In der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 18. Januar 2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald wurden der Haushalt 2022 und die Finanzplanung 2023-2025 einstimmig genehmigt. Vorangegangen waren Beratungen im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFW) im Dezember 2021.

Im Unterschied zum Vorjahr hatte die Kämmerin der Gemeinde mit ihren Mitarbeitern sowie den inhaltlichen Beiträgen der Fachabteilungen einen ausgeglichenen Haushalt zur Beratung vorgelegt. Dies resultiert aus erhöhten Ansätzen für die Steuereinnahmen. Damit konnte der Haushalt in nur zwei Sitzungen durchgearbeitet werden. Das Werk umfasst insgesamt rd. 380 Seiten. Grafiken und tabellarische Übersichten erleichterten den Ausschussmitgliedern den Einstieg. Antworten auf offene Fragen wurden nachgereicht; zur Verabschiedung stand dadurch in diesem Jahr – so zeitig wie nie – die Endversion mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

Auch der Haushalt 2022 zeigt den nach wie vor engen finanziellen Spielraum der Gemeinde mit unverändert hohem Bedarf an Instandhaltungen und Investitionen. Die nachstehenden Ausführungen erläutern die einzelnen Haushaltsbereiche wie folgt:

Verwaltungshaushalt 2022

Der Verwaltungshaushalt 2022 zeigt geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 23.949.600 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um fast 2 Mio. Euro gestiegen. Im Unterschied zum Vorjahr konnte wieder eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H.v. 700.600 Euro budgetiert werden. Zur Erinnerung: grundsätzlich muss im Verwaltungshaushalt ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dann dem Vermögenshaushalt zugeführt wird; dieser Überschuss sollte deutlich über dem Mindestbetrag liegen, das sind die geplanten Kredittilgungen (in 2022: 206.752 Euro). Die Gemeinde kommt einer Vielzahl von Pflichtaufgaben nach und darüber hinaus gibt es in nicht geringem Umfang freiwillige Leistungen.

Auf der Einnahmenseite sind es hauptsächlich erhöhte Steuereinnahmen: Größter Einzelposten auf der Einnahmenseite ist die Einkommensteuerbeteiligung, die mit 7,9 Mio. Euro angesetzt ist. Hervorzuheben ist die Gewerbesteuer, die mit einem Ansatz von 5,3 Mio. Euro bei unverändertem Hebesatz von 300% budgetiert ist. Die Gewerbesteuer wird gegenüber dem Vorjahr mit 1 Mio. Euro höher budgetiert, da der Haushaltsansatz 2021 von 4,3 Mio. Euro mit tatsächlichen Einnahmen von 5,7 Mio. Euro deutlich übertroffen wurde! Aus der Grundsteuer werden Einnahmen von 1,5 Mio. erwartet. Die Zweitwohnungssteuer, die seit 2005 erhoben wird, ist mit 320.0000 Euro angesetzt, eine Erhöhung um 170.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusammen mit weiteren Steuerbeteiligungen und Finanzzuweisungen ergeben sich hier budgetierte Einnahmen von rd. 17,5 Mio. Euro.

Die Steuerkraft je Einwohner ist leicht gesunken, weil sie auf Basis der Einnahmen im Jahr 2020 berechnet wird, und erreicht 2022 zwar 1.279 Euro – gleichwohl ist Tutzing hier fast Schlusslicht im Landkreis. Erfreulicherweise kann mit einer Schlüsselzuweisung in Höhe von 743.900 gerechnet werden. Zur Erklärung: Über die Schlüsselzuweisungen beteiligt der Freistaat finanzschwache Kommunen und Landkreise an seinen Steuereinnahmen.

Die Finanzkraft der Gemeinde mindert die Kreisumlage. Sie ist mit 6,4 Mio. Euro der größte Ausgabenposten des Haushalts. Die Personalkosten liegen mit 5,1 Mio. Euro um 238.700 Euro über dem Ansatz für das Jahr 2021. Neben vorgegebenen Tariferhöhungen, Leistungszulagen und Höhergruppierungen sind die neue München-Zulage und Fahrtkostenzuschüsse eingerechnet.

Die Ausgaben für Schulen, Kultur und Soziale Sicherung (einschl. Kinderkrippen, -gärten und -horte) umfassen 5,9 Mio. Euro, das sind fast 26% des Haushalts. Werden Beitragseinnahmen und Entgelte sowie Zuschüsse dagegen gerechnet, verbleiben immer noch 3,8 Mio. Euro oder mehr als ein Drittel des “Netto-Haushalts”. Die Zuschüsse an die Vereine und soziale Einrichtungen sind budgetiert. Hier zeigt sich die Gemeinde konstant und verlässlich, gleichwohl werden die Positionen sorgfältig überlegt und festgelegt.

