Gut durchgekommen sind wir in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 19. Mai 2015!. Dank der vorherigen Ortsbesichtigung von vier Objekten, die regelmäßig sowohl der Anschauung als auch der ersten Meinungsbildung unter den Ausschussmit-gliedern dient, konnte die Tagesordnung zügig abgearbeitet werden:

  • Nach Erläuterung durch den Planer der Gemeinde, Prof. Burgstaller, wurde der Bebauungsplanentwurf für die Bebauungsplane Nr. 45 und 46 „Tutzing Nordwest“ einstimmig gebilligt. Am 21.4.2015 hatten wir die Festlegungen über Grünzüge und Nebenanlagen beraten. Dabei ging es um die Breite von Hausein-gang und Einfahrt (max. 4 Meter), um die Höhen von Hecken (1,50 Meter), Zäunen (1,20 Meter), Sockeln (0,1 Meter) sowie die Verwendung einheimischer Hölzer für die Bepflanzung der Hecken. Weitere Festlegungen betreffen Farbe, Material, die Kantenlänge von Pfosten und die Größe eines Briefkastenelements. Eingearbeitet wurde noch, dass auch Nebengebäude wie Garagen und Geäteschuppen konventionell “bedacht” werden. Maximale Wand- und Firsthöhen wurden ebenfalls festgelegt, so dass sich die Dachneigung individuell ergibt. Die Verwaltung wird nun das Auslegungs-verfahren nach Baugesetzbuch durchführen.
  • Nach Eingang von nur einer Stellungnahme (Telekom) wurde die 1. Änderung des Baubeauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“ beschlossen.
  • Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Seeufergrundstücke in Tutzing wurde auf die nächste Sitzung vertagt, weil die Vorbereitungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.
  • Der Antrag auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes und Umbau einer Dachterrasse in der Traubinger Straße wurde genehmigt. Das geplante Vorhaben widerspricht nicht den beabsichtigten Planungen im Bebaunungsplan-entwurf.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Balkon und einen barrierefreien erdgeschossigen Anbau in der Herrestraße wurde einstimmig genehmigt. Die beantragten Erweiterungen am Bestandsgebäude entsprechen dem gebilligten Bebauungsplanentwurf.
  • Der Antrag auf Baugenemigung zur „maßvollen“ Aufstockung eines bestehenden Wohnraumes in der Hofmairstraße  wurde einstimmig genehmigt. Hier hatte der Bauwerber Referenzbeispiele für deutlich höhere Befreiungen in unmittelbarer Nähe angeführt, so dass die Zustimmung schon damit geboten war. Gleichzeitig wurde festgestellt. dass der alte Bebauungsplan nichts mehr mit der aktuellen Realität zu tun hat.
  • Schwer getan haben wir uns mit dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Unterzeismering: Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, so dass die Umgebungsbebauung als Maßstab zur Beurteilung herangezogen wird. Die teilweise komplexen Fragen zum Gebäude wurden insgesamt abgelehnt, wobei insbesondere die Firsthöhe von über 10 Meter als störend empfunden wurde. Eine Tiefgarage ist zulässig, das Einfahrtsbauwerk wollte der Ausschuss nicht isoliert bejahen.
  • Als nachgereichter Punkt der Tagesordnung wurde eine isolierte Befreiung zum Neubau eines Einfahrtstores, de facto eine Versetzung, beim 5-Seen-Businesspark erteilt.

 

One Reply to “Gut durchgekommen!”

  1. Lieber Wolfgang, liebe Freunde,
    was ist der Grund dafür, dass in solchen Beiträgen nie die Lage des jeweiligen Projektes, also die Adresse, genannt wird? Die hier gegebenen Informationen nutzen mir als Leser nichts, denn ich kann mich nicht selbst über Sinn oder Unsinn der Entscheidungen informieren.
    Davon abgesehen bin ich froh, dass unser Gemeinderat auf der Home sehr ausführlich über seine Arbeit (und die der Kollegen) berichtet. Sicherlich eine Vertrauen bildende Maßnahme.
    HH

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