Verschönerung und Vitalisierung unseres Ortskerns

TL startet Initiative „Leitziele Tutzing 2030“ und Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zur Erlangung von Fördermitteln für Tutzing

Unser Gemeinderatsantrag vom 6.5.2020 (Volltext GR Antrag) / Presse

Bereits am 11. März 2020 haben wir als Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. (TL) in unserer Auftaktveranstaltung zum Thema Ortsentwicklung in Tutzing unter dem Titel Ortsentwicklung bei knapper Gemeindekasse – Wie schaffen wir das? festgestellt, dass in Tutzing kein Handlungskonzept (vereinbarter Handlungsrahmen) für die Ortsentwicklung sowie die hierfür erforderliche Finanzplanung vorhanden ist. Unter unserem Arbeitstitel „Masterplan Tutzing 2030“ haben bei dieser Podiumsdiskussion unsere Ideen für eine finanzierbare Ortsentwicklung und die Beseitigung von ortsbaulichen Defiziten vorgestellt.

Als Bürgerverein TL unter Führung von Gemeinderatsmitglied Dr. Wolfgang Behrens- Ramberg setzen wir uns weiter dafür ein, einen Gesamtzusammenhang in der Tutzinger Ortsentwicklung herzustellen und damit die Grundlage für einen Aufwertungsprozess im Ortszentrum wie in allen Ortsteilen Tutzings zu schaffen. Den Antrag hierzu hat Dr. Behrens-Ramberg am 6. Mai 2020 an die Bürgermeisterin und den Gemeinderat gestellt. Mittels des Antrags fordern wir die kurzfristige Erstellung eines Handlungskonzepts für die künftige Ortsentwicklung von Tutzing und aller Ortsteile („Leitziele Tutzing 2030“) sowie daraus ableitend die Erstellung und Umsetzung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes („ISEK“) und schließlich die Beantragung von staatlichen Mitteln für die Städtebauförderung. Diese Arbeit ist aus unserer Sicht vorrangig eine politische Aufgabe, die vom Gemeinderat konsequent getrieben werden muss und eine breite Einbeziehung und Unterstützung der Bürgerschaft erfordert. Der Antrag beinhaltet vier konkrete Handlungsschritte, wie der Prozess „Leitziele Tutzing 2030“ und ISEK anzugehen ist.

Aus finanzieller Sicht wird der Antrag u.a. damit begründet, dass der Gemeindehaushalt, der über eine strukturelle Einnahmelücke verfügt, durch die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel für die Städtebauförderung zu stärken ist. Förderbedingung hierfür ist jedoch die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).

Es geht uns von der TL jedoch nicht nur darum, die Gemeindekasse zu füllen und damit ortsbauliche Defizite und Funktionsverluste zu beheben. Die TL sieht den großen Wert eines Handlungskonzepts „Leitziele Tutzing 2030“ darin, dass unter den Bürger*innen und innerhalb des Gemeinderats ein tragfähiger, nachhaltiger und parteiübergreifender Konsens über ein klares gemeinsames Ziel erreicht wird, nämlich wo Tutzing 2030 stehen soll. Ein gemeinsam erarbeitetes Handlungskonzept fördert den Gemeinsinn innerhalb der Bürgerschaft, was gerade im Hinblick auf die vor uns allen stehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Krise von essentieller Bedeutung ist.

Außerdem wird es auch im Sinne Tutzings und seiner Ortsteile zu einem effizienten Handeln im Gemeinderat führen und das parteiliche Hin und Her im Gemeinderat weiter einschränken. Darüber hinaus dient ein gemeinsam erarbeitetes Handlungskonzept der Gemeindeverwaltung als klare Orientierung und wertvolle Arbeitshilfe.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert