Für unseren Schulbeginn am 8. September hat heute Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) die Einführung einer zeitlich begrenzten Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen – für Schüler und Lehrer – angekündigt. Sie wird die ersten beiden Wochen (also 9 Schultage) lang gelten.

Ab 21. September soll in Bayern eine Maskenpflicht im Unterricht jedoch nur noch in den Landkreisen gelten, in denen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 35 nachgewiesene Infektionen pro 100.000 Einwohner gab. Gegenwärtig wird beispielsweise in München und Rosenheim dieser Wert überschritten. Damit wird zumindest dieser Grenzwert deutlich nach oben korrigiert; bislang galt eine Maskenpflicht schon ab einem Wert von 20, der im Landkreis Starnberg in der vergangenen Woche kurzzeitig überschritten wurde (unser Aufruf vom 27.8.)/Presse. Insofern ein Teilerfolg.

5 Replies to “Schuljahr beginnt mit befristeter Maskenpflicht im Unterricht ab 5. Klasse”

  1. Die TL unterstützt die Online-Petition zur Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Schulklasse. Also wenn die Kinder im Unterricht in ihrem Klassenzimmer sitzen, sich auf den Unterricht konzentrieren und mit der Lehrkraft bzw. untereinander kommunizieren, und das über viele Stunden hinweg. Es geht nicht um die Abschaffung der Maskenpflicht im Schulgebäude, wie von Herrn Kerbs kommentiert. Die Frage, ob es uns von der Tutzinger Liste „…eigentlich um die durchaus privilegierten Schüler, die während der Corona-Pandemie wirklich keine anderen Probleme haben als das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude?“ geht, beantwortet der Vorstand der TL mit Nein. Wie kommuniziert, ging es der TL bei der Unterstützung der in NRW gestarteten Online-Petition darum, die Chance zu erhöhen, „dass mit Schulbeginn in Bayern unsere Kinder nicht unter einer Maskenpflicht im Unterricht leiden müssen“. Siehe hierzu den Beitrag vom 26.8. Die TL teilt die Auffassung der Online-Petition, dass mit einer Maskenpflicht im Unterricht für die Kinder unverhältnismäßige physische und psychischen Belastungen verbunden sind. Das Handeln der TL dient dem Minderheitenschutz.

    1. Schade, dass Sie nicht auf mein Argument eingehen. Ich hatte unten vorgetragen, dass eine große Zahl von Schülern deutlich schwerwiegendere Probleme hat als das mehrstündige Tragen von Masken. Wenn Sie davon unbeeindruckt weiterhin auf den Nebenaspekt der Masken abzielen, hängt die Initiative leicht gleich doppelt nach rechts. Zum einen klinkt sie sich bei den Maskengegnern unter und nimmt zum anderen in erster Linie die Interessen einer ohnedies privilegierten Schülerschaft wahr. – Schade eigentlich.

      1. Ihre konkrete Frage hat Ihnen der Vorstand der TL umgehend beantwortet. Unbestritten gibt es schwerwiegende Probleme bei Lockdown-Bedingungen für Kinder und Jugendliche in einer Pandemie, die Sie näher betrachten. Weder der Vorstand der TL noch ich persönlich sehen uns allerdings veranlasst, auf Ihre formulierten Unterstellungen einzugehen.

        Wir haben ein konkretes und schwerwiegendes Problem für Schüler ab der 5. Schulklasse im Rahmen des staatlichen Hygieneplans für Schulen im künftigen Präsenzunterricht, also nicht erst unter Lockdown-Bedingungen, aufgegriffen und eine dazugehörige Online-Petition unterstützt. Dies mit einem Teilerfolg. Für Bayern wurde der Hygieneplan vom 31.07. am 02.09. (geltend ab dem Schuljahr 2020/21) aktualisiert:
        https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7061/neuer-rahmen-hygieneplan-fuer-schulen-liegt-vor.html.
        Dem aktuellen Hygieneplan kann der interessierte Leser folgendes entnehmen:

        Erklärtes Ziel ist es im Schuljahr 2020/2021 unter Berücksichtigung des regionalen bzw. lokalen Infektionsgeschehens so umfassend wie möglich Präsenzunterricht anzubieten. Eine vollständige Schließung (also Lockdown) aller Schularten in einem Landkreis oder gar im Bundesgebiet ab einem bestimmten Inzidenzwert sieht der Drei-Stufen-Plan gar nicht vor! Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich kann/wird/muss das zuständige Gesundheitsamt jedoch bei einzelnen Corona-Verdachtsfällen bzw. bei bestätigten Corona-Fällen in einer Klasse bzw. an einer Schule die zeitlich befristete (!) Einstellung des Präsenzunterrichts – je nach Situation vor Ort lediglich in der bzw. den jeweils betroffenen Klasse/n bzw. Kursen, ggf. der gesamten Schule anordnen. Künftig wird also nur in diesen selektierten Fällen vor Ort auf Distanzunterricht umgestellt. Ferner gibt es jetzt neu für den Distanzunterricht, klar formulierte Vorgaben für Lehrer und Schüler. Das veröffentlichte Rahmenkonzept fußt auf sieben Punkten und beinhaltet zentrale Verbesserungen, wie beispielsweise:

        • Der Rahmenplan für den Distanzunterricht orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht.
        • Jeder Tag muss mit einem (virtuellen) „Startschuss“ – z. B. mit einem „Guten-Morgen-E-Mail“ oder einer Videokonferenz beginnen.
        • Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern, geben ihnen regelmäßig aktiv und kontinuierlich Rückmeldung und sind für sie zu festgelegten Zeiten immer erreichbar.

        Ich persönlich bin dafür, diesen neuen (für mich vernünftig klingenden) Rahmenbedingungen für den selektiven Distanzunterricht eine Chance auf zufriedenstellende Umsetzung zu geben. Konkret auftretenden Problemen, ist dann jeweils vor Ort durch konsequentes Handeln entgegenzuwirken.

        1. Ich pflichte Ihnen ausdrücklich nicht bei, diesem wachsweichen Rahmenplan eine Chance zu geben. Er würde nicht der kleinsten Erschütterung standhalten, weil seine Formulierungen viel zu ungenau sind und sich teilweise widersprechen. Wenn Sie sich allein schon ihre obigen Zitate nochmal anschauen: Da wird eine „Guten-Morgen-E-Mail“ eingefordert, was für sich genommen ja schon ein starkes Stück ist. Dem steht aber entgegen, dass der Rahmenplan für den Distanzunterricht „sich grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht“ orientiert. Also was jetzt, genügt eine E-Mail, oder beginnt der Morgen mit der ersten Stunde im Onlineunterricht!? Solche Wischiwaschi-Verordnungen halten den emotionalen Stürmen einer krisenhaften Zuspitzung gewiss nicht statt. Und im Ergebnis werden die Schüler die Folgen zu tragen haben. Wenn das eingetreten ist, und soweit wird es wohl kommen, ist für die jungen Menschen alles zu spät. Es gibt in der wirklichen Welt keinen Neustart.
          Aber ich habe verstanden, wie die Agenda der Tutzinger Liste aussieht. Und schweige nun stille.

  2. Ihr Engagement in Ehren. Aber haben die jungen Leute nicht ganz andere Probleme? Oder geht es der Tutzinger Liste eigentlich um die durchaus privilegierten Schüler, die während der Corona-Pandemie wirklich keine anderen Probleme haben als das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude? Das wäre bedauerlich, denn auch in Tutzing vollzieht sich für junge Menschen gerade eine Katastrophe, die von den Erwachsenen praktisch nicht zur Kenntnis genommen wird. Man hat manchmal das Gefühl, wir seien gar zu ausgelastet damit, unsere eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen, um uns auch noch mit der Not der Jugend zu befassen. Die Nöte jungen Menschen haben übrigens ziemlich wenig mit Leistung, Benotung oder Masken zu tun, da schreiben wir den Kindern Bedürfnisse zu, die eher auf unsere eigenen Phantasien davon zurück gehen, was für Kinder wichtig sein könnte. Die leiden, und das lässt sich ganz einfach aus der Entwicklungs- und Sozialpsychologie ableiten, stattdessen ganz grundständig an dem Mangel an Kontakt zu ihren wichtigen außerfamiliären Bezugspersonen. Das sind Lehrern, Mitschülern, Freunde, Vereinsmitglieder, Zufallsbekanntschaften und Alltagsbegegnungen. Für uns Großen ist das Fehlen von Kontakten schon insofern bedeutsam, als das recht zuverlässig mit Depressionen, Suizidalität, gesundheitlichen Beschwerden und nachlassender Immunaktivität einher geht. Für Heranwachsende ist Kontakt noch viel mehr ein essenzielles Lebenselixier, dessen Entzug mit gravierenden Folgen für die weitere Entwicklung einhergeht.
    Konkrete politische Forderung wären also diese: Während des kommenden Schuljahrs ist sicherzustellen, dass an den Tutzinger Schulen schultäglich mindestens, das heißt auch unter Lockdown-Bedingungen, eine reale Begegnung mit einer Lehrkraft von mindestens 45-minütiger Dauer stattzufinden hat. Weiterhin sollten die Schüler täglich mindesten 10 anderen Mitschülern begegnen, wobei die geltenden Hygienevorschriften zu realisieren sind. Wenn die genannten Begegnungen nicht im Schulgebäude stattfinden können, sind sie an die frische Luft zu verlegen, in den Wald, auf die grüne Wiese, ans Seeufer, oder auf den Schulhof. Waldkindergärten machen vor, dass das sogar mit den ganz Kleinen und völlig unabhängig von den Witterungsbedingungen möglich ist. Die Schulen haben sicherzustellen, dass selbst im Fall eines erneuten Lockdowns mindesten 90 Prozent der normalen Unterrichtszeit von den Lehrkräften erbracht wird; ob nun im Rahmen realer Begegnungen oder per Videokonferenz. Aufgaben sind den Schülern mindestens im selben Umfang zu stellen, wie dies im Regelunterricht erfolgen würde, also täglich. Dazu gehört natürlich auch die umfängliche Korrektur dieser Aufgaben und das anschließende zur Verfügung stellen von Lösungen. Es sollte vorgeschrieben werden, dass Schulen eine sehr hochwertigen Cloudanwendungen einzusetzen haben, die der Markt zur Verfügung stellt (MEBIS erfüllt diese Bedingung nicht ansatzweise). Maßstäbe setzt da sicherlich TEAMS von Microsoft. Die Effizienz- und Zeitgewinne, die mit der Nutzung einer professionellen Cloudanwendung einher gehen, sind so groß, dass es sowohl aus Lehrer- als auch aus Schülersicht völlig idiotisch wäre, diesen Vorteil nicht abzuschöpfen. Zumal in der Stunde der Not.
    Man könnte das noch lange weiterführen. Aber diese Forderungen wäre doch schon mal ein Anfang, oder?

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