Nicht gleich erkennbar unter TOP 4 der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016 wurde über den Andechser Hof gesprochen, konkret wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 4.1 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Auslegungsverfahren nach BauGB durchzuführen.

Optimistisches Ziel von Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP): Nutzung des Saals zur Fischerhochzeit 2017!

Aus der Sitzung des Gemeinderats am 01.03.2016 habe ich am Tag darauf ausführlich berichtet, was uns damals als „Konzeptstudie“ des Investors präsentiert wurde. In Stichworten:

  • Erhaltung von Wirtshaus, Saal und – kleinerer – Biergarten
  • Abbruch des westlichen Gebäudeteils (420 m² Grundfläche)
  • 7 Reihenhäuser als 4- und 3-Spänner (510 m² Grundfläche)
  • Tiefgarage mit 29 Stellplätzen

Der Gemeinderat hatte 01.03.2016 einstimmig drei Beschlüsse gefasst:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einvernehmliche Gespräche zur Weiterentwicklung des Projekts zu führen.
  2. Der bestehende Teilbebauungsplan 4 wird geteilt in einen Teil 4.1, der nur die Fläche des Andechser Hofs umfasst, und einen Teil 4.2 mit der übrigen Fläche.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und Realisation des gesamten Vorhabens abzuschließen.

Wo stehen wir nach knapp fünf Monaten?

Prof. Burgstaller, der für die Gemeinde tätige Planer, stellte den Teilbebauungsplan vor. Darin sind die Planungsüberlegungen des Investors in Höhe und Größe aufgenommen; evtl. fallen die oberirdischen Parkplätze an der Hallbergerallee weg, Diese Straße gehört zur Gestaltung der Ortsmitte (auch zum Konzept „vom Bahnhof zum See“), dort soll keine Einfahrtsituation entstehen. Alles eine städtebauliche Diskussion. Auf meine Frage bejahte der Bürgermeister Gespräche zur Weiterentwicklung des Projekts. Meine Frage, ob denn der notarielle Grundstückskaufvertrag zwischen Investor und Kloster denn inzwischen abgeschlossen sei, konnte er in der öffentlichen Sitzung nicht beantworten. Meine Vermutung: solange das Baurecht nicht gesichert ist, wird es keinen Eigentumsübergang geben. Alle Gemeinderäte wünschen sich vom Investor konkrete Pläne; nicht alle stimmen den Überlegungen zu, sehen jedoch die Chance, dass hier eine 5-jährige Brache mitten in Tutzing beendet werden kann. Der Entwurf für den städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und Realisation des gesamten Vorhabens sei in Arbeit, so der Bürgermeister.

Mit dem Billigungsbeschluss und dem Beginn des Auslegungsverfahrens sind wir wieder ein Stück weiter. Sicherheit für die Umsetzung bedeutet das natürlich noch nicht!

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