GR: Sanierung der Mittelschule dauert länger

Der Termin Ostern 2026 für den Umzug der Mittelschule von der Kaserne in das sanierte Gebäude ist nicht mehr zu halten. So die Feststellung in der Sitzung des Gemeinderats am 02.12.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeister Ludwig Horn. Ein neuer Zeitpunkt könne derzeit nicht genannt werden. Zunächst muss die Grundlage geschaffen werden, dass eine neue Dynamik auf der Baustelle entstehe und sich die verschiedenen Gewerke einreihten.
Wie zuletzt in der Sitzung am 13.11.2025 gab die Vertreterin des Projektsteuerers BayernGrund, Hubavina Arnaoudova, eine aktuelle Übersicht zu den Kosten. Das Bauvolumen (Auftrag und Prognose) liege bei rd. 28 Mio. Euro, also unverändert zur letzten Sitzung. Der Zahlungsstand habe sich von 53 % auf 58 % erhöht. Ihre Ausführungen zur Projektsituation zeigten, dass noch zahlreiche Ausschreibungen und Vergaben offen sind, so z.B. Schlosser/Metallbau. Brandschutzelemente, Außenanlagen, Schreiner (für feste Einbauten) und die Grob- und Feinreinigung am Schluss. Für die Bodenbeläge sei die Frist verstrichen, es werde ein neues Leistungsverzeichnis gestellt.
Die unterschiedlichen beteiligten Unternehmen hätten Nachträge mit einem Volumen von insgesamt 1,1 Mio. Euro (brutto) eingereicht. Einige seien schon geprüft und verhandelt oder abgelehnt, andere noch ungeprüft. Der wichtigste Punkt seien die insgesamt 26 Nachträge des Trockenbauers. Hier seien rd. 200.000 €, in der Schwebe, die kurzfristig verhandelt werden, damit der Trockenbauer seine Arbeit wieder aufnimmt. Das sei derzeit der Engpassfaktor auf der Baustelle.
Stefan Wagner, der eingesetzte Bauleiter vom Ingenieurbüro Klingconsult aus Krumbach, erläuterte den Sachstand auf der Baustelle. Die Planungsrückstände seien gesammelt und befinden sich noch in Klärung und Ausarbeitung. Mit Verweis auf die Ausführungen zur Projektsituation bestätigte er, dass sich weitere Planungslücken gezeigt hätten. Im alten Schulhaus laufe die Heizung, die Dachsanierung vom alten Lehrerwohnhaus sei fast abgeschlossen. Im Gebäude der Mittelschule werde die Flachdachabdichtung vorbereitet; auch hier gebe es Planungsrückstände, das Entwässerungskonzept müsse umgeplant werden. Beim Eisspeicher werden die Rohbauarbeiten bis Weihnachten abgeschlossen,. ab Januar 2026 erfolgten die Installationsarbeiten für die Heizungszentrale.
Angesichts der Kosten für die Auslagerung von rd. 60 000 € pro Monat erklärte der Bürgermeister auf die Frage der Ratskollegin Caroline Krug, es sei nicht bestimmt, wann der Umzug erfolge, der Unterricht für die Schüler werde in jedem Fall sichergestellt. Abschließend dankte der Bürgermeister der Vertreterin von BayernGrund und dem Bauleiter für die Aufarbeitung.

