Ohne eine Richtlinie geht es nicht, die Wohnungen des Verbands Wohnen am Kallerbach zu vergeben. So wurde  in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 15.09.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald die Richtlinie zur Vergabe der Wohnungen „am Kallerbach“ einstimmig verabschiedet. Die Vergabe der Wohnungen an Bewerber muss objektiviert werden, um ohne Willkür sachgerechte Entscheidungen zutreffen. Es geht darum, geeignete Kriterien für die Vergabe von 56 der insgesamt 70 Wohnen zu haben, für die die Gemeinde ein Vergaberecht hat. Der Entwurf der Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, der Mitglieder des Gemeinderats und Mitarbeiterinnen der Verwaltung angehörten.

Zielgruppe für die Vergabe der Wohnungen sind insbesondere

  1. Personen mit niedrigem Einkommen oder besonderem Wohnraumbedarf aus Tutzing
  2. Personen mit besonderem Bezug zur Gemeinde Tutzing
  3. Härtefälle und anerkannte Flüchtlinge

Wie die Leiterin des Hauptamts, Kathrin Bernwieser, erläuterte, wurden für diese Personen neun Kriterien festgelegt wie aktuelle Wohnsituation, Bezug zu Tutzing, Familie, mögliche Behinderung, Beruf, Erstausbildung, Ehrenamt, Einkommensverhältnisse. Dazu werden Härtefälle beachtet. Je nach Ausprägung des Kriteriums werden Punkte gegeben und diese addiert. Daraus ergbit sich eine Rangfolge der Bewerber. Die Wohnungsgrößen von 50 – 97 m² richten sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Ebenso ist der Ablauf des Verfahrens bis zur Zuteilung festgelegt.

In der Sitzung des Ausschusses am 16.05.2018 berichtete die Verwaltung von einer Warteliste für Sozialwohnungen mit 450 Personen, davon rd. 50% Tutzinger, also 225 Personen. Für die Wohnungen am Kallerbach gab es, so berichtete die Verwaltung, eine Interssentenliste mit 170 Personen. Davon haben bereits 30 wieder abgesagt, weil sie ihre Wohnraumsituation anderweitig gelöst haben. Eingegangen sind bislang ca. 65 Bewerbungen. Da könnten einige Interessenten noch ihren Antrag einreichen und zwar rasch bis zum 30. September 2020!

Die Anträge sind bei der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde erhältlich.

 

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