Vermögenshaushalt 2022

Das gestalterische „Spielfeld“ des HFW-Ausschusses ist der Vermögenshaushalt, hier können Prioritäten gesetzt werden. Er zeigt für 2022 ein deutlich erhöhtes Volumen von 10.846.200 Euro. Es sind Investitionen in Höhe von rd. 9,9 Mio. Euro geplant, davon 8,2 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Wesentliche Positionen sind (Euro):

  • Stationäre Lüftungsanlagen in den Grundschulen Tutzing und Traubing (1.150.000)
  • Erneuerung Hauptstraße (990.000)
  • Wasserleitung Hauptstraße (450.000)
  • Brunnenbau Pfaffenberg (600.000)
  • Sanierung Flachbrunnen Kerschlach (560.000)
  • Brückensanierungen (700.000)
  • Erneuerung Wasserleitung Alte Traubinger Straße (800.000)
  • Schadenbeseitigung Anbautrakt Würmseehalle (450.000)
  • Sanierung ehemaliges Lehrerwohnhaus zum Kinderhort (250.000)

Für die genannten Investitionen reichen die Einnahmen des Vermögenshaushalts aus Investitionszuweisungen, Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen bei weitem nicht. Sie decken mit rd. 2,7 Mio. Euro nur rd. 24% der geplanten Ausgaben. So stehen auf der Einnahmenseite weiter Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindlichen Immobilien in Höhe von 1,5 Mio. Euro sowie insbesondere die Entnahme aus der Rücklage (6.000.000 Euro). Neu in den Vermögenshaushalt eingestellt ist eine Sonderrücklage für die Finanzierung der Sanierung der Mittelschule. Diese Rücklage wird mit 750.000 Euro dotiert. Der Betrag ist als Ausgabe im Vermögenshaushalt eingestellt.

Eine Kreditaufnahme ist für 2022 nicht geplant. So musste der Haushalt auch nicht mit dem Landratsamt abgestimmt sondern kann nach Verabschiedung durch den Gemeinderat eingereicht werden. Die Schulden der Gemeinde werden nach der Regeltilgung zum Jahresende 2022 bei 1,4 Mio. Euro erwartet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde läge dann bei lediglich 140 Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird aufgrund der geplanten Kreditaufnahme (siehe unten) jedoch bis Ende 2025 auf rd. 700 Euro ansteigen. Von den Schulden entfallen 0,5 Mio. Euro auf die Wasserversorgung. Diese sog. “rentierlichen” Schulden werden über die Wassergebühren getilgt.

Die Allgemeinen Rücklagen der Gemeinde beliefen sich zum Jahresende 2021 noch auf 9,0 Mio. Euro. Ursächlich dafür ist neben sparsamem Wirtschaften hauptsächlich die Nichtrealisierung geplanter Objekte, die sich sowohl aus personellen Gründen als auch aufgrund langwieriger behördlicher Genehmigungsverfahren verschoben haben. Nach der vorgesehenen Entnahme im laufenden Jahr sollen die Rücklagen nur noch rd. 3,0 Mio. Euro zum Jahresende 2022 betragen.

Mittelfristige Finanzplanung 2023 – 2025

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2025 zeigt einen leicht ansteigenden Verwaltungshaushalt. Die Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt sind budgetiert. Der Vermögenshaushalt sinkt deutlich auf 3,3, dann 2,8 und schließlich auf 2,8 Mio. Euro und damit die Höhe der Investitionen. Im Zentrum steht das Großprojekt der Sanierung der Hauptstraße. Für dieses Großprojekt sind insgesamt 1,8 Mio. Euro eingestellt, zusätzlich zu den 1,0 Mio. Euro in 2022. Ebenso eingestellt sind die entsprechenden Beträge für die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße (650.000 Euro, zusätzlich zu 450.000 Euro in 2022). In künftigen Jahren wird es auch um die Gestaltung der Einmündungen der Seitenstraßen gehen. Eingestellt ist aber auch eine neue Drehleiter für die Tutzinger Feuerwehr mit einem Betrag von 1,0 Mio. Euro!

Zur Finanzierung der mittelfristig geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt werden – genehmigungspflichtige – Kreditaufnahmen von insgesamt 6,0 Mio. Euro erforderlich sein, um den Vermögenshaushalt dieser Jahre auszugleichen. Der Schuldenstand erhöht sich planmäßig nach jährlicher Regeltilgung auf dann rd. 6,9 Mio. Euro Ende 2025.

