Die Gemeinde wirbt um Spenden für die Instandsetzung der ca. 300 Parkbänke im Gemeindegebiet! So der Aufruf in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 11.02.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Zu den Einzelheiten: Bei den ca. 300 Parkbänken im Gemeindegebiet muss von Zeit zu Zeit die Holzbeplankung erneuert werden. Das kostet  ca. 300 Euro je Bank. Bei einer angenommen Standzeit der Holzbeplankung von fünf Jahren wären das 18.000 Euro pro Jahr, rechnete die Verwaltung vor. Ca. 120 Parkbänke sind von Bürgerinnen und Bürgern mit einer Einmalzahlung gespendet worden. Die Verwaltung schlug vor, weitere Patenschaften mit der Ausrichtung auf Instandsetzungen zu etablieren. Statt einer Bankpatenschaft „auf Lebenszeit“ müsste die Patenschaft dann alle fünf Jahre durch eine neue Spende erneuert werden. Einstimmig wurde entschieden, ein solches Patenschaftssystem zu etablieren; die Verwaltung wurde beauftragt, darüber Gespräche mit dem Verschönerungsverein zu führen. Nicht entschieden wurde über die Festlegung der Standzeit. Einige Ausschussmitglieder wussten von Parkbänken mit weit längeren Nutzungsdauern als fünf Jahren.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Verwaltung stellt das Konzept „vertragsfreier Friedhof in kommunaler Trägerschaft“ vor. Der Vertrag über die hoheitlichen Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Tutzing wird zum 30.06.2025 auslaufen. Die Verträge wurden bisher ausgeschrieben, in der Auswahl wurde der Vertrag mit einem Bestatter abgeschlossen, der dann der Träger wurde. Für die individuelle Bestattung konnte von den Hinterbliebenen auch ein anderer Bestatter ausgewählt werden. Die Rechnungen wurden an die Gemeinde gestellt, die die Beträge dann an die Hinterbliebenen weiterverrechnet hat, ggf. auch die Rechnungen von zwei Bestattern.
    Zuletzt habe es nur eine geringe Beteiligung bei den Ausschreibungen gegeben. Im Konzept des „vertragsfreien Friedhofs“ erfolgt das Öffnen und Schließen der Grabstätte durch den individuell beauftragten Bestatter, der ggf. als Erfüllungsgehilfe eines auswärtigen Bestatters agiert. Die Rechungsstellung erfolgt direkt. Die Gemeindeverwaltung muss jedoch die Termine koordninieren, möglichst online mit Zugang für die Bestatter. Nachdem es bei der Auschreibung wenig Wettbewerb gibt und sich insgesamt der Verwaltungsaufwand für die Gemeinde reduziert, sprach ich mich für das neue Konzept aus. Einstimmig wurde beschlossen, das Konzept und die Satzungsänderung vorzubereiten, deren Überarbeitung ohnehin ansteht.
  • Es besteht Konsens im Ausschuss, die Gebührenordnungen für Leistungen der Gemeinde zu überprüfen. Thema waren nun die Büchereigebühren. Die Bücherei ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Im Berichtsjahr 2023 gab es 1.758 aktive Leser und rd. 54.000 Ausleihungen. Die Bücherei ist bei Nutzungsgebühren von rd. 20.000 Euro und allein Personalkosten von rd. 120.000 Euro stark defizitär. Dazu kommen regelmäßig Investionen. Natürlich sah der Ausschuss auch die soziale Komponente und die Bedeutung für die Bildung von Kindern und Erwachsenen. Daher wurde Vorsicht bei der Erhöhung der Gebühren angemahnt. Unter dem Eindruck der Haushaltsberatungen mit Kürzungen und Verschiebungen bei den Ausgaben und der Erhöhung der Gewerbesteuer bei den Einnahmen plädierte ich ich für die Erhöhung, um das hohe Defizit zu reduzieren. Eine Erschwernis sei natürlich, dass die geltende Gebührenordnung bereits 15 Jahre alt sei, die Erhöhung zum Inflationsausgleich darum größer ausfalle. Die Öffnungszeiten einzuschränken, wurde rasch verworfen. Eine weitere Empfehlung war, die Säumnisgebühren stärker zu erhöhen. Konzeptionell sollte mit der Bücherei über eine Aufwertung zur Begegnungstätte gesprochen werden. Auch könnte mit dem Bibliotheksverband über die Erfolgsfaktoren für den erfolgreichen Betrieb einer Bücherei gesprochen wurden, um sich Anregungen zu holen. Ohne Beschluss wurde festgestellt, die Bücherei zu erhalten, die Gebühren zu erhöhen und das Konzept gemeinsam mit den Mitarbeitenden in der Bücherei zu überarbeiten.
  • Der Bürgermeister gab Auskunft zum Sachstand Podest am Ortsmuseum. Wie berichtet, hatte ein Gutachten ergeben, dass das Holzpodest marode ist und aus Haftungsgründen entweder abgebaut oder erneuert werden muss. Die Materialkosten soll über Spenden generiert werden, die Montage übernehme der Bauhof. Bislang sind 1.800 Euro gespendet worden, der Verschönerungsverein werde sich auch beteiligen, es fehlten noch rund 2.000 Euro.
  • Das Weinfest findet statt am Samstag, 14.06.2025. Der Veranstaltungsverein Tutzing e.V. hat dazu einen Antrag auf Sondernutzung der Brahmspromenade in Tutzing gestellt. Einstimmig wurde beschlossen, diese Sondernutzung zu genehmigen; die Gebühr werde bei 100 Euro liegen. Bei der Gelegenheit erinnerte ich, dass im Ausschuss besprochen worden war, das Sondernnutzungsgebührenverzeichnis aus dem Jahr 2015 nach Fertigstellung der Hauptstraße zu überarbeiten. Über Verkaufsstände und Wewrbeaufsteller gehe es auch um Sondernutzung im Zusammenhang mit privaten Bauvorhaben, z.B. die Aufstellung eines Krans auf öffentlicher Verkehrsfläche.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt, dass die Handläufe an den Treppen am Nordband und davor (Freitreppe) überarbeitet worden seien. Es hatte Beschwerden gegeben, dass die kräftigen Rundhölzer insbesondere für ältere Menschen zum Greifen ungeeignet seien.

 

 

 

 

 

 

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