In der vorangegangenen Bürgerfragerunde erkundigte sich Willi Neuer, Ortsvorsitzender der ÖDP, nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit BayernGrund. Die Personalprobleme führten zu Kostensteigerungen, was dies denn für die Haftung bedeute. Und ob aus den Fehlern Lehren gezogen werden könnten. Der Bürgermeister erklärte, die personelle Ausstattung sei inzwischen vorhanden, die Verantwortung der beteiligten Partner werde natürlich geprüft. Lehren können erst nach Abschluss gezogen werden, die Alternative wäre ein Generalunternehmer gewesen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Neuerlass der Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing – Sondernutzungssatzung – sowie die dazugehörige Gebührensatzung war im Umwelt-, Energie- und Verkehrausschuss vorberaten worden. Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2015. Die Gebühren wurden teilweise erhöht, dazu gab es redaktionelle Änderungen. Die neue Satzung nebst Sondernutzungsgebührenverzeichnis wurde einstimmig beschlossen.
  • Ebenso gab es einen Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 18.11.2025 für die Billigung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 3.1. Das Gebiet wird von der Hauptstraße, der Greinwaldstraße und der Hallbergerallee bzw. dem Martelsgraben eingegrenzt. Der Bürgermeister gab einen kurzen Abriss zur Entwicklung des Bebauungsplans, den städtebaulichen Zielen und den Festsetzungen. So dann wurde einstimmig ein vierteiliger Beschluss gefasst: (1) Der Gemeinderat erklärt den Beschluss und die Abwägung vom 11.03.2014 für unwirksam, (2) Billigung des überarbeiteten Entwurfs samt Begründung in der Fassung vom 01.12.2025, (3) Auftrag an die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen und (4) Übertragung des gesamten Verfahrens an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.
  • In der Klausurtagung des Gemeinderats am 15.11.2025 waren die von der Verwaltung und dem Planungsbüro ausgearbeiteten Maßnahmen aus dem ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) für 2026 vorgestellt, erläutert und beraten worden. Die ersten Maßnahmen umfassen zahlreiche Planungen, z. B. zur Brahmspromenade, zum Bahnhofsumfeld, zum Thomahaus, den Spiel- und Erholungspark östlich der Grundschule, einen Rahmenplan zum Freizeitgelände Süd, die Erstellung eines Mietspiegels oder das Konzept zum Wegeleitsystem. Die größten Positionen sind die Sanierung und energetische Modernisierung der Würmseehalle (rd. 1.000.000 €) sowie der Spiel- und Erholungspark östlich der Grundschule (rd. 290.000 Euro einschl. der Spielgeräte). Angesichts knapper Kassen wird das ein oder andere Projekt in das Jahr 2027 verschoben. In einem Gespräch mit der Regierung von Oberbayern wird die Bedarfsanmeldung 2026 nochmals besprochen und konkretisiert. Die Ratskolleginnen Caroline Krug und Barbara Doll plädierten für die Barrierefreiheit am Rathaus als dringende Maßnahme, die jedoch, so der Bürgermeister, nichts mit dem ISEK zu tun habe. Der Vorschlag eines Plattformlifts werde geprüft, insbesondere die verbleibende Breite an der Treppe für den Fluchtweg. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden einstimmig, der Rahmenplan Brahmspromenade mehrheitlich beschlossen.
  • Zur Schaffung von Wohnraum hat das Bundeskabinett einen Vorschlag zur Änderung des Baugesetzbuches unter Einführung des neuen § 246 e, des sogenannten „Bauturbo“, eingebracht. Die weitreichenden Neuregelungen und Abweichungen vom Bauplanungsrecht sollen es der Gemeinde ermöglichen, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Nach Aussage des Bundesbauministeriums sollen Städte und Gemeinden selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die neuen Regelungen nutzen. Die Gemeinde kann also den Bauturbo anwenden, muss es aber nicht. Es besteht die Möglichkeit, im überplanten Bereich Baurecht zu schaffen und Befreiungen auszusprechen. Auch im Rahmen der Umgebungsbehaung können Gemeinden künftig von der Maßgabe des „Einfügens“ gemäß § 34 BauGB deutlichen Abweichungen zustimmen. Die Vorgaben sind zunächst befristet bis Ende 2030. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der möglichen Präzedenzwirkung sei Vorsicht geboten. Alle anderen Regelungen, die mit Baumaßnahmen verbunden sind und beachtet werden müssen, gelten unverändert (Bauordnungsrecht, Immissionsschutz, Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz etc.). Einstimmig wurde beschlossen, dass die entsprechenden Anträge grundsätzlich zunächst in einem Gremium behandelt werden sollen; dabei ist bis sechs Wohneinheiten der Bau- und Ortsplanungsausschuss zuständig, ab sieben Wohneinheiten der Gemeinderat. Nach der Kommunalwahl 2026 wird die Geschäftsordnung entsprechend geändert.
  • Ratskollege Claus Piesch trug als Jugendreferent den Antrag zur Änderung der Jugendsbeiratssatzung der Gemeinde Tutzing vor. Dabei geht es um vier Punkte: (1) zwei gleichberechtigte Vorsitzende statt einem, (2) Misstrauensvotum und das Verfahren damit, (3) Zusammenfassung der beiden Budgets für Verwaltung und Projekte und (4) Senkung der Mindestzahl der Anwesenden bei Jungbürgerversammlungen von 50 auf 30 Personen. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Änderungsvorschläge infrage gestellt, andererseits für Vertrauen in die Jugend plädiert. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich gegen die Stimme des Ratskollegen Rolf Bäck beschlossen.
  • Der Jugendbeirat bittet um einen Zuschuss für seinen Förderverein. Dieser wurde gegründet, um eigenverantwortlich zusätzliche finanzielle Mittel für seine Arbeit akquirieren zu können. Die Initiative zur Co-Finanzierung der Projekte des Jugendbeirats wurde begrüßt. Gegen Ratskollegin Christine Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, dem Förderverein einen Zuschuss in Höhe des nicht ausgeschöpften Budgets 2025 zu gewähren.
  • Der Seniorenbeirat hatte einen Antrag für ein Budget für operative Tätigkeiten für das Jahr 2026 gestellt. Meine Frage, ob auch beim Seniorenbeirat zwischen Verwaltungsbudget und Projektbudget unterschieden werde, wurde von der Verwaltung verneint. Nach der Satzung geht es um die „…Umsetzung bzw. Förderung von Projekten der Senioren sowie zur Durchführung von Veranstaltungen der Senioren…“; nach der konkreten Absicht geht es um eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Einstimmig wurde beschlossen, im Haushalt 2026 dafür
    1.000 € einzuplanen.
  • Für die vorgesehene Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Traubing kann auf eine Sammelausschreibung des Zweckverbands kommunale Dienste Oberland zurückgegriffen werden. Einstimmig wurde die Beschaffung des Fahrzeugs sowie der Kommunikationstechnik für insgesamt rd. 118.000 Euro beschlossen. Der Bürgermeister schlug vor, die Betragsgrenzen bei Anschaffungen zu überarbeiten; die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens könnte auch durch den Haupt-, Finanz- und Werkausschuss genehmigt werden.
  • Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Tutzing (Hebesatzung) ist nach dem Neuerlass im Zuge der Grundsteuerreform bis zum 31.12.2025 befristet. Daher war die Satzung neu zu beschließen, obwohl die Haushaltssatzung erst Anfang 2026 beschlossen werden kann. Diese zeitliche Abfolge ist natürlich etwas unglücklich. Auf Vorschlag der Verwaltung sollte die neue Satzung entfristet werden, so dass Anpassungen auch im Frühjahr für das jeweilige Kalenderjahr möglich sind. Der Bürgermeister berichtete, dass es nach den neuen Grundsteuerbescheiden weniger als 30 Widersprüche gegeben habe, die inzwischen abgearbeitet seien. Die kleine Steigerung im Zuge der Reform wurde offen kommuniziert. So ist das Aufkommen bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) von 1.544 Mio. Euro im Jahr 2024 auf 1.769 Mio. Euro im Jahr 2025 gestiegen. Einstimmig wurde beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei 420% zu belassen.
  • Auf Vorschlag der Verwaltung wurde zur Vereinfachung die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing geändert. Statt bisher vier gibt es zukünftig lediglich drei Vorauszahlungen und die Jahresabrechnung. Die Vorauszahlungen in Höhe eines Drittels der Jahresabrechnung erfolgen zum 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres. Einstimmig so beschlossen.

 

Eine Antwort

  1. Ein Misstrauensantrag – köstlich. Da wollen die Jungen wohl ein bisschen große Politik spielen.
    Aber Spaß beiseite: Wenn ich dann auch noch lese, dass die Zahl der Besucher reduziert werden soll, entsteht bei mir der Eindruck, dass sich der Jugendbeirat vor allem mit sich selbst beschäftigt, die Jugendlichen aber offenbar nicht wirklich erreicht.“

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