Ein langes Verfahren ist zum Ende gekommen! So das Ergebnis der mehrheitlichen Zustimmung in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 18.05.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Es ging um zwei Anträge auf Baugenehmigung im Sprungleitenweg 4: zum einen die Tektur für den Einbau eines Arbeitszimmers im Dachgeschoss, zum anderen um die Einfriedung des Grundstücks. Mehrfach hatten sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss sowie der Gemeinderat mit dem Vorhaben beschäftigt, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses am 04.05.2021. Die anschließend eingereichten Unterlagen entsprechen den künftigen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr.91 „Seeuferbereich, Teilbebauungsplan Nr. 4. Die Ausgestaltung des Arbeitszimmers entspricht nun dem mit Unterstützung eines namhaften Architekten gefundenen Kompromiss. Ebenso wird die Höhe der Einfriedung im Mittel nicht mehr als 1,50 Meter betragen. Ergänzend wurden die formalen Unterlagen eingereicht, die (1) Verpflichtungserklärung des Bauwerbers, die Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen und (2) der Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit in der Hauptstraße 25-27 (hinter dem Andechser Hof) wurde auf die nächste Sitzung des Gemeinderats am 08.06.2021 vertagt. Wie der gemeindliche Rechtsanwalt Dr. Volker Gronefeld sowie der Planer Prof. Florian Burgstaller ausführten, wird der Bebauungsplan, der schon recht weit gediehen ist, weitergeführt. Dazu soll in der nächsten Sitzung die Abwägung erfolgen. Daher soll über den Antrag in dieser Sitzung beraten und entschieden werden, ggf. auch über eine Veränderungssperre.
  • Zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für zwei Grundstücke hatte der Bau- und Ortsplanungsauschuss am 04.05.2021 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der Eigentümer hatte beantragt, die fehlerhafte Erfassung des Bestands hinsichtlich bebaubarer Flächen zu korrigieren. Dabei kommt es zur einer Verschiebung der bebaubaren Flächen GR zwischen seinen beiden Flurstücken, ohne dass neues Baurecht geschaffen wird. Zusätzlich müssen zwei Balkone im Bestand erfasst werden. Gegen eine Stimme beschloss nun der Gemeinderat, dem Empfehlungsbeschluss zu folgen und gleichzeitig den Geltungsbereich der bereits anhängigen 11. Änderung des Bebauungsplans zu erweitern, also keine 12. Änderung vorzusehen.
  • Für den Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch der bestehenden Hofstelle und den Neubau von zwei Einzelgebäuden mit Garagen und Stellplätzen in Diemendorf 5 lag ebenso ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 04.05.2021 vor. Das Vorhaben war nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bauamtsleiter Christian Wolfert führte aus, dass sich die Gebäude hinsichtlich Kubatur aber auch Stil in die umgebende Bebauung mit Dorfcharakter einfügten. Der Bauwerber hatte inzwischen die Bitte des Ausschusses berücksichtigt und die Situierung der Garagen überarbeiten lassen, so dass nun eine Platzsituation zwischen den beiden Gebäuden geschaffen wurde. Die Garagenschuppen werden mit flach geneigten Satteldächern ausgestattet. Die entsprechenden Fragen des Antrags zum Gebäude wurden mit JA beantwortet, eine weitere Frage betrifft nicht die Gemeinde sondern das Landratsamt. Die Anträge zur Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde, zur Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer Tiefgarge lt. Ortsbausatzung und zum Verzicht auf Gewerbeflächen im Erdgeschoss wurden verneint. Zusammen mit dem einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung aufgefordert, mit dem Bauwerber zum Standort der Glascontainer sowie zur Ausgestaltung der Garagen bzw. Carports zu führen.
  • Sehr formal war kommunalrechtlich nach dem Ausschluss der Gemeinderätin Christine Nimbach aus der Fraktion der GRÜNEN über die Neubesetzung der Ausschüsse zu befinden. Geschäftsleiter Marcus Grätz hatte sich hier umfassend Rechtsrat eingeholt. Einstimmig nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, was bereits in der Presse veröffentlicht wurde: Zukünftig wird Frau Nimbach als fraktions- und parteilose Gemeinderätin im Hauptausschuss und Bau- und Ortsplanungsauschuss sowie im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vertreten sein. Sie wird vertreten von den Mitgliedern der Ausschussgemeinschaft, also von Stefanie Knittl, Caroline Krug und mir. Die verkleinerte Fraktion der GRÜNEN hat festgelegt, wer welchen Ausschusssitz einnehmen wird. Dies wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande merkte an, dass mit der Überrepräsentation von Frau Nimbach in drei Ausschüssen der Wählerwille missachtet werde. In der Tat ist die Vertretung in den Ausschüssen ungleich gewichtet: die CSU mit sechs Gemeinderäten verfügt über drei Sitze in den Ausschüssen, alle anderen Gruppierungen mit drei, zwei oder nur einem Gemeinderatsmitglied verfügen je über nur einen Sitz in den genannten drei Ausschüssen. Der Anteil der Gemeinderatsmitglieder beträgt somit 50% für die CSU, 33% für die übrigen Parteien und Gruppierungen und 100% für Frau Nimbach.
  • Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die Maskenpflicht für Besucher und Mitglieder kommunaler Gremien sowie Zugang von Besuchern und Teilnahme von Ratsmitgliedern zu Sitzungen geurteilt hatte, erging vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren ein entsprechendes Schreiben an die Kommunen. Zusammengefasst hat die 1. Bürgermeisterin das Hausrecht und damit die Möglichkeit, entsprechenden Regeln festzulegen. Gegen die Stimme von Frau Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, dass (1) ein negativer Test von Ratsmitgliedern und Besuchern verlangt wird, für Besucher und Rats- bzw. Ausschussmitglieder Maskenpflicht (FFP2) besteht, (3) für Notfälle Schnelltests vorgehalten werden und (4) die Verwaltung die Erlaubis erhält, während der Sitzung den besetzten Saal zu fotografieren.
  • Im vergangenen Sommer wurden alle Kommunen von der Bundesnetzagentur aufgefordert, alle gemeindeeigenen Telekommunikationseinrichtungen (Leitungen, Leerrohre etc.) zu melden, um einen Infrastrukturatlas der kommunalen Daten für den Breitbandausbau aufzubauen. Nun schließt sich die Gemeinde Tutzing der Zweckvereinbarung zwischen der gwt Starnberg GmbH und dem dem Dienstleister IK-T GmbH an. Damit sollen die Daten aller Landkreisgemeinden zentral erfasst und dann an den Dienstleister weitergeleitet werden.
  • Einstimmig wurde die Mitarbeiterin der Verwaltung Anna-Maria Stöckerl zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Tutzing bestellt.
  • Ebenso einstimmig wurde beschlossen, Dr. Franz Matheis zum Notkommandanten der Freiwiliigen Feuerwehr Traubing und Andreas Ott zum stellvertretenden Notkommandanten zu bestellen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Neuwahlen wegen Corona noch nicht durchgeführt werden konnten.
  • Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss hatte am 28.04.2021 beschlossen, nach Abgleich mit anderen Gemeinden die Parkgebühren zu erhöhen. Mehrheitlich wurde die abgeänderte Vorlage der Verwaltung beschlossen. Die Änderung betrafen die Verkleinerung der neu ausgewiesenen Abstellflächen für Wohnmobile am Tennisplatz (mit Übernachtungsverbot) und die Einführung einer von der Starnberger Polizei empfohlenen sog. „Semmeltaste“ für Kurzparker bis zu 30 Minuten. Die ist mir viel lieber als die usprüngliche vorgesehene Parkscheibe. Letztere erspart zwar den Gang zum Parkscheinautomaten und spart auch etwas Papier, jedoch ist das Einhalten der Parkzeiten viel schwieriger zu überwachen. Der Zweckverband Kommunales Diensteistungszentrum Oberland hat es damit einfacher. Hinweis: Der Parkplatz an der Greinwaldstraße wird zukünftig auch bewirtschaftet und sieht die Möglichkeit vor, hier auch länger zu parken, um beispielsweise eine Dampferfahrt zu unternehmen.
  • Nach einem Vortrag von Stefan Dexlmeier wurde einstimmig beschlossen, am Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen im Oberland des Kompentenzzentrums Energie der Energiewende Oberland (EKO) und des Institts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) teilzunehmen. Nutzen sind der interkommunale Austausch im Rahmen moderierter Netzwerktreffen sowie individuelle energietechnische Beratungsleistungen. Entsprechende Mittel von 7.575 Euro für 2021 werden bereitgestellt und für die beiden Folgejahre berücksichtigt werden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes teilte die Verwaltung mit, dass die Sporthallen wieder geöffnet sind. Neben einem Gesamthygieneschutzkonzept wird es individuelle Schutzkonzepte der Nutzer geben. Nicht geöffnet ist die Turnhalle der Mittelschule, die für Unterrichtszwecke genutzt wird. Ebenso ist der Saal im Buttlerhof noch geschlossen. Der Verschönerungsverein möchte die Vermüllung der Brahmspromenade vermeiden und dazu Schilder aufstellen. Garmisch und die Gemeinden am Walchensee hätten gute Erfahrung damit gemacht. Der Bauhof wird gebeten, bei der Aufstellung behilflich zu sein. Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsführung in der Unterführung an der Heinrich-Vogl-Straße  sind die Vermessungsarbeiten beauftragt.

One Reply to “GR: Zustimmung Sprungleitenweg und HVS Vermessung beauftragt”

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