Ein abgestimmtes Konzept für die geplante Sanierung des unteren Pausenhofs der Grundschule liegt nun vor. In der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 03.06.2025 stellte der 1. Bürgermeister Ludwig Horn die Planung vor. Sie sieht eine naturnahe Umgestaltung der Flächen zu einer Grünanlage vor. Dieses Vorhaben gehöre nicht zur Sanierung der Mittelschule. Während der Arbeiten zum ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) wurde die Aufenthaltsqualität des Pausenhofs bemängelt. In Phase der Corona-Pandemie wurde eine Lüftungsanlage installiert, die nun eine Einhausung bekommen soll. Weiterhin wurden bereits die Grundleitungen im Tiefbau erneuert, ebenso wurde ein Regenwasserrückhaltebecken installiert. Eine Grobplanung der beauftragten Landschaftsarchitektin Monika Treiber zeigte einen Aufwand von rd. 250.000 Euro. „Das gehe nicht in Eile und nicht auf einmal“, so der Bürgermeister. Die Umsetzung solle daher in zwei Bauabschnitten im Sommer 2025 und Sommer 2026 erfolgen. Für den ersten Bauabschnitt entstehen Kosten von ca. 95.000 Euro. Durch Haushaltsreste und eine namhafte Einzelspende seien davon 35.000 Euro gedeckt, so dass ein Finanzierungsbedarf von 65.000 Euro durch private und institutionelle Spenden zu decken wäre. Für die Zaunanlage sind Mittel im Haushalt vorgesehen. Für den zweiten Bauabschnitt sollen Fördermittel beantragt werden. Insbesondere für Entsiegelung, Renaturierung und das Pflanzen von Bäumen gebe es KfW-Mittel. Einstimming votierte der Gemeinderat für das vorgestellte Konzept und anerkannte das Budget für den ersten Bauabschnitt einschl. der Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Elternbeirat gezielt weitere Spenden einzuwerben. Dies umfasst unter anderem die Ansprache der Sparkassenstiftung, der Elternschaft sowie weiterer potentieller Unterstützer.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der neue Zensusbericht 2024 liegt vor. Datengrundlage ist das Jahr 2023. In dem Bericht sind Zahlen und Daten zu folgenden Themen enthalten: Demografie, Kinder und Jugendliche, Flächennutzung, Wohnen, Arbeit und Wirtschaft sowie Kommunale Finanzen. Der Bürgermeister stellte ausgewählte Seiten des Berichts vor, so die Bevölkerungszahl von 9.890 für das Jahr 2023 verbunden mit dem Hinweis, per 30.06.2025 erwarte er nicht, dass die Bevölkerung über 10.000 Einwohnern liegen werde. Sollte diese Schwelle überwunden werden, wird der nächste Gemeinerat 24 Mitglieder umfasssen. Interessant sei auch die Zahl von 2.995 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhaltnissen in Tutzing. Diese Zahl sei über die Jahre gestiegen. Insgesamt gehen jedoch 3.662 Tutzinger Bürgerinnen und Bürger einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach, so dass 671 Personen zur Arbeit auspendeln.
    Den umfassenden Bericht des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München können Sie hier herunterladen.
  • Die Friedhofsgebührensatzung musste neu erlassen werden. Nach Vorberatung hat der Haupt- Finanz- und Werkausschuss (HFWA) in seiner Sitzung am 13.05.2025 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Neben redaktionellen Anpasssungen war die Umsatzsteuer einzuarbeiten und vor allem diejenigen Gebühren zu streichen, die durch den vertragsfreien Friedhof wegfallen und der Bürger direkt mit dem Bestatter abrechnet. Eine Gebührenerhöhung war mit dem Neuerlass nicht verbunden. Einstimmig beschlossen.
  • Ebenso war die Friedhofsbenutzungssatzung neu zu erlassen. Mehrheitlich folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des HFWA. Im Text gab es Streichungen von Positionen, die für hoheitliche Tätigkeiten ein bestimmtes Bestattungsunternehmen vorgeschrieben hatten. Der Antrag von Bündnis90-Die Grünen, ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufzunehmen, wurde angenommen. Der Passus entspricht Artikel 9a des Bestattungsgesetzes (BEstG) in Bayern. Aufgenommen wurde auch ein vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht an einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist.
  • Das neue Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-L) der Feuerwehr Traubing musste noch in die Feuerwehrgebührensatzung aufgenommen werden, die darum einstimmig neu erlassen wurde.
  • Die Frankion Bündnis90-Die Grünen hatte einen Antrag zum Umgang mit Veranstaltung extremistischer Gruppierungen in gemeindlichen Einrichtungen gestellt. Die Anmietung oder Nutzung gemeindlicher Einrichtungen solle verweigert werden, wenn (1) der/die Antragstellende in Wort und Tat gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt, (2) durch die Veranstaltung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist oder (3) zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung rassistische, antisemitische, menschenfeindliche oder demokratie- und verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet werden. Die Diskussion reichte von den Betonung einer positiven Signalwirkung der Befürwortung des Antrags bis zu den Zweifeln daran wegen der fehlenden Gleichbehandlung. Denn wenn eine Partei oder politische Gruppierung nicht verboten ist, dann gelte gleiches Recht für alle, wie ein Ratsmitglied betonte. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Christine Nimbach, Rolf Bäck und Georg Schuster wurde den Grundsätzen im Antrag zugestimmt und ein Auftrag zur Prüfung an die Verwaltung erteilt, wie eine solche Satzung rechtssicher ausgestaltet werden könnte.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister zwei Termine bekannt:

  1.  Information zum Seniorenbeirat am 23.06.2025, 17:00, Roncallihaus
  2.  Ortsteilversammlung Kampberg am 23.06.2025, 19:00 , Alter Bahnhof

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