Der letzte Punkt auf der Tagesordnung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 24. Februar 2015 war die Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens für den gemeindlichen Bauhof, den wir einstimmig beschossen haben. Ansonsten gab es natürlich viele Bauangelegenheiten:

  • Der Satzungsbeschuss zur „Fotovoltaikanlage Ascheringer Straße“ erfolgte einstimmig, da nach erneuter Auslegung keine Einwände vorgetragen wurden; zur Erinnerung: das Trafohäuschen musste verlegt werden.
  • Für ein Bauvorhaben in Unterzeismering wurde noch in der Sitzung der Antrag auf Vorbescheid vom Bauwerber zurückgenommen, nachdem signalisiert wurde, eine in der Länge des Gebäudes reduzierten Antrag in der nächsten Sitzung zu behandeln; der groß dimensionierte Bestand – 32 Meter – soll nicht noch um eine Garage verlängert werden.
  • Die Erweiterung der Balkone für Gebäude der Wohnungsbaugenosssenschaft Starnberger See eG und des Verbands Wohnen im Kreis Starnberg wurden einstimmig genehmigt.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung für ein Projekt in der Alpspitzstraße wurde mehrheitlich beschlossen, nachdem das Gebäude in der Planung um einen halben Meter von der Straße weggerückt wurde, so dass nachbarschaftliche Geh- und Fahrtrechte nicht mehr beeinträchtigt werden.
  • Ein abgeänderter Antrag auf Vorbescheid für Abbruch und Neubau eines Gebäudes im Lorenzweg wurde einstimmig beschlossen, nachdem die baulichen Maße korrigiert wurden, so dass die Vorgaben eingehalten werden.
  • Schwer taten sich die Ausschussmitglieder mit einem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Wohnhäusern mit Carports in der Gröschlstraße: zunächst wurde bezweifelt, dass die Summe der insgesamt zulässigen Gebäudegrundfläche richtig berechnet wurde. Darüberhinaus schränkte Prof. Burgstaller, der als Planer für die Gemeinde tätig ist, sein positives Votum für die Gebäude an sich damit ein, dass die sehr eng zueinander gestellten Gebäude doch besser anders zu platzieren wären. so dass ein Innenhof entstünde. In der Konsequenz wurde der Antrag abgelehnt; es wird das Gespräch mit den Bauwerbern bzw. deren Berater gesucht.
  • Nach Überarbeitung und erneuter Einreichung der zunächst abgelehnten Planung wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Hallbergerallee einstimmig beschlossen. Auch hier wurden die Dimensionen zurückgenommen.

In dieser Sitzung zeigte sich, dass die Anträge auf Vorbescheid oder Baugenehmigung positiv votiert werden, wenn die gemeindlichen Vorgaben hinsichtlich der Abmessungen eingehalten werden. In anderen Fällen wurden die Anträge entweder zurückgezogen oder vom Ausschuss abgelehnt, um in Gesprächen zwischen Gemeinde und Bauwerber, ggf. unter Einbeziehung des gemeindlichen Planers, zu einer angepassten, genehmigungs-fähigen Bauplanung zu kommen. Die Gestaltung der Gebäude war in den vorliegenden Anträgen kein Thema, Geschmacksfragen sind es nie.

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