HFWA: Barrierefreier Zugang zum Rathaus – Außen- oder Innenaufzug?

Die Vorberatung für einen Aufzug im Rathaus war wiederholt Thema im Ausschuss. So auch in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 16.06.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. In der Sitzung am 13.05.2025 war beschlossen worden, die Variante (2) des Aufzugs an der südlichen Außenwand vor der Treppe in den 1. Stock weiterzuverfolgen. Die beauftragten Planer der Anton Leitner Wohnbau GmbH ermittelten in einer ersten Schätzung Kosten in Höhe von 577.150 Euro . Dazu kommen der Umbau des Empfangs einschließlich zweier Rampen zur Überwindung der Stufen im Eingangsbereich sowie die Außenanlage, um den Aufzug zu erreichen, insgesamt rd. 707.000 Euro. Aufgrund dieser sehr hohen Kostenschätzung wurde die wirtschaftliche Alternative eines innenliegenden Aufzugs erarbeitet. Deren Kosten von rd. 437.000 Euro liegen um 280.000 Euro darunter, eine große Differenz, wie allgemein festgestellt wurde. Geschäftsleiter Marcus Grätz äußerte seine Bauchschmerzen“ gegenüber dem innenliegenden Aufzug, dessen Errichtung des Geschäftsbetriebs im Rathaus stark beeinträchtigen würde. Alle Ausschussmitglieder sahen die Notwendigkeit, einen barrierefreien Zugang zum Rathaus, insbesondern zum Sitzungssaal, zu schaffen, um auch eingeschränkten Personen die Teilhabe zu ermöglichen.
Während Ratsmitglied Caronline Krug auf das Tempa drückte, erwog Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande die Verschiebung der Entscheidung. Neben technischen Fragen wurde auch diskutiert, auf die möglciherweise sehr aufwändige Erschließung des Dachgeschosses (Tenne) zu verzichten. Ich selbst erinnerte zunächst an den Finanzierungsvorbehalt, also den Verweis an die nächsten Haushaltsberatungen, und  plädierte für den Innenaufzug. Die Kostenersparnis sei einfach zu groß, zu viele Investitionen würden jedes Jahr in den Haushaltsberatungen gestrichen oder verschoben, z.B. die Verbesserung der Verkehrssituation an der Heinrich-Vogl-Straße oder die Renovierung/Sanierung der öffentlichen WC-Anlagen. Einstimmig beschlossen wurde, die Kostenschätzungen zur Kenntnis zunehmen und der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, (1) die Alternative des Außenaufzugs ohne Erschließlung der Tenne und (2) einen neuen Fluchtweg aus der Tenne kombiniert mit einem Treppenlift im Bestand zu prüfen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Routinemäßig berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 16.06.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn über die Auslastung der Krippen und Kindergärten im Gemeindegebiet. Bei den Krippen sind im laufenden Jahr 10 Plätze in der Krippe „Denk mit!“ in Kampberg unbesetzt, bei den Kindergärten verfügt der Montessori-Kindergarten über 19 frei Plätze. Insgesamt werden in Krippen 86, in den Kindergärten 346 Kinder betreut. Die Gemeinde ist verantwortlich für die Betreuung der Kinder, für Kinder zwischen ein und sechs Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Gemeinde betreibt aber keine eigenen Einrichtungen. Diese werden durch externe Träger unterschiedlicher Art betrieben. Alle Kinder, die betreut werden wollten, konnten untergebracht werden. Dabei werden in Tutzing auch Kinder aus anderen Gemeinden betreut, wie umgekehrt auch Tutzinger Kinder in anderen Gemeinden betreut werden. Die Eltern haben hier die freie Wahl.

Der Montessori-Kindergarten weist bei einer Betriebserlaubnis für 50 Kinder eine Belegung mit 35 Kindern aus. Ich drückte meine Sorge aus, dass hier ein Defizit entstehen könnte, wenn der Kindergarten die personelle Kapazität für die Betreuung von 50 Kindern vorhält. Die Gemeinde würde ggf. für den Defizitausgleich in Anspruch genommen werden. Die Verwaltung möge das Gespräch suchen, um ggf. Einfluss zu nehmen.

 

  • Die Gemeinde Tutzing tritt der Bürgerenergie Tutzing e.G als Mitglied bei. Hierzu wird ein Anteil von 100 Euro erworben. Einstimmig so beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderats am 12.05.2026 war beschlossen worden, Ratsmitglied Dr. Thomas von Mitschke-Collande als Delegierten zu entsenden.

 

  • Im Nachgang zur Kommunalwahl 2026 erhielt die Verwaltung verschiedene Anregungen, die bisherige Praxis der Zuteilung der Plätze auf den eigens für die Wahlen aufgestellten Anschlagtafeln und das Konzept insgesamt zu überdenken. Die Plakatwände seien zu hoch, war die Plakatierung erschwere, die Zweiteilung der Tafeln bedeute einen Nachteil für die politischen Gruppierungen auf der zweiten Tafel, es gebe nicht für jede Wahl einen Plakatplatz (Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag). Die Verwaltung bat um eine Vorberatung und Festlegung von Eckpunkten. Die Diskussion war entspannt, es wurde ein pragmatischer Umgang mit dem Thema gewünscht, es sollte klare Regeln geben. Die Reihung der Plakate, so Kathrin Wärl von der Verwaltung, ergebe sich nach der Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Die 3. Bürgermeisterin Verena von Jordan-Marstrander machte einen Vorschlag, der allgemeine Zustimmung fand. Auf der ersten Tafel sollten alle Gruppierungen für die Gemeinderatswahl ein Plakat aufhängen dürfen, dazu je ein weiteres, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin für das Bürgermeisteramt aufgestellt werde. Auf der zweiten Tafel sollten die Plakate für die Wahl von Landrat und Kreistag aufgebracht werden. Einstimmig beschlossen wurde, diesem Vorschlag zu folgen und die Tafeln etwas niedriger zu hängen.

 

Das Beitragsbild zeigt die Südfassade des Rathauses. Der Außenaufzug könnte dort links neben der Wendeltreppe errichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

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