Die Björn-Steiger-Stiftung hat in einer neuen Initiative Notrufsäulen entwickelt, um sie an Badeplätzen aufzustellen. So vorgestellt in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 06.04.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Wenn es am Badesee im Sommer zum Notfall kommt – ein Badeunfall, ein Herzstillstand -, ist schnelle Hilfe gefragt. Auch in Zeiten der Mobiltelefone haben die Notrufsäulen ihre Berechtigung: Badende haben häufig kein Telefon dabei. Insbesondere aber haben die Rettungsdienste die Erfahrung gemacht, das vor allem Touristen häufig ihren genauen Standort nicht kennen. Beim Absetzen eines Notrufs sendet die Säule ein Leuchtsignal aus und übermittelt per GPS ihre genaue Position. Dies hilft alarmierten Rettungskräften, schnell zum Notfallort zu finden. Die Bedienung der Säule erfolgt per Knopfdruck und ist einfach gehalten. Die Sprachqualität sei sehr gut, Funkanbindung sei über das LTE-Netz garantiert. Betrieben werden die Säulen über Solarenergie, auf Erdkabel kann verzichtet werden. So die Beschreibung. Die Stiftung hat der Gemeinde angeboten, drei Säulen kostenfrei zu liefern. Die Installation (700 Euro netto) und der Wartungsvertrag von 400 Euro netto im Jahr müssten von der Gemeinde bezahlt werden. Insgesamt sollen sechs Säulen installiert werden:

  1. Südbad
  2. Kustermannpark
  3. Brahmspromenade
  4. Nordbad (beim Radweg)
  5. Badestelle Garatshausen
  6. Bleicherpark

Einstimmig wurden die Aufstellung der sechs Säulen und die überplanmäßigen Ausgaben von rd. 15.000 Euro beschlossen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag auf Ausweisung eines Gräberfelds für muslimische Bestattungen auf dem Waldfriedhof Tutzing wurde auf Antrag der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg beschlossen. Sie führte aus, dass es südlich von München keine Möglichkeit für derartige Bestattungen gäbe. Der Bedarf sei da, insbesondere Muslime der zweiten Generation wollten sich häufig nicht in ihrem Ursprungsland beerdigen lassen. Auch Flüchtline, z.B. aus Syrien können gar nicht in ihrer Heimat beerdigt werden, weil es zu gefährlich sei oder die Infrastrukltur fehle. Problem sei die Ausrichtung des Grabes nach Mekka. Geändert werden müsste die Friedhofssatzung mit Aufhebung der Sargpflicht, der Ausrichtung der Gräber bzw. des Gräberfelds und Vorgaben bzw. Hinweise zu der – meist- schmucklosen – Ausstattung der Grabstelle. Das Islamische Zentrum in Penzberg hat seine Unterstützung angeboten. Im Einklang mit der allgemeinen Friedhofsordnung, so Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande, solle dies nur für Tutzinger Muslime und ihre Verwandten gelten.
  • Das Ausbildungsangebot der Gemeindeverwaltung für 2023 müsse bereits jetzt ausgeschrieben werden. Wie in 2021 sollen zwei Möglichkeiten angeboten werden, (1) ein Ausbildungsplatz für den Vorbereitungsdienst zum/zur Verwaltungsfachwirt/in und (2) ein Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Ich hielt das für ein attraktives Angebot seitens der Gemeinde, die Bewerber/innen könnten hier wählen. Einstimmig beschlossen!
  • Die Anschaffung von mobilen Warnsirenen war schon die der Sitzung des Ausschusses am 14.12.2021 auf der Tagesordnung. Die Verwaltung wurde aufgefordert, Angebote für mobile Lautsprecheranlagen anzufordern, die auf Fahrzeuge der Feuerwehr montiert werden können. Die Geräte erlauben die Wiedergabe von Textaufzeichnungen, besitzen eine Mikrofonanlage und die Lautsprecheranlage hat eine Schallausbreitrung von 360°. Die akustische Leistung liegt bei 126 db/1m, also knapp unterhalb der Schmerzgrenze. Christoph Knobloch, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing, hat von lediglich einem Anbeiter ein Angebot zu einem Preis von knapp 6.000 Euro erhalten. Gleichzeitig hatte die Verwaltung herausgefunden, dass es Fördermittel gibt, hat diese beantragt und eine Zusage über 2.580 Euro erhalten. Einstimmig wurden zwei parallele Beschlüsse gefasst, für die Feuerwehren in Tutzing und in Traubing je eine mobile Lautsprechernalage zu je 5.759,50 Euro plus 10% Preissteigerung anzuschaffen, die überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Fördermittel von 2.580 Euro je Anlage abzurufen.
