Ist Ihnen das auch schon passiert: Sie treten aus einem Geschäft an der Tutzinger Hauptstraße und ZISCH flitzt direkt vor Ihrer Nase ein Radfahrer vorbei. Hätten Sie einen größeren Schritt gemacht, hätte es gekracht. Sie lägen mit Knochenbrüchen auf dem Gehweg, der Radler mit Abschürfungen und sein Radl mit einem Achter. Ja, wo kein Radweg ist, dürfen Kinder bis zum 10. Lebensjahr auf dem Gehweg radeln. Aber nicht rasen. Erwachsene dürfen Fußwege benützen, wenn es per Beschilderung sichtbar erlaubt wird. Beispiel Brahmspromenade. Das Schild suchen Sie an der Hauptstraße vergebens, trotzdem sehen Sie ständig große Schüler und Erwachsene, oft Radtouristen, die Gehwege benützen.

Irgendwie verständlich, da unsere Hauptstraße wahrhaftig für Radfahrer kein sicheres Pflaster ist. Trotzdem: es ist verboten. Und wenn wir Bürger es aus Verständnis für die üble Situation duldend hinnehmen, sollten die Radler wenigstens auf die Fußgänger Rücksicht nehmen.

Es muss also bei der Neuplanung der Hauptstraße absolute Pflicht sein, Fußgänger- und Radverkehr getrennt zu führen. Oder, bei vorgeschriebenen und überwachten 30 km/h für alle Fahrzeuge, eine von Hauswand zu Hauswand durchgehende Straße „für alle Verkehrsteilnehmer“ zu bauen. Solche Straßen haben auch in Großstädten bewiesen, dass die Unfallgefahr hier gegen Null tendiert.

Bis dahin sollten die Geschäfte an der Hauptstraße an ihrer Tür innen ein Schild anbringen mit der Warnung „Vorsicht: Radl-Raudis“.

 

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