Mit meinem Schreiben vom 21.07.2019 habe ich den dritten Antrag zur Versetzung des Ortseingangsschildes an der Lindemannstraße in Richtung Süden, vor die Einmündung „Am Kallerbach“, gestellt. Denselben Antrag hatte ich bereits im April und im Oktober 2015 gestellt, er ist aber abgelehnt worden. Der Amtsvorgänger der 1. Bürgermeisterin wies mich darauf hin, dass das Gelände nicht durchgehend bebaut sei; die Wohnanlage des Verbands Wohnen „Am Kallerbach“ war noch in der Planung.

Zur Erinnerung: das Ziel der Maßnahme ist, Autofahrer bei der Abbiegung Am Kallerbach abzubremsen und damit die Radler besser zu schützen. Viele Radler nutzen die Staatsstraße von Tutzing kommend und biegen dann Am Kallerbach nach links ab, um auf den neuen Radweg zu kommen.  An dieser unübersichtlichen Stelle darf derzeit 100 km/h gefahren werden.

Nachdem der Bau in vollem Gange ist, konnte ich erneut auf die fällige Behandlung der Angelegenheit hinweisen und reichte der Rathausleitung den dritten Antrag zur Versetzung des Ortsschildes mit Datum vom 21.07.2019 ein.

Wir haben nun als Initiatoren, bekannte und in Tutzing öffentlich sichtbare Schwachstellen unablässig zur Sprache zu bringen, Unterstützung durch den ADFC, Ortsgruppe Tutzing,  erhalten, der am 17.07.2019 eine Befahrung organisierte.

Der ADFC kam mit dem Fahrrad. Wie mit dem steten Tropfen, der den Stein höhlt.

Eine seltsame Rolle spielt das Landratsamt, wo aus Gründen des Personalmangels eine Anfrage nicht zügig bearbeitet werden kann. Hier hatte ich eine (positive) Einschätzung einholen wollen.

2 Replies to “Ortseingangsschild „Am Kallerbach“”

  1. Für wie dusslig hält man eigentlich die Autofahrer
    oder
    was muss ein Autofahrer alles können?
    Aus Richtung Diemendorf Hauptstraße Lindemannstraße bis Kreissparkasse kommend:
    10 m vor Ortsschild Tutzing die Aufhebung der Beschränkung auf 30km/h durch Schild „Freie Fahrt!“. 10 m hinter „Freie Fahrt“ dann das Ortsschild mit 50km/h. Ist das ein Aufmerksamkeits-Test?
    Vor den Schulen während der Schulzeit Beschränkung auf 30 km/h, was jedoch ausdrücklich nur für extra angezeigte Stunden gilt, außerhalb dieser Zeiten darf bei Schulbetrieb (das ist die Zeit, in der keine Ferien stattfinden) wie gewohnt durchgebrettert werden.
    In der Ferienzeit gilt ebenfalls 30km/h, jedoch ist die Stundenangabe, in der 30km/h gilt, deutlich abgedeckt. Es gilt also während der Ferienzeit ganztags 30km/h, während der Schulzeit (das ist bekanntlich die Zeit, in der es keine Ferien gibt) hingegen nur zu bestimmten Stunden.
    Die Hauptstraße unterliegt als Staatsstraße nicht der Hoheit der Verwaltung Tutzings, sie ist Angelegenheit einer höhergeordneten Verwaltungsebene. Nur fahren die Leute jener höheren Ebene nicht dort entlang, also können sie nicht wissen, welche geistigen Turnübungen zum Verständnis dieser Beschilderungen erforderlich sind. Und unsere Verwaltung, ausgestattet mit erheblichem Personalmangel, kommt auch nicht auf die Idee, diesen Beschilderungs-Blödsinn auf Tutzings Straßen zu erkennen und der Fachbehörde als besondere Zirkusnummer zu nennen.
    HF

  2. Sehr geehrter Herr Dr. Behrens-Ramberg,
    vielen Dank für Ihre Hartnäckigkeit – hoffentlich war es auch ein guter Tropfen, der den Stein zur Reaktion bringen wird – alle guten Dinge sind drei – ich bin noch unentschlossen, ob ich per pedes oder Drahtesel einen Ausflug zur Ortsbesichtigung mache, aber das hat ja noch Zeit. Ihres und das Engagement der TL machen Hoffnung.

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