Das Ergebnis der Gebührenkalkulation des Abwasserverbandes für die Jahre 2026- 2029 führt zu einer Schmutzwassergebühr von 4,52 Euro/m³. Das ist eine Steigerung von rd. 26% gegenüber der bis zum 31.12.2025 geltenden Gebühr von 3,60 Euro/m³. Zusätzlich zur verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühr wird eine Grundgebühr eingeführt. Diese staffelt sich nach der Wasserzählergröße. Damit sollen auch Kleinverbraucher zur Deckung der Fixkosten der vorgehaltenen Kanalisation herangezogen werden. Für den kleinsten Zähler, üblich für private Haushalte, beträgt die Grundgebühr 99 Euro/Jahr. Diplom-Ingenieur Daniel Ulbrich von der Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieurgesellschaft mbH aus München erläuterte die Kalkulation in der Versammlung des Abwasserverbands am 30.10.2025.
Die Nachkalkulation für den Zeitraum 2021 bis 2025 (Prognose) führte bei den gebührenfähigen Kosten für Schmutzwasser zu einer Überdeckung von rd. 5 Mio. Euro. Diese müssen in dem kommenden Zeitraum den Gebührenzahlern zurückgewährt werden. Eingeflossen in die Kalkuation 2026 – 2029 sind die erwarteten Kostensteigerungen sowie die geplanten Investitionen von insgesamt rd. 65 Mio. Euro für Kanal, Kläranlage und Pumpwerke. Die Wassermenge wurde wie in den Vorjahren mit 3,6 Mio. m³ angenommen. Die Berechnung der Gebühren erfolgt unter Einbeziehung der Überdeckungen aus der Nachkalkulation sowie der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte auf das Kanalnetz. Ziel der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte ist es, Reserven für zukünftigen Investitionsbedarf zu bilden.
Die Gebührenerhöhung ist kräftig und bedeutet für einen beispielhaften Ein-Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch von 50 m³ pro Jahr eine Kostensteigerung von 180 auf 325 Euro, so die Modellrechnung in der Präsentation der Kalkulation. Dabei hat das finanzielle Polster aus der Überdeckung der Kosten in der Vorperiode die Steigerung noch gedämpft. Ohne diese Reserve würde die Gebühr auf 4,87 Euro/m³ steigen.
Die Erhöhung lässt sich rechtfertigen, weil die Investitionen nicht nur die nächste Generation belasten sollen, so Bürgermeister Ludwig Horn. Die Grundgebühr betreffe auch Ferienhäuser und Zweitwohnungen. Verschiebungen bei der Grundgebühr und deren Anteil an den Gesamtkosten (10%) träfen den einen oder anderen Haushalt; hier habe man sich um einen fairen Ausgleich bemüht.
Die Niederschlagswassergebühr bleibt bei 1,12 Euro/m² privater Fläche. Neben der privaten Fläche von 1,865 Mio. m² kommt die Straßenentwässerung für eine Fläche von 2.213 Mio. m². Diese hat sich vergrößert, so dass trotz der Investitionen die Gebühr unverändert belassen werden konnte. Beigetragen zu der unveränderten Gebühr für das Niederschlagswasser hat auch die Überdeckung der Kosten 2021 – 2025 von rd. 1,6 Mio. Euro, die über vier Jahre zu je 0,4 Mio. Euro aufgelöst wird.
Einstimmig wurden die neuen Gebühren von der Verbandsversammlung beschlossen.
In den übrigen Tagesordnungspunkten wurden insbesondere Projekte genehmigt:
- Elektrische Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) und Unterverteilung Maschinenhaus der Kläanlage Starnberg (1,1 Mio. Euro)
- Ertüchtigung Pumpwerk PW 02 Garatshausen (1,2 Mio. Euro)
- Neubau NW-Kanal „Großer Truhenseekanal“ in Starnberg (6,0 Mio. Euro)
- Sanierung Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanal in der Josef-Fischhaber-Straße in Starnberg (1,1 Mio. Euro)
- Tunnel Starnberg – Projektkostenerhöhung und Genehmigung der Teilprojekte (9,5Mio. Euro) – eine Erhöhung von 4,4 Mio. Euro gegenüber der ursprünglichen Kalkulation aus dem Jahr 2019
Ergänzung: Es besteht eine Verpflichtung zur Verlegung der Kanalisation und der Baufeldfreimachung für den Tunnel Starnberg. Gleichwohl sollen keine Bauaufträge ohne die Freigabe durch das Staatliche Bauamt erteilt werden.
Darüber hinaus gab es den Bericht über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2024 sowie Änderungen der Beitrags- und Gebührenssatzung, der Verbandsatzung, der Geschäftsordnung und eine Zweckvereinbarung mit dem AWA Ammersee, um das Schmutzwasser des Max-Planck-Institut für biologische Intelligenz (weiter: MPI) in Seewiesen (Gemeinde Pöcking) zu übernehmen. Das Institut liegt im Verbandsgebiet des Abwasserverbandes Starnberger See, die Übernahme der Entsorgung durch den Abwasserverband ist aber zu kostspielig und durch den AWA Ammersee leichter zu realisieren.
Anmerkung: In der Verbandsversammlung des Abwasserbands ist die Gemeinde Tutzing mit fünf Sitzen vertreten: Bürgermeister Ludwig Horn sowie die Gemeinderatsmitglieder Dr. Franz Matheis, Stephan Feldhütter, Christine Nimbach und ich.