Landkreisbaumeister Dr. Christian Kühnel war am 14.7.2014 zu Gast im Rathaus Tutzing. Bürgermeister Rudolf Krug hatte ihn eingeladen, interessierten Gemeinderäten relevante Aspekte des Baurechts nahezubringen. Die Einladung habe ich gerne angenommen, mit mir vier weitere Gemeinderäte sowie vier Mitarbeiter der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung.

Erstes Thema war das gemeindliche Einvernehmen zu geplanten baulichen Anlagen; dieses kann nur in den Grenzen der Bestimmungen des Baugesetzbuches abgelehnt werden (§§ 30-37 BauGB).  Möchte die Gemeinde aktiv gestalten, müssen Bebauungspläne erarbeitet werden.  Dazu hat Herr Dr. Kühnel neben Verfahrensfragen, insbesondere städtebauliche Grundsätze, vorgetragen und mit Bildmaterial erläutert: Häuser in Beziehung setzen, Wegeverbindungen sichern, Topographie beachten (Hänge), Räume zwischen den Gebäuden berücksichtigen. In der kleinen Gruppe konnten zahlreiche Einzelfragen zu Situationen in Tutzing angesprochen und diskutiert werden. Wichtig sei immer, Gestaltungsfragen von Geschmacksfragen zu unterscheiden. So sei die Dachgestaltung eines Hauses keine Privatsache sondern eine Gestaltungsfrage, die die Gemeinde beeinflussen kann.

Eine spannende und lehrreiche Veranstaltung, die wir dann zeitlich bis 21 Uhr ausgedehnt haben. Wiederholung und Ergänzung erwünscht!

 

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