Wie hier berichtet, ist die Brücke in der Kirchenstraße seit 1962 für 9 Tonnen zugelassen, nach einer Überprüfung in 2016 einseitig für 22 Tonnen Belastung. Genutzt wird sie aber durch Baufahrzeuge mit bis zu 40 Tonnen! Durch Maßnahmen zur Verengung sind seit einiger Zeit nur noch einseitige Überfahrten möglich. Die Ertüchtigung der Brücke, Sanierung bzw. Neubau, muss untersucht, geplant und realisiert werden. Eine belastbare Brücke ist für die Umleitung des Verkehrs erforderlich, wenn es bei den Arbeiten im Ortszentrum zu einer zeitweisen Totalsperrung der Hauptstraße kommen wird. In der Sitzung des Umwelt- Energie- und Verkehrsausschusses am 27.04.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald gab sie bekannt, dass die Reparatur bzw. Sanierung am 15.05.2022 beginnt, nachdem die Statik geprüft ist. Zunächst wird die Gründung mit Micropfählen vorgenommen, die die Belastung aufnehmen sollen – nicht das Tonnengewölbe. Das Tragwerk wird nach einer weiteren Berechnung der Statik instandgesetzt. Die Arbeiten sollen bis zum Herbst dauern. Der Fußgängerweg soll dabei erhalten bleiben. Ggf. muss die Fahrbahn etwas höher gelegt werden. Nach Fertigstellung soll es keine Tonnagebegrenzung mehr geben, weil die Kirchenstraße als Umleitung während der Sanierung der Hauptstsraße im Ortszentrum auch den Schwerlastverkehr aufnehmen muss.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die Parkplätze vor den Grundstücken in der Traubinger Straße 12 und 13 vorübergehend als Parkplätze für Lehrer der Grund- und Mittelschule genutzt werden. Ausgegebenen Anlass wies die Verwaltung noch einmal daraufhin, dass die Fahrzeuge nach der Änderung der Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung geparkt werden müssen.
- Der Kommunale Zweckverband Oberland (KDZ) misst für die Gemeinde Tutzing in 6 Stunden pro Monat die gefahrenen Geschwidigkeiten im fließenden Verkehr. Dabei hat sich z.B, herausgestellt, dass an der Messstelle auf Höhe der Lindemannstraße 55-57 eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit (50 km/h) von 15,4% gemessen wurde, was ein ziemlich hoher Wert sei. Einmal jährlich werden mit dem KDZ und der Polizei die Messstellen überprüft. Im Ausschuss wurde klargestellt, dass es hier um die Erziehung der Fahrerinnen und Fahrer zu angepasstem Verhalten geht, nicht um die Generierung von Einnahmen aus Strafzetteln oder gar „Abzocke“ der Bürgerinnen und Bürger! Meiner Anmerkung folgend, an den Zufahrten nach Tutzing zu messen, könne eine Messstelle in der Bernrieder Straße eingerichtet werden, um die Geschwindigkeit des von Süden nach Tutzing einfahrenden Verkehrs zu messen. Der Verkehr aus Richtung Westen sollte vor der Bebauung am Kallerbach gemessen werden, nachdem das Ortschild vor einiger Zeit nach Westen versetzt wurde. Gefragt wurde nach der Einrichtung von stationären Messstellen („Starenkästen“), die in Bayern offenbar weiniger üblich sind. Die Verwaltung wird sich hier erkundigen.
- Der Arbeitskreis Mobilität hatte sich wiederholt mit dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung beschäftigt und insbesondere den zuletzten gefassten Beschluss hinterfragt, den Bereich Kirchenstraße samstags gebührenfrei zu stellen. Dieser Beschluss wurde auf Empfehlung des Arbeitskreises vom Ausschuss einstimmig zuzückgenommen, um eine Einheitlichenkeit und Übersichtlichkeit der Gebührenregelung herzustellen. Nachfolgend die Übersicht über die geltenden Parkgebühren, die von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wurde (zur Vergrößerung anklicken):
Die Parkplätze rund um die Lindlwiese sind von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen. Dies erfreut insbesondere die Marktbesucher am Samstag. Der Sinn der Parkraumbewirtschaftung sei insbesondere, die Parkplätze für potentielle Kunden freizuhalten, so die Bürgermeissterin. Für Kurzparker gebe es die „Semmeltaste“, die gebührenfreies Parken für 30 Minuten erlaube.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Aktuelles, Verschiedenes teilte die Bürgermeisterin mit, dass die Baumaßnahmen im nördlichen Teil der Hauptstraße zu Verkehrsproblemen führten. Das Staatliche Bauamt und das Bauunternehmen hätten bestätigt, dass die großräumige Umleitung nicht angenommen werde. Die Arbeiten seien jedoch wichtig, insbesondere die Erneuerung der Kanäle. Motoradfahrer und Radfahren seien im holprigen Baustellenbereich gefährdet, die Ausschussmitglieder sprachen sich jedoch aus Umweltgründen gegen eine provisorische Asphaltierung aus. Aus dem Ausschuss wurde daran erinnert, dass das Ergebnis zähle. Zum Zeitplan der Baumaßnahmen erklärte die Bürgermeisterin auf eine entsprechende Frage, der Abschnitt Nord werde wohl nicht bis zum Herbst fertig, der Beginn der Maßnahmen in der Ortsmitte solle jedoch nicht verzögert werden. Hier sollen die Spartenträger bereits nach den Sommerferien beginnen, ihre jeweiligen Leitungen in den Gehwegen zu erneuern.