Eindringendes Wasser ist das Dauerproblem bei der Würmseehalle. Wolfgang Maurer von der IngenieurGesellschaft MAURER mbH aus Stockdorf überschrieb seine Präsentation mit dem Titel „Kampf gegen das Wasser“. Sein Vortrag in der Sitzung des Gemeinderats am 11.03.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn zeigte eindrucksvoll die entstandenen Schäden. Zuletzt musste wegen eines Wasserschadens der Hallenboden ausgetauscht werden; der Schaden war teilweise auch durch eindringendes Niederschlagswasser verursacht. Bereits 2014 kam die Idee auf, das begrünte Flachdach durch in flach geneigtes Walmdach zu ersetzen. Nach Auskunft stehen Urheberrechte des Architekten dem nicht entgegen. Auf Nachfrage schätzte Herr Maurer die Kosten für ein neues Dach auf einen Betrag „nicht unter einer Million Euro“. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorplanung in Form von Eingabeplanung, Statik, Prüfstatik, Kostenschätzung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Maurer weiterzuverfolgen. Zusätzlich soll ein Pultdach sowie die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage geprüft werden.
Weitere Punkte der Sitzung:
- In Vertretung der Projektleiterin des beauftragten Projektsteuerers, Bayerngrund, gab Bauingenieuer Wolfgang Maurer einen Sachstandsbericht zur Sanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing. Terminlich sei man ins Hintertreffen geraten mit einer Verzögerung von rd. 3-4 Monaten. Ursächlich dafür seien die Insolvenz eines beteiligten Unternehmens, zwei Kündigungen von Unternehmen sowie der Austausch von zwei Fachplanern. Dies sei inzwischen alles behoben. Erfreulicherweise liegt das Projekt finanziell im Budget. Die Kosten für die Auslagerung des Schulbetriebs werden sich durch die Verzögerung zwar erhöhen, jedoch hat die Bundeswehr eine mögliche Ablöse für Einbauten in Aussicht gestellt, da sie die Räumlichkeiten unmittelbar nach Auszug der Schule nutzen möchten. Als neuer Termin für die Fertigstellung der Mittelschule wurde der Januar 2026 genannt.
- Der Bürgermeister berichtete über die Verhandlungen mit den Eigentümern sowie über den Stand des abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages zum Grundstück östlich der Bahngleise an der Heinrich-Vogl-Straße. Der Vertrag sei weit gediehen, die letzte Stellungnahme des Bauwerbers soll in einer abschließenden Verhandlungsrunde behandelt werden, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde einstimmig beschlossen, das weitere Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen.
- Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14) , insbesondere die Teilfortschreibung des Steuerungskonzepts Windenergie, kommt es es zum zweiten Beteiligungsverfahren. Der Regionalplan hat sich hier nicht viel geändert, für das Tutzinger Gebiet überhaupt nicht. Der Bürgermeister schlug vor, die Information zur Kenntnis zu nehmen und sich der Stellungnahme des Landratsamts Starnberg anzuschließen. Der setzt sich dafür ein, dass die exakt voruntersuchten Konzentrationsflächen in vollem Umfang (und nicht nur teilweise) zu Vorranggebieten werden. Gegen zwei Stimmen mehrheitlich beschlossen.
- Die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zum 01.01.2025 bz. 01.10.2025 war bereits nichtöffentlich im Bau- und Ortsplanungsausschuss am 18.02.2025 besprochen worden. Dabei war die Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen worden, die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Avocado zu beauftragen, Entwürfe für folgende Satzungen auf der Grundlage der Ermächtigungen der neuen Bayerischen Bauordnung auszuarbeiten: (1) Stellplatzsatzung(en), (2) Tutzinger Ortsbausatzung für das gesamte Gemeindegebiet mit den Mindestgrundstücksgrößen für Baugrundstücke als einziger Festsetzung, (3) Einfriedungssatzung (zusammen mit der Stellplatzsatzung) für das gesamte Gemeindegebiet mit möglichst wenigen Festsetzungen und (4) Erhaltungssatzungen oder ggf. Bebauungsplänen zum Erhalt der ländlich geprägten Ortskernbereiche von Traubing, Monatshausen und Diemendorf. Die Ausarbeitung der Spielplatzsatzung (meist in Bebauungsplänen geregelt) und einer Versiegelungssatzung (gegen Schottervorgärten) wird gegenwärtig als nicht notwendig erachtet. Einstimmig so beschlossen; dazu soll ein Arbeitskreis mit fünf Mitgliedern des Gemeinderats gebildet werden. Hintergrund sind die Neuregelungen in der BayBO, nach der die Stellplatzpflicht entfällt, die Freiflächengestaltungssatzungen außer Kraft treten, Dachgeschossausbauten verfahrensfrei möglich sind, Nutzungsänderungen von Gebäuden künftig verfahrensfrei sind u.a.m.
- Auf Initiative des Haupt- Finanaz- und Werkaussschusses wurde einstimmig die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat die erlassenen Gebührenordnungen jeweils alle zwei Jahre zur Anpassung vorzulegen. Davon unabhängig sollen strukturelle Anpassungen jederzeit möglich sein.
- Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat der Gemeinde mitgeteilt, dass sie zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Kernort Tutzing mehrere Standorte für Mobilfunksendeanlagen sucht und hat die Gemeinde zur Mitwirkung bei der Standortsuche eingeladen. Christoph Huber, Kommunalbeauftragter Mobilfunk der Telekom für Tutzing, zeigte in einer Präsentation die Versorgung von Tutzing und der Ortsteile mit Mobilfunk. Messungen haben zahlreiche unterversorgte Gebiete festgestellt. Der Standort am Waldfriedhof soll schon aus Kapazitätsgründen bleiben und ertüchtig werden. Ebenso könnte auf dem Gelände der Telekom-Vermittlungsstelle in der Kirchenstraße eine Mobilfunksendeanlage errichtet werden. Dazu kommen könnten weitere mögliche Standorte, über deren Prüfung einzeln abgestimmt wurde: (1) im Süden von Tutzing am Hartplatz – gegen zwei Stimmen, (2) im Norden von Tutzing nahe der sog. „Kuhbrücke“ – gegen zwei Stimmen, im Zentrum auf dem Rathausdach – gegen 4 Stimmen. Zusätzlich will die Telekom Technik bei der Gemeinde Feldafing wegen eines Standorts in Garatshausen anfragen. Auf Nachfrage erklärte der Huber, ein Glasfasernetz sei eine Ergänzung des Mobilfunknetzes und umgekehrt; Das Glasfasernetz mache den Mobilfunk nicht obsolet. Auch ein Satellitennetz können den Mobilfunk nicht ersetzen, zumal sich der mobile Datenverkehr alle drei Jahre verdoppele.
- Die Wasserabgabesatzung (WAS), genauer: die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Tutzing, wird in einigen Punkten der geänderten Mustersatzung angepasst. Ratkollegin Caroline Krug wehrte sich gegen Funkmesszähler, die nun verpflichtend eingebaut werden. Gleichwohl wurde die Anpassung einstimmig beschlossen.
- Die Parkgebührenverordnung der Gemeinde Tutzing wird dahingehend geändert, dass auf bewirtschafteten Parkplätzen im öffentlichen Raum elektrisch betriebene Fahrzeuge bei Nutzung der Parkscheibe die ersten drei Stunden kostenfrei parken können. Dies gilt bayernweit. Gegen Ratskollegion Christine Nimbach mehrheitlich beschlossen.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies der Bürgermeister auf folgende Termine hin:
- 14.03.2025: Bürgerwerkstatt ISEK im Rathaus
- 20.03.2025: Eröffnung der Ausstellung „100 Jahre Rathaus Tutzing“
- 24.03.2025: Bürgerwerkstatt ISEK/VU im Rathaus
- 29.03.2025: Rama Dama
- 01.04.2025: Sitzung des Gemeinderats – ohne Scherz, aber vielleicht mit Witz
- 04.04.2025: Tutzinger Kulturnacht