  • Geschäftsleiter Marcus Grätz trug die Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht 2020 vor. Die Stellungnahme, die den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (RP-Ausschuss) zugesandt wurde, enthält die Zusammenfassung der Berichte der einzelnen Amtsleiter. Mangels Kapazität hat der Bauamtsleiter seine Stellungnahme zu den Kosten der Bauleitplanung noch nicht fertigstellen können. Im übrigen seien die Anregungen des RP-Ausschusses weitgehend abgearbeitet worden. Eine Übersicht in Form einer Excel-Tabelle werde auf der nächsten Sitzung des Ausschusses präsentiert. Zu den Punkten:
    • Beim Grundstück Schulstraße in Traubing (Prüfbericht 2016) sei die Erschließung immer noch nicht geklärt. Die Brücke am Weidenweg sei nicht tragfähig. Das Grundstück wurde seitens der Gemeinde mit dem Ziel erworben, ein kleines Gewerbegebiet zu schaffen. In der erst nach Erwerb beauftragten Bodenuntersuchung stellte sich heraus, dass der Boden nicht tragfähig ist und die ursprünglich geplante Erschließung nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren wäre. Ich wies darauf hin, dass der RP-Ausschuss in den letzten beiden Prüfberichten nicht mehr von Nutzung sondern von Verwertung spreche und schlug vor, die Überschrift entsprechend zu ändern und das Thema dem Arbeitskreis Liegenschaften bzw. Grundstücksverkäufe zu übertragen. Gleichwohl, ergänzte der Geschäftsleiter zutrteffend, müsse das Thema Zufahrt gelöst werden.
    • Zur Einziehung der Zweitwohnungssteuer (Prüfbericht 2019) gab es folgende Ausführungen: Das aktualisierte Gutachten zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer mit Sonderzuschlägen sei am 14.10.2021 bei der Gemeinde eingegangen. Es war beauftragt worden, um mittels Sonderzuschlägen die Steuer für ein „besonderes“ Objekt erheben zu können. So dann sei allen Steuerpflichtigen die neue überarbeitete „Steuererklärung“ zugesandt worden. Danach konnte für alle offenen Fälle ein Steuerbescheid erlassen werden. Kein einziger Fall sei verjährt. Für das Jahr 2022 hätten alle Steuerpflichtigen auf der Grundlage des überarbeiteten Gutachtens einen neuen Steuerbescheid erhalten. So die Ausführungen des Geschäftsleiters auf der Bais der ihm überlassenen Informationen. Ich habe dann auf folgende Ungereimtheit hingewiesen: In der Sitzung des Gemeinderats am 07.12.2021 erklärte der Vorsitzende Dr. Ernst Lindl, das vorliegende zu allgemeine Gutachten werde nun überarbeitet. Durch das neue Gutachten könne der „Range“ der erfassbaren Wohnungen erweitert werden und erlaube die Erfassung des „tatsächlichen“ Mietwerts, so der Ausschussvorsitzende. Dieses erlaube dann, alle offenen Vorgänge rechtzeitig zu erfassen. Das Gutachten werde Anfang 2022 erwartet. Wenn das Gutachten aber bereits am 14.10.2021 vorgelegen habe, so meine Frage, also vor der Sitzung des Gemeinderats am 07.12.2021, passe diese Tatsache nicht zu den Ausführungen im Gemeinderat. Meine weitere Frage, für welches Veranlagungsjahr das neue Gutachten gelte, konnte nicht beantwortet werden, die Kämmerin war nicht anwesend. Für meine Fragen wurde ich daher an sie verwiesen. Ich wäre froh, wenn das Thema erledigt wäre, wirklich alle Steuerbescheide erlassen und die festgesetzen Steuerbeträge in die Gemeindekasse eingezahlt worden wären.
    • Zum Reparaturstau bei den Liegenschaften und die empfohlene Priorisierung merkte der Geschäftsleiter an, der Schwerpunkt liege derzeit auf der Sanierung der Mittelschule. Dazu werde die Heizung in der Ambulanten Krankenpflege ausgetauscht und auch die Warmwasseranlage im Kindergarten St. Joseph ertüchtigt. Es gäbe eine Liste von weiteren kleineren Arbeiten, die durchgeführt werden. Aus Gründen der begrenzten Mittel und der beschränkten Personalkapazität müssten die größeren akut anstehenden Maßnahmen weiter verschoben werden. Alle notwendigen Maßnahmen würden Jahr für Jahr im Haushalt abgebildet. Energetische Sanierungen seien darüber hinaus nicht möglich, es sei denn, Heizungen oder Fenstrer müssten erneuert werden. Insgesamt komme die Liegenschaftsverwaltung trotz eingeschränkter personeller Ressourcen gut voran. Eine engere Priorisierung werde dem Ausschuss noch vorgelegt. Anmerkung: In den Haushaltsberatungen werden regelmäßig mehr Maßnahmen vorgelegt als zu realisieren möglich sind. In den Diskussionen kommt es regelmäßig zu Verschiebungen und damit zu Priorisierungen.
