Ein Hotel soll es sein auf dem Gelände des ehemaligen Hotel Seehof! Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 06.11.2018 wurden der entsprechende Beschluss gefasst und die Planungsziele konkretisiert:

  1. planungsrechtliche Absicherung der Nutzung als Hotel, auch in Abgrenzung einer Nutzung als Boardinghouse,
  2. immissionsschutzrechtliche Konfliktbewältigung der Auswirkung jeweils aneinander grenzender Nutzung, auch durch entsprechende Situierung und Gestaltung der Baukörper,
  3. Herstellung einer funktionsgerechten Erschließung, gerade auch im Hinblick auf die Tiefgaragenzufahrt und nicht zuletzt
  4. die Schaffung von Sichtachsen zum See (wie sie zuletzt vom gemeindlichen Planer Prof. Burgstaller visualisiert wurden).

Die Gemeinde dokumentierte damit ihre Absicht, das bestehende Baurecht zu modifizieren, weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Das vorhandene Maß des Baurechts soll bei der Planänderung weitestgehend erhalten bleiben. Durch den Erlass einer Veränderungssperre wurde diese Absicht konserviert.

Das war der Ausgangspunkt für eine neuerliche Planung durch den gemeindlichen Städteplaner Prof. Florian Burgstaller. In der Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2019 stellte er seine Planung anhand von zahlreichen Visualisierungen vor:

Mit einem Hotel in vier gegliederten Baukörpern auf dem nördlichen Teil des Grundstücks blieben die Sichtachsen von der Hauptstraße zum See und vom Seeufer auf St. Joseph erhalten. Vorgesehen sei ein vier oder fünf-Sterne Hotel mit ca. 70 Zimmern, Lobby, Restaurant, Café/Bar. Eventuell Wellness-/Fitnesseinrichtungen im Souterrain (mit Lichthöfen). Dort könnte auch eine Tiefgarage mit 50-55 Stellplätzen geplant werden.

Im Erdgeschoss ließen sich weitere öffentliche Nutzungen denken, durch die der Weg zwischen Ortszentrum, Evangelische Akademie und Schiffsanlegestelle zu einem attraktiven Boulevard werden könnte, wie Eisdiele, kleine Läden, Kunstgalerie, etc.

Insgesamt ist in den vier drei- bzw. viergeschossigen Gebäuden eine Geschossfläche von rd. 4.800 m² vorgesehen, also etwas weniger als nach derzeitigen Bebauungsplan möglich (5.700 m²). Die Planung wurde von allen Räten als das bisher beste Konzept begrüßt. Das einmütige Votum zugunsten der Hotelnutzung spiegelte sich ja bereits in der obengenannten Veränderungssperre. Ein ****Hotel an dieser Stelle wäre ein Gewinn für Tutzing, wie auch der Geschäftsführer der gwt Starnberg GmbH, Christoph Winkelkötter, werbend herausstellte. Diese Nutzung steht auch im Einklang zu den zahlreichen Meinungsäußerungen Tutzinger Bürgerinnen und Bürger auf Bürgerforen, Bürgerversammlungen oder Leserbriefen. Grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die von einigen angestellt wurden, sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans; es gibt auch Hotels, die trotz nicht branchenüblicher Rendite von ihren Eigentümern gerne betrieben werden. Es ist nun die Aufgabe des Grundstückseigentümers, einen passenden Käufer zu finden, der das Projekt realisieren möchte – ggf. in der Kombination aus Investor und Betreiber. Der Bebauungsplan wird im Hinblick auf die vorgestellte Planung geändert und ins Verwaltungsverfahren gegeben.

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