Nach der Wahl am 19.03.2021 wurden der neue Feuerwehrkommandant Christoph Knobloch und seine Stellvertreter Michael Lanio und Dominik Sperk offiziell bestätigt. So geschehen durch einstimmigen Beschluss in der Sitzung des Gemeinderats am 02.03.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Sie dankte dem bisherigen Kommandanten Markus Kuisl für 24 Dienstjahre zum Wohl der Gemeinde.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Haushalt 2021 der Gemeinde Tutzing wurde einstimmig und die Finanzplanung 2022-2024 gegen eine Stimme genehmigt. Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier.
  • Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Gemeinderats während der Corona-Pandemie hatte die Verwaltung ein Konzept erarbeitet. So wurde am 08.12.2020 entschieden, bis zum 31.03.2021 den Bau- und Ortsplanungsausschuss sowie den Haupt-, Finanz- und Werkausschuss mit mehr Kompentenzen auszustatten und in einer Gemeinderatssitzung am 09.02.2020 mit stark verkürzter Agenda über eine Verlängerung der Frist für diese Regelung zu entscheiden. Dies stand nun – immer noch rechtzeitig – zur Verlängerung an. Der Vorschlag der Verwaltung, die Regelung bis zum 31.05.2021 zu verlängern, war nach verschiedenen Wortmeldungen nicht mehrheitsfähig, die Verlängerung greife zu weit in die Zukunft, war der allgemeine Tenor. Die Regelung läuft also planmäßig zum 31.03.2021 aus und in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 (statt HFW) wird über das weitere Vorgehen entschieden.
  • Einstimmig wurde die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Tutzing beschlossen. Der Neuerlass war erforderlich, weil die Änderungen zunächst auf eine veralteten Fassung der Satzung aufgesetzt worden waren. Eingefügt wurden verschiedene Änderungen, u.a. zum neuen Ruhewald am Waldfriedhof.
  • Kleine, eher redaktionelle Änderungen waren erforderlich in der Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Tutzing (Wochenmarktsatzung), so dass hier die 1. Änderungssatzung einstimmig beschlossen wurde.
  • Im Zuge der Haushaltsberatungen hatte sich der Haupt-, Finanaz- und Werkausschuss dafür ausgesprochen, die seit 2012 unverändert geltenden Gebühren für die Verkaufsstände auf dem Wochenmarkt anzuheben. Für Stände bis 6 Meter länge gilt nun eine Gebühr von 5 Euro/lfd Meter, für längere Stände ab 6 Meter eine Gebühr von 6 Euro/lfd. Meter. Die Erhöhung beträgt jeweils ein Euro/lfd. Meter. Einstimmig wurde die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Gemeinde Tutzing mit Wirkung vom 01.04.2021 beschlossen.
  • Aus der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Antrag des Kampfsportclubs Tutzing behandelt, trotz der coronabedingten Sperrung die Würmseehalle für das Training von Landeskadersportlern zu nutzen. Geschäftsleiter Marcus Grätz erläuterte, das dieses Training lt. Infektionsschutzgesetzt zulässig sei, ein Hygienekonzept vorgelegt worden sei und sonst alle Voraussetzungen gegeben seien. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für eine Ausnahmegenehmigung aus, begrenzt auf 10 Personen. Wenn die Sperre nach Recht und Gesetz aufgehoben wird, soll  die Verwaltung entsprechend handeln, so dass es keiner Gremienentscheidung bedarf.

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