Die Sondernutzung öffentlicher Flächen kostet etwas mehr! In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 16. Juni 2015 wurde einstimmig eine neue Gebührensatzung für die Sondernutzung öffentlicher Flächen verabschiedet. Bestes Beispiel ist die Aufstellung eines Baukrans auf Bürgersteig und Straße. Steuern lässt sich diese Sondernutzung seitens der Gemeinde durch die Art der Befristung und die Höhe der Gebühren. Der überarbeitete Gebührenvorschlag der Gemeindeverwaltung, die sich dabei auch an den Nachbargemeinden und Starnberg orientierte, wurde gebilligt. Zusätzlich bestand im Kreis der Ausschussmitglieder der Wunsch, die die Genehmigungen für Sondernutzngen zeitlich restriktiv zu handhaben.

Mehr gab es aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses nicht zu berichten.

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