In der Gemeinderatsitzung am 1. Juli 2014 haben wir einstimmig die Installation von Solaranlagen auf den Dächern der Grundschule Traubing und des Gymnasiums Tutzing beschlossen. Die Anlagen sollen vor dem 1.8.2014 fertiggestellt sein! Die Anlage wird gemietet, letztlich ist es ein Termingeschäft zur Sicherung des Strombezugs zu einem festen Preis. Nach dem reformierten EEG werden weitere Standorte geprüft.

Damit die Gemeinde immer gut informiert ist, wird sie sich mit einer Einlage von 1.000 Euro an der Energie-Genossenschaft Fünfseenland beteiligen, die die beiden Anlagen errichtet.Das freie Grundstück „Am Kallerbach“ soll für Geschosswohnungsbau genutzt werden, um hier bezahlbaren Wohnraum in Tutzing zu schaffen. Die Gemeinde Tutzing wird den Verband Wohnen bitten, das Projekt in das Programm des Verbandes aufzunehmen.

Bei der Würmseehalle hat sich der Gemeinderat nach Anhörung und Befragung eines Experten für ein Walmdach statt des vorhandenen Flachdachs entschieden. Mit dieser Konstruktion lässt sich das Regenwasser am besten ableiten, damit es nicht wieder in das Gebäude eindringt. Während die Schäden an der Fassade in den Sommerferien behoben werden, wird das Dach in 2015 saniert.

Für die geplante Photovoltaikanlage in der Blumenstraße in Kampberg (ich berichtete bereits über Anzahl und Umfang der Stellungnahmen) wird jetzt das weitere Verfahren nach Baugesetzbuch durchgeführt. Es geht also weiter.

Die Katholische Kirchenstiftung beabsichtigt, mit der Ambulanten Krankenpflege Tutzing e.V. eine Tagespflege im „Quint-Haus“ mit Wohnungen und Tiefgarage zu errichten. Das Quinthaus steht in der Traubinger Straße 17. Ich halte das Projekt wie die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats für sinnvoll: die Kath. Kirschenstiftung führt das Grundstück einem sozialen Zweck zu (also kein Verkauf an einen Bauträger!) und eine Tagespflege in Tutzing ist eine notwendige Ergänzung des Angebots der Ambulanten Krankenpflege, das auf eine entsprechende Nachfrage trifft (16 Pflegeplätze sind vorgesehen). Beschlossen haben wir hier die 1. Änderung des Bebauungsplans mit einer Sondernutzung „Soziale Zwecke“ für dieses Grundstück sowie die Überweisung des Themas an den Bau- und Ortsplanungsausschuss. Dort werden dann weitere Details wie z.B. die Größe des Baukörpers diskutiert.

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