Im Prozess, der Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Tutzing (ISEK) gab es zum Ende des Prozesses Irritationen über die Stellung der verschiedenen Dokumente zu einander und deren Verbindlichkeit für die Zukunft in der Stellungnahme des Ortsverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vorOrtnews) und in der Sitzung des Gemeinderats am 16,09.2025 in der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Aus diesem Anlass möchten wir für alle Interessierten eine Gebrauchsanleitung anbieten. Die Aussagen sind teilweise den Kommentierungen der Stadtplanerinnen entnommen und zusammengestellt. Die unterschiedlichen Dokumente folgen diesen formellen Vorgaben, die sich in Bearbeitungstiefe, Verbindlichkeit und Formulierungsschärfe unterscheiden:
1. ISEK als Leitbild,
2. Vorbereitende Untersuchung als vertiefende Gebietsanalyse und
3. Sanierungssatzung als rechtliche Grundlage.
Als Herzstück hervorzuheben sind das Leitbild und die dort dank unserer Stellungnahme aufgenommenen Leitziele: Ausgehend vom Ist-Zustand wird beschrieben, wie Tutzing zielorientiert weiter zu entwickeln ist. Dies sind die Leitplanken für die zukünftigen Einzelentscheidungen im Gemeinderat.
Die Darstellungen im Tutzinger ISEK erfolgten auf Grundlage eines
- fachlichen planerischen Ermessens,
- der Inputs aus den Bürgerbeteiligungsformaten,
- der Expertise der örtlichen Verwaltung und im Besonderen
- durch die demokratisch gewählten politischen Vertreter (Arbeitskreis* und Gemeinderat); die Entscheidungshoheit liegt beim Gemeinderat als gewählter Bürgervertretung.
Der in der Ratssitzung vorgetragenen Kritik von Gemeinderat Bernd Pfitzner, dass der Wille der Bürgerschaft nicht umgesetzt worden sei und die Maßnahmen als vollendete Tatsachen dargestellt, sei hier widersprochen: Das ISEK stellt keine unmittelbare Umsetzung des Willens der gesamten Bürgerschaft dar – dies ist im Rahmen der Bürgerbeteiligung auch nicht möglich. Auch sind die genannten Maßnahmen lediglich Prüfaufträge und Planungsoptionen, wie unten noch näher erörtert wird. Zur Ablehnung dieser Kritik siehe auch Erwiderungen im Gemeinderat und infolge der Beratung dann den einstimmigen Sitzungsbeschluss vom 16.09.2025
ISEK und Vorbereitende Untersuchung (VU) dienen als übergeordnete Planungsgrundlagen und enthalten Visionen, Ziele und Maßnahmen. Die VU ist eine räumlich bezogene Analyse und Vision für einen definierten Raum. Die Zielsetzungen in ISEK und VU sind bewusst allgemein gehalten, um eine Bandbreite möglicher Maßnahmen über den Sanierungszeitraum von 15 Jahren abzudecken. Detaillierte Festlegungen und konkrete Umsetzungsentscheidungen erfolgen im Rahmen vertiefender Planungen, in denen die erforderlichen Sachgrundlagen für eine nachvollziehbare und fundierte Entscheidung erhoben und bewertet werden.
Die angesprochenen Maßnahmen sind im Dokument eben nicht als „vollendete Tatsachen“ oder „Entscheidungen“ beschrieben. Es handelt sich um Prüfaufträge und Planungsoptionen, nicht um bereits beschlossene Maßnahmen. Die genannten Punkte bleiben im ISEK als Prüfaufgaben und Planungsoptionen enthalten. Die Maßnahmenliste wird darüber hinaus entsprechend kontinuierlich wandelnder Rahmenbedingungen angepasst und versteht sich daher vor allem als Orientierungshilfe und nicht als verpflichtende Handlungsanleitung für kommunale Entscheidungen. Die Umsetzung jeder Maßnahme erfolgt nur nach gründlicher Abwägung aller Belange durch den Gemeinderat. Das sei aufgrund der in der Stellungnahme des Ortsverbands und durch die Fraktion in der Sitzung des Gemeinderats vom 16.09.2025 geäußerten Kritik noch einmal deutlich gesagt.
Die Einordnung von Priorität, Kosten und Zeithorizont erfolgt auf Basis der im ISEK und in den VU enthaltenen übergeordneten Zielen, Analysen und Planungsgrundlagen. Sie erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung weiterer kommunaler Aufgaben und wurde in Abstimmung mit der Verwaltung und Vertretern aller Fraktionen des Gemeinderats festgelegt.
Eine Diskrepanz bei den Maßnahmen zwischen Priorität (1, 2 und 3) und Zeitpunkt (kurz-, mittel- und langfristig) ergibt sich aus den begrenzten Ressourcen der Verwaltung (finanziell, personell, Fördermittel). Die Kommune bemüht sich, neben Pflichtaufgaben weitere dringende Themen im Rahmen der verfügbaren Mittel zügig zu bearbeiten, jedoch können nicht alle Handlungsfelder gleichzeitig angegangen werden. Zudem sind einzelne Maßnahmen von externen Entwicklungen abhängig und können erst unter bestimmten Rahmenbedingungen sinnvoll und ressourcenschonend umgesetzt werden (z. B. Straßengestaltung nach Kanalsanierung). Diese Bedingungen liegen teils außerhalb des direkten Einflusses der Kommune. Die Prioritäten und Zeitpunkte der Maßnahmen sind von der Verwaltung noch einmal überarbeitet worden; gleichzeitig wurde die Liste der Maßnahmen für die Umsetzung im Jahr 2026 erstellt.
Wichtig: Mit dem Satzungsbeschluss vom 16. September 2025 fängt die eigentliche Arbeit erst an! Jetzt geht es in den kommenden Jahren an die Umsetzung. Daran möchte der Bürgerverein Tutzinger Liste e.V. mit Hilfe seiner politischen Unterstützer mitarbeiten und stellt sich bei den Kommunalwahlen 2026 wieder zur Wahl.
Der Arbeitskreis zur Erstellung des ISEK im Gemeinderat hat regelmäßig getagt. Dessen Mitglieder waren in alphabetischer Reihenfolge:
- Ludwig Horn, Erster Bürgermeisterin – Vorsitzender
- Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (TUTZINGER LISTE e.V.), Gemeinderat
- Dennis-Lee Boumann, Verwaltung
- Stefan Feldhütter (FW), Gemeinderat
- Dr. Thomas von Mitschke-Collande (CSU), Gemeinderat
- Dr. Joachim Weber-Guskar (FDP), Gemeinderat
- Flora Weichmann (BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN), Gemeinderätin
- Christian Wolfert, Verwaltung
Eine Antwort
Während die einen nur kritisieren, machen die anderen. Schön zu lesen wie sich die TL für die Zukunft Tutzings einsetzt.