Größer soll es werden, dass neue Hotel an der Bahnhofstraße! Zunächst war von den drei geplanten Gebäuden westlich des Krankenhauses und unterhalb des Lobster nur das mittlere Gebäude (GE 4) als Hotel vorgesehen. In einer neuen Planung und Visulaisierung des Bauwerbers soll sich das geplante Hotel Leonardo Royal in der ****-Kategorie auch auf das Gebäude direkt an der Bahnhofstraße (GE 3) erstrecken. Insgesamt sind für beide Baukörper 143 Zimmer geplant, im Erdgeschoss eine Gewerbeeinheit. Im südlichesten Gebäude (GE 5) ist weiterhin die Erweiterung der P3-Klinik geplant. Nun gab es eine ganze Reihe von Änderungen: ein neuer EIngangsbereich, Veränderung der Dachaufbauten für Haustechnik, Restaurant im Dachgeschoss (auch öffentlich), Veränderung der Anliefersituation. Äußerlich soll das GE 3 im Sockelgeschoss begrünt werden, darüber gibt es drei Vollgeschosse. Da das Gelände an dieser Stelle geneigt ist, erscheint das Gebäude von unten viergeschossig, während vom Vorplatz bei Lobster gesehen nur drei Geschosse sichtbar sind (vgl. Beitragsbild). Im GE 5 (Klinik) wird das Untergeschoss zurückgenommen, dadurch werde es 27 Stellplätze weniger geben; wegen der größeren Zimmer benötigt das Hotel weniger Stellplätze, was sich ausgleichen könnte. Um die neue Planung realisieren, wären insgesamt sechs Befreiungen erforderlich, die meisten davon gab es auch bei den anderen Baukörpern (GE 1 und 2). Die Bürgermeisterin meinte, man soll hier „nicht päpstlicher als der Papst“ sein. Das Landratsamt halte unter Vorbehalt keine Änderung des Bebauungsplans für erforderlich; die Befreiungen wären möglich. Vor der Einreichung der Planung wollte der Investor das Votum des Gemeinderats einholen. So nahm der Gemeinderat einstimmig die vorgestellte Konzeption zustimmend zur Kenntnis.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 1.1, Hauptstraße 39 (ehemals Kohlen-Müller und Edeka) hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2022 der vorgestellten Planung unter der Voraussetzung zugestimmmt, die Gaubenbreite von 2.30 (Variante 2) einzuarbeiten. Dies sei erfolgt, so Bauamtsleiter Christian Wolfert, der anstelle der erkrankten Planerin den Entwurf kommentierte. So sei die Grünordnung noch nachgearbeitet worden, der Baum auf der Freifläche an der Hauptstraße sei neu situiert worden. Mehrheitlich gegen drei Stimmen billigte der Gemeinderat den ausgearbeiteten Entwurf samt Begründung in der Fassung vom 28.07.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Dazu wurde die Bauleitplanung einschließlich Satzungsbeschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • Der Antrag auf Teilbaugenehmigung zum Abbruch der Bestandsgebäude und zum Neubau der Tiefgarage und des Untergeschosses in der Hauptstraße 39 hängt mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt zusammen. Mit der Baumaßnahme soll begonnen und die Erd- und Tiefbauarbeiten möglichst angeschlossen werden können, bis die Hauptstraße auch im Ortszentrum saniert wird. Ein guter Vorschlag, wie ich meinte, pragmatisch, damit Abbruch, Erdaushub und Betonierung zügig erledigt werden können. Ähnlich war es bei der Hauptstraße 56. Dort war zuletzt zuletzt Planreife erklärt worden, damit der Bauwerber loslegen konnte, obwohl der Satzungsbeschlus noch nicht erfolgt war. Der Bau ist inzwischen schon im Erdgeschoss angekommen. Der vorliegende Antrag musste noch nach alten Bebaungsplan beurteilt werden und da passte der Bauraum nicht. Zudem lag der Antrag noch nicht vor und konnte nicht beurteilt werden. Also beschloss der Gemeinderat mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratskolleginnen Christian Nimbach und Caroline Krug, (1) dem Antrag dem Grunde nach zuzustimmen, soweit der Antrag dem Bebauungsplan entspricht, (2) der Befreiung zuzustimmen, soweit sie passend ist und (3) die Bürgermeisterin zu beautragen und zu ermächtigen, das gemeindliche Einvernehmen und die notwendige Befreiung erteilen zu dürfen. Voraussetzung ist, dass die Prüfung des Antrags durch den Planungsverband und die Verwaltung eine Vereinbarkeit mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan ergibt.
  • Die mittelbare Anfrage der Vodafone GmbH zu einem Standort für einen Mobilfunkmasten in Tutzing West (Olympiastraße) wurde bereits in der Sitzung am 05.07.2022 besprochen. Es wurde diskutiert, ob eine gemeindeeigene Fläche gegen Miete zur Verfügung gestellt werden soll. Dies wurde nun gegen vier Stimmen abgelehnt mit Bezug auf den Beschluss des Gemeinderats vom 10.11.2020. Nach dem zitierten Beschluss sollen für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetztes keine gemeindeeigenen Flächen und Gebäude zur Verfügung gestellt werden, bis von unabhängigen Wissenschaftlern die Unbedenklichkeit der Technologie bestätigt wird. Ein ähnlicher Antrag der ÖDP hatte in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 30.06.2020 keine Mehrheit gefunden. Ratsmitglieder monierten, dass der Gemeinderatsbeschluss eher zufällig zustandegekommen sei und es wirklich unabhängige Wissenschafter für die geforderte Bestätigung wohl nicht geben werde.
  • Nach entsprechender Vorberatung und Empfehlung des Haupt- Finanz- und Werkausschusses am 12.07.2022 wurde die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtigen der Gemeinde Tutzing (Friedhofsgebührensatzung) einstimmig neu erlassen. Nach Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen gab es Anpassungen, dazu redaktionelle Änderungen.
  • Ebenfalls nach entsprechender Vorberatung und Empfehlung des Haupt- Finanz- und Werkausschusses am 12.07.2022 wurde einstimmig die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Geschirrmobil und den WC-Wagen der Gemeinde Tutzing geändert.
  • In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wurde mit mehrheitlichem Beschluss der Passus gestrichen, der die Ermäßigung der Steuer explizit „z.B. aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen“ betraf. Dieser Passus wurde von der Rechtsaufsicht beanstandet, er sei zu unbestimmt.Dazu wurde die Frage in den Raum gestellt, wie es bei einem solchen Antrag um das Tierwohl bestellt sei, also ob der Hund artgerecht gehalten werden könne. Die Verwaltung hob hervor, dass Problemfälle wie bisher individuell außerhalb der Satzung geregelt werden konnten.
  • Der Gemeinderat nahme die Vorstellung der der Ausführungsplanung für den Neuen Friedhof in Traubing zur Kenntnis. Die Landschaftsarchitektin Monika Treiber erläuterte die Neugestaltung des Vorplatzes, die Renovierung des Unterstandes, die Möblierung mit Sitzbänken, die Umzäunung, die Heckenverkleidung des Komposts, die beiden neuen Urnenwände und das geplante Urnengräberfeld unter Bäumen. Es werde zusätzlich eine Zisterne geben, um das Niederschlagswasser vom Dach und Vorplatz zu sammeln. Nicht alle Maßnahmen werden gleichzeitig realisiert, so die Verwaltung.

Anmerkung: Das Beitragsbild ist vom Architekten freigegeben.

One Reply to “GR: Hotel Leonardo Royal**** an der Bahnhofstraße”

  1. Ich glaube nicht an das geplante Hotel „Leonardo Royal“ . Es geht bei diesen laufenden Baurechtsausweitungen nur darum, den Wert des Grundstücks nach oben zu treiben. Niemals wird an dieser unattraktiven Stelle ein Hotel entstehen.
    Gruß
    Wolfgang Marchner Dipl. Ing.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert