Sonntags ist Ruhetag. Daran erinnerten in der Aktion zum „Schutz des Sonntags“  die evangelische und die katholische Kirchengemeinde zusammen mit der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) am Sonntag, 01.03.2020. Nach der Begrüßung durch Pfarrer Peter Brummer, den überbrachten Grußworten von Pfarrerin Beate Frankenberger sprach der Weilheimer Betriebsseelsorger Andreas Kohl für den Mitveranstalter KAB. Zuvor wurde an Kaiser Konstantin erinnert, der am 3. März 321 den Schutz des Sonntags proklamiert hatte. Gastredner war Prof. em. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., der die Sonntagsruhe aus verfassungsrechtlicher Sicht betrachtete.

Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz, stellte Prof. Papier eingangs fest. Er knüpfte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1.12.2009 an: Die aus den Grundrechten folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage konkretisiert. Dabei ging es um die Adventssonntagsregelung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes, die mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht in Einklang stehe, so das Gericht in den Leitsätzen zum Urteil. Der Sonntag als periodischer erscheinender Tag der Arbeitsruhe erlaube nicht nur die geschützte freie Relgionsausübung, so Prof. Papier weiter, sondern auch die Freiheit des Einzelnen zu seiner persönlichen Entfaltung, der sozialen Kontakte.

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