Die umfangreichen Vorarbeiten in der Entwicklung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit vorbreitender Untersuchung (VU) fanden in der Sitzung des Gemeinderats am 06.05.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn ihr erstes Zwischenergebnis: Einstimmig billigte der Gemeinderat die Ziele!

Alle Unterlagen zum ISEK/VU sowie das Sanierungsgebiet wurden anhand der Bestandsaufnahme des Münchner Büros Stadt-Raum-Planung (SRP), der Gemeinderatsbesprechungen (Klausurtage, Gemeinderatssitzungen, Sitzungen des Arbeitskreises ISEK) und den zahlreichen Bürgerbeteiligungen entwickelt.
Der Arbeitskreis ISEK hat die aus den Bürgerterminen (14.03.2025 und 24.03.2025) und vom Gemeinderat stammenden Anpassungsvorschläge geprüft und über deren Einarbeitung am 23.04.2025 entschieden. Weiterhin wurde die Sanierungssatzung als auch das Sanierungsgebiet vorbesprochen.

Martina Schneider, Inhaberin des Büros SRP, stellte in einer Zusammenfassung (28 Seiten gegenüber 153 Seiten) die acht zentralen Handlungsfelder vor:

  1. Identität & Leitbild,
  2. Bauliche Entwicklung,
  3. Demografie & Wohnen,
  4. Versorgung & Öffentliches Leben,
  5. Gewerbe & Landwirtschaft,
  6. Mobilität & Verkehr, Grünstrukturen,
  7. Freizeit & Tourismus sowie
  8. Energie, Klima & Nachhaltigkeit.

Besonders wichtig ist mir im ersten Handlungsfeld unsere Vision für Tutzing: Leitbild und Leitziele. Sie ist gegliedert in vier Bereiche („Tutzing ist…“), angefügt sind die jeweiligen Leitziele. Damit haben wir uns eine Richtung gegeben, wie wir in unserer Gemeinde weiter vorangehen wollen. Im Gemeinderat helfen uns diese „Leitplanken“ bei den Einzelentscheidungen. Leitbild und Leitziele können Sie hier nachlesen (ein Klick vergrößert das Bild):

Im achten Handlungsfeld war als weiteres Ziel aufgenommen worden: „Mittelfristig soll der Wertstoffhof an eine verkehrsgünstige Randlage verlagert werden.“ Dazu gab es im Rat unterschiedliche Meinungen. Deshalb wurde dieser Punkt wieder herausgenommen und wird in der kommenden Sitzung als Maßnahme abgestimmt.  In der VU gab es in der Diskussion eine Ergänzung zum Teilbereich 3 – Süd (Umfeld Würmseestadion): hier wurde der ausdrückliche Wunsch geäußert, die sportlichen Anlagen stärker zu berücksichtigen. Im Teilbereich 2 – Mitte soll das Erreichen der Barrierefreiheit deutlicher werden.

Die Regierung von Oberbayern verlangt, dass dem ISEK und der VU vor der Auslegung noch ein Maßnahmenkatalog beigefügt werden soll. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Katalog vom Büro SRP erstellen zu lassen. Daher ergibt sich der folgende angepasste Projektablauf:

  • Billigung der Ziele in der Sitzung
  • Erstellung und Abstimmung Maßnahmenkatalog (Mai 2025)
  • Billigung ISEK/VU sowie Sanierungssatzung einschl. Umgriff am 03.06.2025
  • Auslegung ISEK/VU (Juni/Juli 2025)
  • Satzungsbeschluss ISEK/VU/Sanierungssatzung/Sanierungsgebiet am 16.09.2025

Weitere Punkte der Sitzung:

  • In der Bürgerfragerunde meldte sich Willi Neuner, Ortsvorsitzender der ödp, und gab den Aktionstag zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bekannt (war am 09.05.2025). Weiter fragte er, wie es mit dem Hochwasserschutz im Gewerbegebiet Traubing Süd vorangeht. Schließlich bat er um alle Kontaktdaten der verschiedenen Gemeindereferenten.
  • Einstimmig wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde am Projekt „Amphibienverbund in der Eiszerfallslandschaft südwestlich von München“ beteiligt. Es ist ein Biotopverbundprojekt der Heinz Sielmann-Stiftung und der Margarethe Ammon-Stiftung. Für das Projekt werden nach Absprache mit der Verwaltung kommunale Flächen ausgewählt und zur Verfügung gestellt. Kosten entstehen für die Gemeinde nicht.
  • Eindringendes Wasser ist das Dauerproblem bei der Würmseehalle. Bereits 2014 kam die Idee auf, das begrünte Flachdach durch in flach geneigtes Walmdach zu ersetzen. In der Sitzung es Gemeinderats am 11.03.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorplanung in Form von Eingabeplanung, Statik, Prüfstatik, Kostenschätzung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Maurer weiterzuverfolgen. Zusätzlich sollte ein Pultdach sowie die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage geprüft werden. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden nun vorgestellt, die Varianten Pultdach mit 10 Grad Dachneigung und Walmdach wurden diskutiert. Beim Pultdach wäre die „Kaskadenentwässerung“ im Gegensatz zum Walmdach eine Herausforderung, weil das Wasser nur noch auf eine hin Seite abfließen kann und es fraglich ist, ob man das richtig dicht bekommt. Die Kosten sind ungefähr gleich für beide Varianten. Einstimmig wurde das Walmdach beschlossen. Das Walmdach ist optisch viel ansprechender, da das Gebäude mit Pultdach zur Seite Verla-Pharm ca. 2 m höher werden würde; dazu wäre die Entwässerung viel komplizierter!
  • Der Bürgermeister gab einen Sachstandsbericht zur Sanierung der Mittelschule Tutzing. Die Mittelschule wird nicht planmäßig fertig, Bauzeitverlängerung mit Zielsetzung 12/2025. Die Kaserne steht aber weiterhin als Ausweichquartier zur Verfügung. Eisspeicher und Altes Schulhaus sind im Zeitplan. Handlungs- und Entscheidungsbedarf besteht bei
    • Verkleidung Lüftungsanlage ca. 7.000 Euro
    • Sonnensegel Innenhof mit abnehmbarer Kurbel ca. 14.800 Euro (als Outdoor- Klassenzimmer nutzbar („alternative Lernkonzepte“)
    • Sanierung Grundleitung ca. 65.000 Euro

    Die vorstehenden Punkte wurden einstimmig beschlossen.

  • Mit Anträgen auf Baugenehmigung für den Neubau von Wohnungen mit Tiefgarage in der Bahnhofstraße 18 hatte sich der Rat in der Vergangenheit mehrfach befasst. In dem nun vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (Erdgeschoss plus zwei weitere Etagen) auf dem Grundstück von insgesamt 1.859 m² sind insgesamt 16 Wohneiheiten vorgesehen. Unten sind kleinteilige Wohnungen geplant, nach oben hin immer größer werdend. Die Planung geht in der Masse stark zurück, was positiv bewertet wurde. Es gilt § 34 BauGB, da es keinen Bebauungsplan gibt. Die Abstandsflächen sind als nachgewiesen anzusehen, eine Übernahmeerklärung für die Überschreitung an einer Stelle liegt vor. In der näheren Umgebung gibt es Gebäude, die der Kubatur der geplanten Mehrfamilienhäuser entsprechen, so dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Eigentlich handelt es sich um Mischgebiet und daher im Erdgeschoss Gewerbe, aber faktisch ist es mittlerweile reines Wohngebiet. Einstimmig wurde dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Anmerkung: Da ich an der Sitzung nicht teilgenommen habe, basiert dieser Beitrag auf den Sitzungsunterlagen sowie der dankenswerterweise erstellten der Mitschrift meiner Ratskollegin Barbara Doll.

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