Verschönerung und Vitalisierung unseres Ortskerns

TL startet Initiative „Leitziele Tutzing 2030“ und Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zur Erlangung von Fördermitteln für Tutzing

Unser Gemeinderatsantrag vom 6.5.2020 (VOLLSTÄNDIGER TEXT HIER)

Bereits am 11. März 2020 haben wir als Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. (TL) mit unserer Auftaktveranstaltung zum Thema Ortsentwicklung in Tutzing unter dem Titel Ortsentwicklung bei knapper Gemeindekasse – Wie schaffen wir das? darauf hingewiesen, dass ein integriertes Handlungskonzept für die Ortsentwicklung sowie die hierfür erforderliche Finanzplanung nicht vorhanden ist. Unter unserem Arbeitstitel „Masterplan Tutzing 2030“ haben wir im Rahmen dieser Veranstaltung unsere Ideen für eine finanzierbare Ortsentwicklung vorgestellt.

Als Bürgerverein TL unter Führung von Gemeinderatsmitglied Dr. Wolfgang Behrens- Ramberg setzen wir uns jetzt weiter dafür ein, einen Gesamtzusammenhang in der Tutzinger Ortsentwicklung herzustellen und damit die Grundlage für einen Aufwertungsprozess im Ortszentrum wie in allen Ortsteilen Tutzings zu schaffen. Dies anhand eines Antrags, den wir am 6. Mai an die Bürgermeisterin und den Gemeinderat gerichtet habe. Wir fordern in unserem Antrag die kurzfristige Erstellung eines integrierten Handlungskonzepts für die künftige Ortsentwicklung von Tutzing und aller Ortsteile („Leitziele Tutzing 2030“) sowie daraus ableitend die Erstellung und Umsetzung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes („ISEK“) und schließlich die Beantragung von staatlichen Mitteln für die Städtebauförderung. Diese Arbeit ist aus unserer Sicht vorrangig eine politische Aufgabe, die vom Gemeinderat konsequent getrieben werden muss und eine breite Einbeziehung und Unterstützung der Bürgerschaft erfordert. Unser Antrag beinhaltet vier konkrete Handlungsschritte, wie das Projekt „Leitziele Tutzing 2030“ und ISEK anzugehen ist.

Wir begründen unseren Antrag aus finanzieller Sicht u.a. damit, dass der Gemeindehaushalt durch die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel für die Städtebauförderung zu stärken ist. Förderbedingung hierfür ist jedoch die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).

Es geht uns von der TL jedoch nicht nur darum, die Gemeindekasse zu füllen und damit ortsbauliche Missstände und Funktionsverluste zu beheben. Die TL sieht den großen Wert eines integrierten Handlungskonzepts „Leitziele Tutzing 2030“ darin, dass unter den Bürgerinnen und Bürgern sowie innerhalb des Gemeinderats ein tragfähiger und nachhaltiger Konsens über ein klares gemeinsames Ziel, nämlich wo Tutzing 2030 stehen soll, erreicht wird. Ein gemeinsam erarbeitetes Handlungskonzept fördert den Gemeinsinn innerhalb der Bürgerschaft, was gerade im Hinblick auf die vor uns allen stehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Krise von essentieller Bedeutung ist.

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