in der Sitzung zu erläutern, ca. 60 Seiten. Der Abwasserverband, die Untere Naturschutzbehörde, die Freiwilige Feuerwehr oder die Polzeiinspektion Starnberg, das Landesamt für Denkmalpflege, die Deutsche Bahn AG, die Gemeinde Feldafing oder die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, sie alle hatten sich gemeldet mit Anregungen, redaktionellen Klarstellungen und Vorschlägen zur Anpassung. Das wurde abgewogen und der entsprechende Passus ggf. korrigiert, ergänzt, erweitert oder unverändert belassen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ratsmitglied Bernd Pfitzner, dankte Frau Schneider für den Prozess, übte aber Kritik, dass der Wille der Bürgerschaft nicht umgesetzt worden sei und die Maßnahmen als vollendete Tatsachen dargestellt seien. Die Menschen seien nicht mitgenommen worden. Dies veranlasste Frau Schneider zur Klarstellung: Förderfähig seien Ziele, aus ihnen seien die Maßnahmen abgeleitet worden. Die Ziele seien intensiv besprochen worden. Die Maßnahmen würden sich im Zeitablauf verändern; abhängig von personeller Kapazität und Haushaltsmitteln seien sie jedes Jahr erneut zu evaluieren. Für den Ratskollegen Dr. Joachim Weber Guskar sei das ISEK eine Erleuchtung in vielen Dingen und er sei überrascht, dass dies von einer Fraktion aus dem Gemeinderat so hinterfragt werde. Das ISEK sei eine Idee, eine Art Muster, aber es sei bei weitem nicht alles festgelegt. Er habe an dieser Stelle keine Sorge. Gemeinsam sei das nun zu betrachten und bei den Maßnahmen gelte es, gemeinsame Lösungen zu finden.
Die dargestellten Visionen, so zur Uferpromenade, zum Vetterlhausplatz, zum Bahnhof, zum Rathausumfeld, zum Thomaplatz und zum Sport- und Freizeitpark Süd stellten städtebauliche Visonen dar, also eine Vorstellung oder Planungsabsicht für die zukünftige Entwicklung dieser einzelnen Gebiete. Die konkrete Umsetzung erfolge im Rahmen weiterführender, detaillierter Planungen, so Frau Mirbeth.
Am Ende beschloss der Gemeinderat einstimmig unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse (zu den Abwägungen) den Entwurf der Sanierungssatzung (inkl. Sanierungsgebiet) in der Fassung vom 16.09.2025 auf der Grundlage des ISEK mit Vorbereitender Untersuchung als Satzung. Die einzelnen Abwägungen konnte ich in der Vielfalt hier nicht wiedergeben. Das fertige Papier wird auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.
Die Handlungsfelder im ISEK stellen eine thematisch-strategische Grundlage dar. Sie dienen der gesamtheitlichen Analyse und der Ableitung von Zielen und Maßnahmen für eine integrierte, gemeindeweite Entwicklung. Die VU hingegen ist räumlich fokussiert und bezieht sich auf den klar abgegrenzten Bereich des festgelegten Sanierungsgebiets. Sie vertieft die übergeordneten Zielsetzungen des ISEK und ergänzt sie um ortsbezogene Analysen, Herausforderungen und Maßnahmen. Es besteht also ein inhaltlicher Zusammenhang: Die VU greift relevante Ziele und Maßnahmen aus dem ISEK auf, konkretisiert sie für den Untersuchungsraum und ergänzt sie um spezifische Aspekte, die sich aus der örtlichen Situation ergeben.
Außerhalb der Sitzung möchte ich mich an dieser Stelle bei den Ratsmitgliedern, meinen Vereinskollegen und allen anderen bedanken, die am ISEK beteiligt waren. Denn immerhin sind seit der Initiative dieses wichtigen Prozesses für Tutzing (mein Antrag am 06.05.2025) über fünf Jahre vergangen.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Änderungen Bayerischen Bauordnung machten die Überarbeitung der Ortsbausatzung erforderlich. Vorgelegt wurde der Entwurf einer kombinierten Tutzinger Ortsbau-, Stellplatz – und Einfriedungssatzung. In der Sitzung des Gemeinderats am 11.03.2025 war beschlossen worden, die Tutzinger Ortsbausatzung anzupassen und eine Stellplatzsatzung sowie eine Einfriedungssatzung aufzustellen. Ein gegründeter Arbeitskreis sowie der gemeindliche Rechtsanwalt Stephan Kleber leisteten hier Vorarbeit. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Entwürfe nichtöffentlich ausführlich beraten und Beschlüsse gefasst. In der Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2025 wurden weitere Beschlüsse gefasst, so auch die die Integration der Geldbuße bei Verstößen. Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuerte den Satzungsentwurf. So bleibt die Bestimmung für die Mindestgrundstücksgröße erhalten: 600 m² für ein Einfamilienhaus, 900 m² für ein Doppelhaus. Diskussionsbedarf gab es bei den Einfriedungen an öffentlichen und privaten Verkehrsflächen. Die Verpflichtung zu einheimischen Gehölzen wurde angesichts der Verwendung von Thuja und Kirschlorbeer bei zahlreichen Grundstücken von einigen Ratsmitgliedern abgelehnt. Ein feste Verpflichtung würde aber Kontrolle und Sanktionen bedeuten, was nicht zu leisten sei. Mein Kompromissvorschlag, hier „bevorzugt“ einheimische Gehölze vorzusehen, wurde angenommen. Einstimmiger Satzungsbeschluss.
