Zur bevorstehenden Bundestagswahl hat das Rathaus am 22.01.2025 die nachstehende Pressemitteilung herausgegeben:

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages ergeben sich verkürzte Fristen im Zusammenhang mit der Briefwahl. Da die Stimmzettel erst ab Anfang Februar gedruckt werden können, wird die Briefwahl ca. ab dem 10. Februar 2025 starten. Briefwahlunterlagen können gerne vorab beantragt werden, jedoch erfolgt der Versand erst, wenn uns die Stimmzettel vorliegen.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/tutzing/bsp_ewo_briefwahl/#/

Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen muss der Gemeinde Tutzing bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen. Wir bitten Sie, dies bei der Zeitplanung des Postversands zu berücksichtigen. Zudem bitten wir Sie, verstärkt die Möglichkeit der Urnenwahl am Wahltag selbst zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis zum 02. Februar 2025 zugestellt wird.

Beitragsbild © Deutscher Bundestag

 

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