    • Zur künftigen Nutzung der Kustermannvilla, deren Mietvertrag Ende des Jahres 2022 ausläuft, hatte der RP-Ausschuss Fortschritte angemahnt. Der Geschäftsleiter erklärte, für die künftige Nutzung der Kustermannvilla sei eine politische Entscheidung notwendig. Demnächst werde zum Arbeitskreis eingeladen, der über das weitere Vorgehen befinden und an den Gemeinderat berichten werde. Dazu möchte ich ergänzen: Das Thema hat im Hinblick auf die Finanzierung der Sanierung der Mittelschule große Bedeutung, eine Befassung damit ist dringlich.
  • Der Ausschuss hatte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 08.02.2022 eine Soforthilfe für den Tierschutzverein Starnberg und Umgebung e.V. in Höhe von 3.000 Euro beschlossen. In einer Büregermeisterdienstbesprechung wurde eine Soforthilfe der Gemeinden in Höhe von 40 Cent/Einwohner festgesetzt. Aus der Bais der relevanten Einwohnerzahl muss Tutzing einen Betrag von 940,60 Euro als weitere Soforthilfe nachzahlen, wie einstimmig beschlossen wurde.
  • Kritisch wurde die Neuauflage der Tutzinger Ortspläne diskutiert. Ein Verlag hatte im Jahr 2012 werbefinanzierte Ortspläne erstellt, die somit kostenfrei waren. Der Förderverein Tourismus hatte sich nun nach einer Neuauflage erkundigt. Der Verlag wandte sich an die Gemeinde und verlangte, wie in diesen Fällen üblich, ein Empfehlungsschreiben und eine Gewerbeliste. Angesichts der Erfahrung, dass die Gewerbetreibenden sehr stark zur Schaltung von Anzeigen gedrängt werden, standen Verwaltung und Ausschuss der Neuauflage kritisch gegenüber. Auch seien diese Pläne heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Wichtig sei aber, so der Ausschuss, dass die touristischen Informationen auf der Homepage der Gemeinde auffindbar seien. Für die markierten Wanderwege werde das noch überprüft. Nach dem Hinweis aus dem Ausschuss, nicht alle Touristen seien Internet-affin, regte ich an, dass der Förderverein Tourismus aus seinen Mittel einen Plan ohne Werbung herausbringen könnte; bei den Urheberrechten an dem Ortsplan könnten Landratsamt oder die gwt Starnberg unterstützen. Einstimmig wurde beschlossen, eine Neuauflage der Ortspläne mit dem Verlag nicht umzusetzen, aber mit dem Förderverein Tourismus und der ATG zu sprechen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab es folgende Punkte:

  • Die Bürgermeisterin wies auf Friedenskundgebung für die Ukraine am Donnerstag, 07.04.2022, 19:30, auf der Lindlwiese hin.
  • Die Flüchtlingshilfe sei gut angelaufen, es werde Kinderbetreuung und Deutschunterricht angeboten. Ca. 80 Flüchtlinge sind in Tutzing aufgenommen, Im Beringerheim des Arbeiter-Samariter-Bundes werde derzeit Unterkunft für weitere rd. 55 Flüchtlinge geschaffen.
  • Am Freitag, 08.04.2022, stehe das Info-Mobil des Gigabitbüros von 8 bis 19 Uhr auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums an der Lindemannstraße 13 in Tutzing, um Interessierten unternehmensunabhängige Informationen zur Glasfaserausbau zu bieten. Im Rathaus fänden gleichzeitig Workshops zum Thema Glasfaserausbau für die Verwaltung und abends für die Gewerbetreibenden statt. Anmeldung unter bautechnik@tutzing.de. Dazu auch der Bericht hier auf der Homepage.
  • Auf dem Spielplatz in Traubing, der vor ca. 15 Jahren von den Edelweißsschützen mit Spenden und freiwiliger Arbeit errichtet worden war, sind die Spielgeräte – wohl in etwas grober Manier – abgebaut worden, wie Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande berichtete. Die Bürgermeisterin erläuterte, dass die Geräte unter Sicherheitsaspekten (TÜV!) nicht mehr brauchbar waren und entschuldigte sich sich für eine möglicherweise mangelhafte Kommunikation.

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