Nach einer ausführlichen Ortsbesichtigung mehrerer Objekte widmete sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss zahlreichen Bauvorhaben. Hervorzuheben ist, dass wir einstimig in mehreren Fällen gewünschte Abweichungen vom Bebauungsplan oder der Ortsbausatzung abgelehnt haben. Die Abweichungen betrafen Längen, Breiten und Höhen, Rücksprünge sowie die privaten Grünstreifen von 5-9 Metern Tiefe, die außer mit einem befahrbaren Zugang zum Grundstück nicht bebaut werden dürfen.

Das mag im Einzelfall hart klingen. Aber nur wenn wir uns im Bauausschuss selbst an die Regeln halten und konsequent in der Beurteilung sind, machen die Regeln einen Sinn. Ein Bauwerber, der sich an die erlassenen Vorschriften hält, wird keinerlei Probleme haben. Wo die Zeit reichte, wurde das Verfahren zurückgestellt, um mit dem Bauwerber Alternativen zu prüfen.

In einem weiteren Fall hat die Verwaltung zusammen mit Prof. Burgstaller, dem städtebaulichen Planer der Gemeinde, einen Planungskompromiss mit dem Bauwerber für die Sanierung und Erweiterung eines alten Hauses erzielt: Dem haben alle Mitglieder des Bauauschusses gerne zugestimmt.

Ein weiteres gutes Beispiel nach dem ehemaligen Postgebäude!

Übrigens: Es wird ein Arbeitskreis zur Änderung der Tutzinger Ortsbausatzung und zur Erarbeitung einer Stellplatzsatzung gegründet. Ich bin dabei!

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