Für die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch. Darauf bereitet sich die Gemeinde vor. In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 17.09.2024 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg präsentierte Kartin Reintges von der Verwaltung das Ergebnis der Elternbefragung. In den sieben Kinderbetreuungseinrichtungen in Tutzing und Traubing wurden insgesamt 92 Kinder ermittelt, die im September 2026 in die 1. Klasse eintreten werden. Davon besteht für 9 Kinder lt. den Antworten der Eltern kein Bedarf, verbleiben 83 Kinder. Der Betreuungsbedarf wurde von den Eltern unterschiedlich angegeben: für 32 Kinder besteht Betreuungsbedarf bis 14 Uhr, bei 51 Kindern wird eine Betreuung bis 16 Uhr gewünscht. Für die Mehrheit von 51 Kindern wird eine Betreuung im Hort gewünscht, die übrigen bevorzugen den Offene Ganztagsbetreuung. Der Unterschied liegt im Betreuungspersonal: im Hort sind es pädagogische Mitarbeiter, im Offenen Ganztag Betreuungskräfte, die keine pädagogische Qualifikation benötigen. Der Bedarf für eine Betreuung in den Ferien (ohne Rechtsanspruch) wurde ebenfalls abgefragt: für 20 Kinder wurde kein Bedarf angemeldet, für 58 teilweise und für 14 Kinder wurde eine Betreuung für die gesamte Ferienzeit gewünscht.

Wie von der Verwaltung in der Ausschusssitzung am 19.09.2023 berichtet wurde, gibt es in Tutzing und Traubing ein gutes Angebot für die Kinderbetreuung und die Einrichtungen sind gut ausgelastet. Von den insgesamt 364 Grundschulkindern werden 245 betreut, also zwei von drei Kindern (67%). Die Betreuungsquote ist bei den Grundschulkindern der 1. Klasse höher als bei den höheren Klassen. Auch unterscheiden sich die Buchungen (Anzahl der Tage, Betreuung bis 14 oder 16 Uhr). Es müssen weitere Zahlen erhoben werden, um über eine Erweiterung der Kinderbetreuungseinrichtungen entscheiden zu können. Dabei wird zuerst an die Erweiterung des Offenen Ganztags gedacht..

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig wurde beschlossen, die Gebührenabrechnung der Würmseehalle 1 und 2 aufgrund des Wasserschadens im Abrechnungszeitraum 2023/2024 anhand der tatsächlich nutzbaren Wochen zu stellen. Zudem werden Nutzern, die wegen der Schließung auf andere Sporteinrichtungen ausgewichen sind, nur die tatsächlichen genutzten Teiten berechnet. Hintergrund ist die satzungsmäßig Abrechnung nach den beantragten Belegungszeit von von 38 oder 16 Wochen.
  • Ebenso einstimmig wurde beschloseen, dass ab dem 01.01.2025 die Nutzungsgebühren auf sportliche Aktiitäten von Tutzinger Vereinen, Verbänden usw. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden. In der Sitzung des Ausschusses am 19.09.2023 war beschlossen worden, die Gebühren für die Nutzung der Sportstätten zu sportlichen Zwecken bei Vereinen unverändert zu lassen („inkl. Umsatzsteuer“). In einer zukünftigen Neukalkulation sollte dies überprüft werden. Das ist nun geschehen.
  • Die Gemeindeverwaltung informierte darüber, dass ab Mai 2025 bundesweit ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente, also Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente, genutzt werden. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde oder in Fotostudions erstellt. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen.

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