Nicht enthalten in der mittelfristigen Finanzplanung ist die Sanierung der Mittelschule! Nach Überplanung sowie Ergänzung um eine Mensa für die Ganztagsklassen steht hier einschl. der zeitweisen Auslagerung des Schulbetriebs ein Bedarf von 12,0 Mio. im Raum (nach Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden). Zugegeben ein Manko der Finanzplanung. Der Eigenanteil der Gemeinde kann nicht durch weitere Entnahmen aus der Rücklage finanziert werden. Neben der Ansparung einer Sonderrücklage und der Aufnahme von Krediten prüft der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege, auch die Vermögensumschichtung. Dafür ist ein Arbeitskreis eingesetzt worden. Angesetzt sind für 2022 die Kosten für die Vorbereitung der Auslagerung des Schulbetriebs in die Kaserne. Die laufenden Kosten der Auslagerung sind in der Mittelfristplanung berücksichtigt.

Gemeindliche Liegenschaften

Den immer wieder zitierten Investitionsstau bei den gemeindlichen Liegenschaften haben wir Ausschussmitglieder uns angesehen. In beiden Haushalten wird dazu Vorsorge getroffen:

  • Im Verwaltungshaushalt ist für 2022 ein Betrag von 653.200 Euro für Instandhaltungen eingestellt.
  • Im Vermögenshaushalt ist für Generalsanierungen, Erweiterungen und Neubauten ein Betrag von 3.445.500 Euro vorgesehen,

Rückblickend gibt es zwei Aussagen: die Haushaltsansätze zur Auflösung des Investitionsstaus bei gemeindlichen Immobilien zeigen die Bemühung, der notwendigen Sanierung nachzukommen. In beiden Haushalten wurden die Prioritäten überprüft und auch die Kapazität der Liegenschaftsverwaltung berücksichtigt. Das Thema wird also noch einige Jahre aktuell bleiben und wir müssen in den Folgejahren mit der Abarbeitung weiter vorankommen. Dazu kann auch gehören, dass sich die Gemeinde von Liegenschaften trennt.

Persönliche Anmerkungen:

  • Die Gewerbesteuereinnahmen 2021 haben mit rd. 5,7 Mio. Euro das Budget von 4,3 Mio. Euro bei weitem übertroffen! Diese Steigerung rechtfertigt den Ansatz mit 5,3 Mio. Euro für 2022. Die Einnahmen für die mittelfristige Planung sind außerordentlich schwer zu schätzen, gerade in diesen Zeiten. Diese Zahlungen werden von den geleisteten Vorauszahlungen der Unternehmen sowie von Auswirkungen von Betriebsprüfungen beeinflusst. In der Finanzplanung haben wir mittelfristig Steigerungen bei der Gewerbesteuer eingestellt. Dies wurde im Ausschuss diskutiert und die Ausschussmitglieder stehen zu diesen Ansätzen für die mittelfristige Finanzplanung. Doch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind zu gering! Nur durch steigende Einnahmen bei der Gewerbesteuer kann es gelingen, den finanziellen Spielraum der Gemeinde deutlich zu erhöhen. Daran müssen wir arbeiten.
  • Bei der Beteiligung an der Einkommensteuer sieht es ebenfalls besser aus. Nach effektiven 7,4 Mio. Euro für 2020 und einem Rechnungsergebnis von 7,8 Mio. Euro für 2021 wurden für das laufende Jahr 7,9 Mio. Euro mit weiteren Steigerungen in der Mittelfristplanung eingestellt. Dabei profitiert Tutzing nicht von gut verdienenden Bürgerinnen und Bürgern, da die Einkommensbeträge bei 35.000/70.000 gekappt werden. Gleichzeitig steigt die Kreisumlage sprunghaft an. Der Ansatz erhöht sich von 2022 auf 2023 um rd. 1 Mio. Euro! In der mittelfristigen Finanzplanung besteht also kein großer finanzieller Handlungsspielraum.
  • Der Ansatz der Zweitwohnungssteuer für 2022 mit 320.000 Euro ist gegenüber dem Vorjahr um 170.000 Euro gestiegen. Der Ansatz scheint vorsichtig budgetiert zu sein, da auf der Grundlage eines überarbeiteten Gutachtens zur Ermittlung der Jahresnettokaltmiete noch in 2022 ausstehende Steuerbemessungen rückwirkend bis 2018 vorzunehmen sind.
  • Zwischenfazit: Die strukturelle Einnahmelücke bleibt, auch wenn der Haushalt 2022 aufgrund unerwarteter Steuereinnahmen in 2021 leichter zu planen war. Es müsste aufgrund kräftiger Steuereinnahmen ein signifikanter Überschuss im Verwaltungshaushalt erzielt werden, der eine Zuführung zu Vermögenshaushalt in Millionenhöhe möglich machen würde. Damit könnten dann die anstehenden Investitionen finanziert werden, ohne dass die Gemeinde ihre Rücklagen verbraucht und Kredite aufnehmen muss.
  • Die Finanzierung der Sanierung der Mittelschule wird ein Thema für die nächsten drei Jahre bleiben. Brutto rd. 24,5 Mio. Euro, netto, das heißt nach Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden müssen immerhin noch rd. 12,0 Mio. Euro finanziert werden. Für die Durchführung dieses großen Projekts hat die Gemeinde einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, sich sozusagen ein Bauamt auf Zeit eingekauft. Dabei wird auch die Zwischenfinanzierung übernommen.- Am Ende aber muss die Gemeinde den Rest, geschätzt eben 12,0 Mio. Euro bezahlen. Dafür hatte das Landratsamt verlangt, dass die Gemeinde das Grundstück mit der Kustermannvilla quasi verpfändet. Sollte die Gemeinde keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten finden, müsste die Kustermannvilla verkauft werden. Wie gesagt, kann der Eigenanteil der Gemeinde nicht durch weitere Entnahmen aus der Rücklage finanziert werden. Neben der Ansparung einer Sonderrücklage und der Aufnahme von Krediten prüft der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege, auch die Vermögensumschichtung. Das bedeutet den Verkauf von anderen Immobilen der Gemeinde. Dafür hat der Gemeinderat einen Arbeitskreis eingesetzt.
  • Wie viele wissen, sind die Leitziele Tutzing 2030 und das ISEK Themen, die mir persönlich wichtig sind. Sie werden der Gemeinde helfen Richtschnüre für Entscheidungsprozesse festzulegen und die Finanzkraft zu stärken. Beides wurde beschlossen. Folgerichtig wurden im Haushalt 2022 und er mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen Mittel eingestellt. Zum einen 200.000 Euro im Verwaltungshaushalt für den Prozess in 2022 und 2023; davon werden 60% gefördert. Zum anderen sind im Vermögenshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zusammen 355.000 Euro für die Gestaltung des Platzes am Vetterlhaus eingestellt. Wie erinnerlich, wird die Gemeinde das Programm „Belebung des Ortskerns“ als Programm der Städtebauförderung wählen.
  • Auch kleine Projekte sind budgetiert. Ein Bürgeranliegen, das uns zugetragen wurde, war die Verbesserung der Verkehrsführung in der Bahnunterführung an der Heinrich-Vogl-Straße. Nachdem wir das Thema aufgenommen und in einen Antrag an den Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (UEVA) übergeleitet haben, wurde die Stelle vermessen und der gemeindliche Verkehrsplaner mit der Ausarbeitung einer Lösung beauftragt. Diese lag zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen noch nicht vor. Gleichwohl sind 46.000 Euro für 2022 in den Vermögenshaushalt eingestellt, so dass der Realisierung der Maßnahme in diesem Jahr nichts im Wege stehen sollte.
  • Die Digitalisierung des Gemeindehaushalts ist der wichtigste Schritt in Richtung mehr Informationen und Transparenz für die Bürger. Dazu habe ich vor knapp einem Jahr an dieser Stelle aufgefordert. Zur Verwirklichung des Transparenzgedankens sollte unsere Gemeinde dazu übergehen, ihre Haushaltspläne im Internet zu veröffentlichen. Damit meine ich aber nicht nur als digitales Dokument, etwa als PDF-Datei. Es sollte die Zugänglichkeit im Sinne einer flexiblen Nutzung (navigieren, filtern und sortieren) der Daten ermöglicht werden. Bei der Digitalisierung des Haushalts ist auf echte Transparenz zu setzen und die Gemeinde sollte prüfen, die Daten in Tabellenstruktur aus der Haushaltssoftware in eine eigene Internetseite zu exportieren, die komfortable Suchfunktionen enthält, so dass Gesuchtes leicht gefunden werden kann. Auch für die anstehenden Prozesse im Zusammenhang mit den Leitzielen und dem ISEK, die eine unmittelbare Bürgerbeteiligung bei der Entscheidungsfindung erfordern, wäre eine digitale Plattform von großem Nutzen. Dies wäre eine gute Gelegenheit, mit der E-Partizipation der Bürger in Tutzing zu beginnen. Lt. Aussage der Verwaltrung ist der digitale Zugang zum Haushalt für alle in Vorbereitung.

Der Kämmerin und allen Beteiligten in der Verwaltung ist zu danken für die sehr gute Vorbereitung der Beratungen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert