Am Dienstag wurde dem Bau- und Ortsplanungsausschuss im Gemeinderat ein neues Bauvorhaben vorgestellt: Die Errichtung einer Wohnanlage mit 21 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 64 Stellplätzen. Wir berichteten über die Sitzung vom 16.05.2023. Gegen diesen Neubau des vorgestellten „Mehrfamilienhauses“ im Bereich der Wohnanlage Am Bareisl haben Anwohner jetzt eine Petition gestartet: „Rettet den Bareisl“. Die Online-Petition haben aktuell rd. 150 Personen unterzeichnet.

Informationen zu den Hintergründen der Petition und Argumente gegen das Bauvorhaben hat der Petent, Paul Otto, auf der Homepage https://www.rettet-den-bareisl.de/ zusammengefasst. Ein Anwohner hat die Problematik aus Sicht der Anwohner in einem Kommentar zu unserem Bericht über die Sitzung vom 16.05.2023 veröffentlicht.

Die Kritik der Anwohner trifft dabei auch einen neuralgischen Punkt: Es fehlt am Gesamtkonzept für Tutzing. Ja, neuer Wohnraum ist wichtig! Aber dazu braucht es vorher eines Konzepts für die Entwicklung der Gesamtgemeinde (GEK). So geht es im Rathaus mal wieder leider in Richtung Einzelfallentscheidung, ohne sich Gedanken über deren „Risiken und Nebenwirkungen“ zu machen – also sich wichtige Zukunftsfragen zu stellen und zu beantworten. Beispielsweise zum Verkehrskonzept (Tutzing braucht Entlastungswege zur B2 und eine Verkehrsberuhigung im Ort) und es braucht schlichtweg Geld – und das nicht „nur“, um weitere Kindergarten- und Schulplätze sowie Hortplätze zu schaffen.

Unser Fazit: Erste Bürgermeisterin und Gemeinderat haben das Vorhaben bislang einzig unter dem Aspekt Wohnraum- und Parkplatzbeschaffung diskutiert. Das reicht nicht. Einmal mehr wird uns damit die Dringlichkeit eines gesamtgemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) für Tutzing vorgeführt. Warum setzen Rathaus und Bürger sich nicht zusammen und überlegen gemeinsam: Wie wollen wir in Zukunft in Tutzing leben? Wofür soll Tutzing stehen? 

Solange das nicht passiert, können im Rathaus weiterhin nur Entscheidungen für einzelne Angelegenheiten getroffen werden, ohne dabei das große Ganze im Auge zu behalten – nämlich die weitere Entwicklung Tutzings anhand vorher festgelegter Entwicklungsziele. Eine neue Wohnanlage kann natürlich sinnvoll sein – sie muss aber in ein ganzheitliches Tutzinger Zukunftskonzept passen, für das sich die Politik zuvor transparent entschieden hat.

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Hintergrundinformation:
Tutzing wohin? Präsentationsunterlagen des Ideenabends November 2022

 

 

 

3 Replies to “Neue Petition in Tutzing gegen Bauvorhaben gestartet: „Rettet den Bareisl“”

  1. Hört auf mit weiteren Flächenversiegelungen gerade im Bereich des Bareisl (siehe u.a. bereits historische Unwetterereignisse in der Tutzinger Chronik).
    Extremwetterlagen werden in Zukunft unstreitig zunehmen und hören wir auf mit stark verdichtenden Neubauten in den oberen Tutzinger Bereichen, die im Ergebnis offensichtlich mehr schaden als nutzen. Tutzing verändert sich in den letzten Jahren leider immer mehr: Geschäfte sterben und hinterlassen wohnortnahe Versorgungslücken, die Straßeninstandhaltung lässt augenfällig zu wünschen übrig, und ja, auch große Freiflächen und markante Gebäude stehen extrem widersprüchlich jahrelang leer. Was soll bitte unter diesen Umständen ein weiterer Zuzug mit höheren Bevölkerungszahlen und auch noch höherem Verkehrsaufkommen?

  2. Gegen ein Bauvorhaben in der geplanten Größe spricht:
    1. Vernichtung der Grünflächen und Bäume, vor allem die unmittelbare Nähe des Grabens; was bedeutet eine Tiefgarage des angedachten Volumens für die Umgebung und vor allem auch die Zukunft?
    2, Die bestehenden Häuser werden nicht gepflegt, nur notdürftig in Stand gehalten. Was ist mit den Heizungen? Was mit den verlangten Erneuerbaren Energien?
    3. Eine nicht akzeptable Zunahme des Autoverkehrs, die Traubingerstraße ist jetzt schon kaum befahrbar, dort entstehen gegenwärtig auch weitere große Wohnblöcke; auch die Zugspitzstraße ist gut ausgelastet und jeder Haushalt bringt mindestens ein Auto hinzu; anzunehmen, dass der einstündige, bis 21.00 Uhr fahrende, Busverkehr entlastet und auch angenommen wird, ist töricht und naiv.
    4. Die angesetzte Miete kann als nicht bezahlbar und auch nicht entsprechend der Wohnqualität angesehen werden, insofern entfällt das Argument „bezahlbarer Wohnraum“.

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