Die Straße „Am Höhenberg“ soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erhalten. Grund dafür ist die unübersichtliche und steile Straßenführung. So die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des Umwelt,- Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 24.09.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Derzeit darf dort 50 km/h gefahren werden. Die Anordnung von „Tempo 30“ sei nicht ohne Weiteres möglich, hier seien die entsprechenden Vorschriften zu beachten. In Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgängerdichte sei das möglich und zwar als Tempo 30-Zone. Aufgrund der Lage eigne sich das Gebiet um die Straße Am Höhenberg gut. Konkret: Ab der Unterführung am Martelsgraben wird die bestehende Tempo 30-Zone erweitert. Diese Zone umfasst das Gebiet „Behringerweg-Nord/Süd – Himbeerweg – Cäsar-von-Hofacker-Straße und Park+Ride-Anlage“. Die Straße Am Höhenberg ist nun keine Vorfahrtstraße mehr, hier gelte „rechts vor links“, es werde also keine abknickende Vorfahrt mehr geben. Dazu werde ein Hinweisschild aufgestellt. Die Ausfahrt von der Cäsar-von-Hofacker-Straße wird zukünftig möglich sein. Gegen die Stimme des Ausschussmitglieds Rolf Bäck beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt..

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Zum Thema Teilaufpflasterung/Tempohemmschwellen gab es zuerst Allgemeines: Der Einbau von Schwellen in der Straße ist, außer in verkehrsberuhigten Bereichen (Schrittgeschwindigkeit), unzulässig. Die Straßenbaubehörde würde damit ihrer Verkehrssicherungsflicht zuwiderhandeln. Im begrenzten Fällen könnte dies doch möglich sein, so die Verwaltung. Die Schwellen müssten lt. Rückmeldung der Polizei so ausgelegt sein, dass sie keine Gefahr, z.B. für Radfahrende, darstellten. Mit ausreichend langen Rampen auf beiden Seiten spreche grundsätzlich nichts dagegen. Jedoch müssten die Belange des Winterdienstes beachtet werden, dass Räumfahrzeuge auch dort ihren Auftrag vernünftig erfüllen könnten. In der Diskusion zeigte sich, dass die Ausschussmitglieder in den Schwellen eine wirksame Maßnahme zur Temporeduzierung sehen. Im Weiteren ging es um möglichen Standorte. Wo zu schnell gefahren werde, wurde teilweise recht unterschiedlich gesehen. Die Verwaltung wollte zwei, drei mögliche Stellen genannt haben, um einerseites den Verkehrsplaner zur Ausarbeitung heranzuziehen und erste Preisinformationen zu erhalten. Im Ergebnis wurden drei Stellen festgelegt: (1) Oskar-Schüler-Straße (vor Einfahrt Feuerwehr), (2) Bahnhopfstraße (zwischen Krankenhaus und Einmündung Hauptstraße) und, auf Vorschlag des Ausschussmitglieds Dr. Thomas von Mitschke-Collande, (3) an der Seestraße in Höhe des Kiosk vom Minigolf (Lindenallee und Georg-Roth-Weg), weil dort Radfahrende querten. Konkret wird erst in den Haushaltsberatungen für 2025 entschieden.
  • Bereits im Jahr 2020 wurde das Projekt „Einführung dynamsicher Fahrgastinformation (DFI) für den MVV-Regionalbusverkehr“ vom MVV in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg vorgestellt. Anschleßend hat die Gemeinde verbindliche Bedarfsmeldungen für die Ausstattung von Bushaltestellen mit kleinen DFI-Anzeigern für die Jahre 2022, 2023 und 2024 abgegeben. Der Bürgermeister hatte sichtlich Hemmungen und musste nun erklären, dass nichts passiert sei, keine einzige Haltestelle wurde ausgestattet. Es gäbe Lieferprobleme, so die Auskunft vom Landratsamt. Gleichwohl stehe die Bedarfsmeldung für 2025 an, letztmalig und wie für die Vorjahre mit 80% Förderung. Nach Diskussion verschiedener Standorte votierte der Ausschuss einstimmig für  die Haltestellen am Kallerbach und an der Klenzestraße (Akademie für Politische Bildung). Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Bedarfsmeldung abzugeben. Auf die Frage nach Überdachungen, also Bushaltestellenhäuschen, erklärte die Verwaltung, dafür gäbe es keine Förderung, entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2024 gestrichen.
  • Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kartenzahlung bei den Parkscheinautomaten in Tutzing hatte die Verwaltung ein Angebot zur Nachrüstung der Automaten für die Kartenzahlung eingeholt. Bislang waren nur der Münzeinwurf möglich oder die Zahlung per App. Die Kosten der Nachrüstung betragen 2.200 Euro (brutto) je Automat. Die Verwaltung schlug vor, die Automaten mit den höchten Einnahmen nachzurüsten, also die am Freibad Garatshausen und am Südbad. Einstimmig wurde beschlossen, die Nachrüstung von zwei Parkscheinautomaten für Kartenzahlung in die Beratungen zum Haushalt 2025 aufzunehmen. Beim Freibad Garatshausen müsste jeodch zuerst die Gemeinde Feldafing gefragt werden.
  • Die Verwaltung hatte auf entsprechenden Vorschlag die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für Kampberg geprüft. Die meisten Nebenstraßen dort sind noch auf Tempo 50 beschränkt, was für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, eine Gefahr darstellt. Wie im ersten Punkt oben erwähnt, gelten strenge Anforderung für die Anordnung von Tempo 30 mit der Ausnahme der Einrichtung von Temo 30-Zonen. Insgesamt ist es jedoch nicht möglich, da die Blumenstraße als Durchgangsstraße nicht beschränkt werden darf. Also müsten alle Nebenstraßen mit Schildern „Temp 30“ ausgestattet werden. Der Ausschuss lehnte Schilder an jeder Ecke ab, das wäre ein Schildbürgerstreich. Der positiv formulierte Beschlussantrag, die Tempo 30 – Zone in den Nebenstraßen von Kampberg einzurichten, sobald die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und die Voraussetzungen erfüllt seien, wurde dann einstimmig abgelehnt.
  • Einstimmig beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, Halteverbote in der Schulstraße in Traubing anzuzordnen, sobald diese geprüft und eine positive Stellungnahme der Polizei eingehot wurde. Hintergrund ist die Beobachtung, dass der Radweg, der über den Gehweg auf die Schulstraße führt, häufig durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Ein Halteverbot an dieser Stelle könnte die Verkehrssituation und die Sicherheit der Radfahrenden verbessern.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab es drei Punkte:

  • Ein Tutzinger Bürgerin, Hauseigentümerin in der Oskar-Schüler-Straße, hatte vor der Sitzung ihr Anliegen den Anwesenden kurz vorgestellt und ihre Unterlage an Ausschussmitglied Dr. Thomas von Mitschke-Collande übergeben, der sie vortrug: Die Bürgerin schlage vor, die Unterführung an der Waldschmidtstraße/Bockmayrstraße für PKW zu öffnen, um den Verkehr durch die Traubinger Straße und die Oskar-Schüler-Straße zu entlasten. Dieser Verkehr durch die Anwohner westlich der Bahn sei doch ganz erheblich. Dr. Thomas von Mitschke-Collande erinnerte daran, dass es bis ca. Mitte der 1970-er Jahre dort einen Bahnübergang gegeben habe, der dann in eine Bahnunterführung für Fußgänger umgewandelt wurde. Die schriftliche, mit Fotos angereicherte Unterlage wurde der Verwaltung zur Beantwortung übergeben.
  • Ausschussmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar berichtete, die Parkplätze für Behinderte am Freibad Garatshausen seien nicht deutlich beschildert. Der Bürgermeister sagte zu, die Verwaltung werde das überprüfen und ggf. in Absprache mit der Gemeinde Feldafing ein Schild aufstellen.
  • Ausschussmitglied Caroline Krug erkundigte sich nach der wechselnden gärtnerischen Vorbereitung der Querungsinsel im Norden der Haupstraße. Der Bürgermeister erklärte, es werde dort das Magerwiesenkonzept umgesetzt (wie am Kreisel), die Gärtnerei werde entsprechend berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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