- Der Jugendbeirat hatte den Antrag eingebracht, die Elly-Ney-Straße umzubenennen. Paul Friedrich vom Jugendbeirat unternahm es, den Antrag mündlich zu erläutern. Die geborene Düsseldorferin Elly Ney lebte seit 1929 bis zu ihrem Tod im Jahr 1968 in Tutzing. Sie war Hitler-Anhängerin, Antisemitin, Antidemokratin. Im Jahr 1937 wurde sie von Hitler zur Professorin ernannt. Im Jahr 1944 wurde sie in die „Gottbegnadetenliste“ aufgenommen. Sie war mehr als eine Mitläuferin des NS-Regimes, sie war ein aktive Unterstützerin. Und damit sei sie kein Vorbild für die junge Generation. Die Umbennung unterstütze auch das Gutachten einer Müchner Kommission, die die Umbennung der dortigen Elly-Ney-Straße empfohlen hatte. In der Diskussion im Rat bestand Einigkeit, dass die Ehrung von Elly Ney nicht angebracht sei, die Ehrung sei demokratiefeindlich. Der Gemeinderat ging über den Antrag des Jugendbeirats hinaus und empfahl, die Büste an der Brahmspromenade zu entfernen. Ich selbst erinnerte an das Vorgespräch, dass der Jugendbeirat mit den verschiedenen politiscehn Gruppierungen geführt hatte: dort hatten wir besprochen, dass die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit Tutzings folgen müsse, wie in Pöcking und Feldafing bereits erfolgt. Paul Friedrich erwähnte dann auch, dass ein entsprechender Antrag bereits eingereicht worden sei. Der Gemeinderat möchte an die Geschichte erinnern. Der Jugendbeirat hatte entsprechend eine Informationssäule zu Elly Ney angeboten. Hier war nun zu trennen zwischen dem Antrag des Jugendbeirats und der Zuständigkeit und Arbeit des Gemeinderats. Mit 12 zu 3 Stimmen wurde beschlossen, (1) in Tutzing keine Straße nach Elly Ney zu benennen, (2) die Büste an der Brahmspromenade zu entfernen und (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit Unterstützung des Jugendbeirats und des Ortsgeschichtlichen Arbeitskreises eine geeignete Form der Erinnerung vorzuschlagen. Zuvor erinnerterte Ratskollegin Christine Nimbach an die Sondersitzung des Gemeinderats am 09.02.2009 über die Entfernung des Büste, die mit dem Kompromiss geendet hatte, an der Büste eine Tafel mit erläuterndem Text anzubringen.
- Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans der „Region Oberland“, unserer Nachbarregion, war die Gemeinde zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Fortschreibung enthält u.a. auch das Ziel eines zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke zwischen Tutzing und Garmisch-Partenkirchen und den Ausbau der Bundesstraße 2 im Bereich Wielenbach mit der Anschlussstelle in Richtung Tutzing. Einstimmig wurde beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben, da die Belange der Gemeinde nicht beeinträchtigt werden.
- Für die Ingenieursleitung beim Projekt Rohrleitungsverlegung Bareislgraben wurden die Leistungsphasen 5-9 einschließlich örtlicher Bauüberwachung ausgeschrieben. Das Ingenieurbüro Kienlein aus Buch am Erlbach erhielt für rd. 107.000 Euro den Zuschlag.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete Ratskollegin Flora Weichmann von dem Interesse der Mitglieder ihrer Partei Bündnis 90/Die Grünen an der Agenda der Gemeinderatssitzungen und fragte, ob Sitzungsunterlagen für die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung an Interessierte weitergegeben werden könnten. Der Bürgermeister verneinte dies, dankte für den Gedankenanstoß und sagte zu, beim Bayerischen Gemeindetag anzufragen, wie mit der konkreten Frage der Öffentlichkeit von Sitzungsunterlagen umzugehen sei.