Als einen „Riesenskandal“ bezeichnete die 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) in der Sitzung des Gemeinderats den Bescheid des Landratsamts über eine Gesamtförderkürzung von rd. 100.000 Euro (2012 – 2015) nach der Überprüfung des Kinderhorts St. Joseph. Was war passiert?

Im Rahmen der Überprüfung Überprüfung des Landratsamts Starnberg hinsichtlich der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) für die Jahre 2012 bis 2016 gab es bis auf den Punkt „Buchungszeiten – Luftbuchungen“ keine Beanstandung. Im Hort beginnt die Buchungszeit für alle „Vormittags-Kinder“ pauschal um 11:00 Uhr und für alle „Nachmittags-Kinder“ um 13:00 Uhr. Die Buchungszeiten hängen von den individuellen Stundenplänen ab, so kann die Betreuung auch ab 11:20 gebucht werden. Die pauschalen Abrundungen der Buchungszeiten entsprechen einem pragmatischen Ansatz , denn so konnte der Hort flexibel auf Unterrichtsausfälle reagieren und die Betreuung der Kinder war gesichert. Darum ging es dem Gesetzgeber, der dieses BayKiBiG erließ, das die Bürgermeisterin als „Bürokratie-Monster“ bezeichnete. Bei der Prüfung wurden dann 20 Kinder ausgewählt, deren Stundenpläne zur Verifizierung der Buchungszeiten herangezogen wurden. Die dabei ermittelten Abweichungen zwischen den gebuchten Betreuungsstunden und den tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten des Horts wurden wiederum zur Bereinigung der Luftbuchungen und Festlegung der Kürzung der staatlichen Förderung in der Breite auf alle betreuten Kinder und auf alle untersuchten Jahre pauschal hochgerechnet. Das Jahr 2016 ist in der Endabrechnung noch offen, wird aber analog behandelt.

Wenn hier so spitz gerechnet wird, müssen die Schulen selbst Sorge dafür tragen, dass die Kinder so lange in den Schule bleiben, bis die gebuchten Betreuungszeiten im Hort beginnen. Das kann nicht zum Wohl des Kindes sein! Natürlich war die Pauschalierung nicht korrekt im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des BayKiBiG, aber es hätte eine Beanstandung genügt, ohne gleich die Fördermittel zu kürzen. Darüber hinaus existieren gewisse Zweifel, ob bei allen Prüfungen mit demselben Maßstab gemessen worden ist. Von den Eltern wie der Schule wurde die unkomplizierte Regelung jedenfalls sehr geschätzt.

Gegen den Bescheid über die Förderkürzung hat die Gemeinde bereits Widerspruch eingelegt. Im weiteren Vorgehen muss die Gemeinde nun einen Rücknahmebescheid gegenüber dem Katholischen Pfarramt erlassen; dagegen kann ebenfalls Widerspruch eingelegt werden.

Die Unzufriedenheit ist kommuniziert. Die Prüfungszeiträume wurden auf zukünftig zwei Jahre verkürzt, das Gesetz selbst erscheint reformbedürftig.

 

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