Nur Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 05.04.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald:

  • Der Antrag auf Anpassung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 „Siedlung Fischerbuchet“ für das Gebäude Ziegeleistraße 1 war bereits in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 15.02.2022 erörtert worden. Der vom Antragsteller beauftragte Planer Georg Stahl vom Planungsbüro Reinhart + Partner stellte den Antrag mit den Varianten 2 und 4 vor und verglich ihn mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan. Der Bauwerber ein Unternehmer, möchte sein Gebäude deutlich erweitern und damit zusätzliche Büro-, Forschungs- und Lagerflächen sowie zwei Wohneinheiten schaffen. Der Schwerpunkt liegt mit 60% auf Gewerbe, 40% entfallen auf Wohnen. Das Landratsamt hatte einen Mix von 36% zu 64% für das Plangebiet festgelegt. Nachdem das westliche Gebäude im Bebauungsplangebiet jedoch 80% Wohnungen und nur 20% Gewerbe realisiert hatte, war es Sache des Bauwerbers, hier einen hohen Gewerbeanteil auszuweisen. Dieser Umstand, also die hauptsächliche Erweiterung des bestehenden Gewerbes (Forschung und Entwicklung von Kunststoffen), sollte nach meiner Meinung bei der Bewertung der angefragten Baurechtsmehrung berücksichtigt werden. Straßenseitig bleibt es bei zwei Geschossen wie im Bestand, der Baukörper wird sich hangabwärts mit zwei weiteren Geschossen erstrecken. Der Gemeinderat konnte mit beiden Varianten leben, die sich hauptsächlich im Winkel von Bestands- zu Erweiterungsbau unterscheiden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Weiterführung des Bebauungsplans Nr. 79 „Siedlung Fischerbuchet“, 6. Änderung, auf der Grundlage der von dem Bauwerber eingereichten Varianten 2 und 4. Nun sind die Einzelheiten festzulegen, also Bauraum, Wandhöhen, Geländemodellierung, Schallschutz, Erschütterungsschutz (nahe der Bahnstrecke), Hochwasser, die Grundfläche, die Geschossfläche, der Nutzungsmix sowie die Stellplätze. Um dem Umweltgedanken Rechnung zu tragen sollen, soweit rechtlich möglich, Vorgaben zu Fotovoltaikanlagen, zur Dachbegrünung, und zur Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen einfließen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauwerber einen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Das Büro Reinhart + Partner, München, wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Das weitere Bauleitverfahren, einschl. des Satzungsbeschlusses, wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • Im Jahr 2012 wurde der Beschluss gefasst, für ein Grundstück einen Bebauungsplan Nr. 81 „Schulstraße Traubing“ aufzustellen. Gut zwei Jahre später hatte der Bauwerber sein Interesse verloren. Nachdem der Bebauungsplanentwurf damals gebilligt worden war, müssen die damals gebillligten Unterlagen erneut ausgelegt werden, damit der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden kann. Das wurde einstimmig beschlossen, ebenso für den entsprechenden Flächennutzungsplan.
  • Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mitterfeld“ für das Grundstück Unteres Vocherl 2 war bereits mehrfach behandelt worden, zuletzt in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 23.11.2022. Nach der erneuten Auslegung im Januar/Februar 2022 waren Stellungnahmen des Abwasserverbands, des Wasserwirtschaftsamts, der Unteren Immissionsschutzbehörde und des Kreisbauamts eingegangen. Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erläuterte die Abwägungen. Wichtige städtebauliche Ziele sind die Erhaltung des Bestandsgebäudes in seiner typischen Eigenart (bauliche Gestaltung, Höhenversatz, etc.) und die vorwiegend unterirdische Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage. Damit können neben der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch den Ausbau des Dachgeschosses zugleich attraktive Gartenflächen erhalten werden, so dass der Ortscharakter bestehen bleibt. Inzwischen war bestätigt worden, das die Niederschlagswasserbeseitigung gesichert ist. Ebenso hatte die Erweiterung der schalltechnischen Untersuchung ergeben, dass auch bei einer steileren Rampe der Tiefgarage (bis zu 19°) die Immissionsschutzwerte nach der TA Lärm tags und nachts eingehalten werden. Eine Einhausung der Einfahrt zur Tiefgarage ist zulässig und wird empfohlen. Schwierigkeiten gab es bei den Abstandsflächen, die nach alten Recht eingehalten waren, während es nach neuem Recht geringfügige Überschreitungen gab. Durch die festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhen werden innerhalb des Geltungsbereiches Außenwände zugelassen, vor denen Abstandsflächen mit
    einer abweichenden Tiefe, als nach Art. 6 BayBO erforderlich, zulässig sind. Die Satzung der Gemeinde über ein von der Bayerischen Bauordnung abweichendes Maß der Abstandsflächentiefe findet keine Anwendung.
    Weitere neue Festlegungen gab es für die Außentreppe zur Tiefgarage, die Dachaufbauten (mit gewissen Flexibilität) und die Nebenanlagen. Insgesamt waren es umfangreiche textliche Änderungen und Ergänzungen. Einstimmig billigte der Gemeinderat unter Einbeziehung der genannten Beschlüsse den Entwurf zur 3. Änderung mit Begründung in der Fassung vom 05.04.2022 und beauftragte die Verwaltung, ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen.
  • Zur 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8 „zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ für das Bauvorhaben im Benediktenweg 33 waren nach der Billigung am 15.02.2022 keine Stellungnahmen oder Bedenken durch Behörden oder Träger öffentlicher Belange vorgebracht. Gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach billigte der Gemeinderat die 4. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.04.2022.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes schlug die Ratskollegin Stefanie Knittl dem Gemeinderat vor, ein Statement zugunsten der Öffnung der Albers-Villa in Garatshausen abzugeben. Zuvor hatten alle Mitglieder des Gemeinderats einen offenen Brief von ihr und einer weiteren Tutzingerin erhalten. Beide haben beim Bayerischen Landtag eine Petition zugunsten der Öffnung des Albers-Anwesen eingereicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Freistaat beim Kauf des Anwesens im Jahr 1971 von der hinterbliebenen Lebenspartnerin Hansi Burg notariell erklärt hat, das Anwesen für öffentliche Erholungszwecke zu erwerbent und daher auch keine Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Die Öffnung für die Allgemeinheit ist bis heute nicht erfolgt, stattdessen wurde im Jahr 2021 ein Staatsbedarf von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Technische Universität München konstruiert. Die Bürgermeisterin sowie einige Mitglieder lehnten es ab, als Gemeinderat eine Aussage zu treffen, da das Albers-Anwesen auf Feldafinger Flur liegt. Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande sah sehr wohl die Möglichkeit, hier eine Aussage zu treffen und zog die Parallele zur Solidaritätsadresse an den Unterstützerkreis „Tutzing hilft im Mittelmeer“. Das wollte die Bürgermeisterin nicht gelten lassen. Ratskollege Bernd Pfitzner empfahl den formalen Weg eines Antrags mit Formulierung des Statements und nachfolgender Abstimmung.

 

 

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