Ab der kommenden Wintersaison werde der gemeindliche Bauhof nur noch solche Straßen, Wege und Gehsteige räumen, die im Eigentum der Gemeinde stehen oder öffentlich gewidmet sind. Dies erklärte die 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 23.05.2023. Bisher hatte sich die Gemeinde um alle Straßen gekümmert. Aus haftungsrechtlichen Gründen soll der Winterdienst dort nicht mehr von der Gemeinde übernommen werden. Die Verwaltung wolle dies frühzeitig ankündigen, damit sich die betroffenen Anlieger rechtzeitig darauf einstellen können. Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis, die Liste aller privaten Straßen und Wege werde zur nächsten Sitzung vorbereitet, Widmungen werden überprüft.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Tutzing habe im Fahrradklimatest geringfügig besser abgeschnitten als im Vorjahr, so die Verwaltung: das Ergebnis in Schulnoten stieg von 4,1 (2018) über 3,9 (2020) auf 3,8 im letzten Jahr. Es bleibt also beim „ausrecihend“. In der Gesamtbewertung aller Orte bis zu 20.000 Einwohnern liege Tutzing im Mittelfeld. Ausschusskollege Claus Piesch ergänzte, dass hier nach Fertigstellung der Hauptstraße und der Fahrradabstellanlagen am Bahnhof besserere Noten zu erwarten seien. Immerhin nehme die Bevölkerung wahr, dass sich die Situation für Radfahrer verbessere, so die Bürgermeisterin.
  • Für ein Schild des beschlossenen Parkleitsystems in Tutzing musste ein neuer Standort gefunden werden, nachdem sich der Platz an der Klenzestraße Süd, südliche Straßenseite, als ungeeignet herausgestellt hatte. Die Verwaltung schlug vor, das Schild an der Klenzestraße Nord oder an der Einmündung der Straße zum Schorn zu situieren. Eine Stelle solle dann für die „Ortsbegrüßungstafel“, die andere für das Schild des Parkleitsystems genutzt werden. Der Ausschuss schlug weiter vor, die nördliche Seite der Einmündung Klenzestraße Süd und die Einmündung an der Graf-Arco-Straße als mögliche Standorte für das zu prüfen. Die Prüfung der nunmehr vier möglichen Standorte wird der Verkehrsplaner Benjamin Neudert zusammen mit dem Straßenbauamt Weilheim vornehmen.
  • Die Park- bzw. Gehwegsituation in der Hofmairstraße sei unbefriedigend, so die Feststelllung der Verwaltung. Fotos zeigten, dass der Gehweg hauptsächlich für Autos zum Parken genutzt wird, Fußgänger hätten keine Möglichkeit, den Gehweg zu nutzen und müssten auf die Straße ausweichen. Dazu gebe es etliche Garagen, Ausfahrten und den Verkehr von Linienbussen, Schulbussen, Paketdiensten und Eltern, die ihre Kinder zum evangelischen Kindergarten fahren. Der Vorschlag, mit einer Markierung an der Wasserrinne einen offiziellen Gehweg zu markieren, so dass nicht mehr geparkt werden könne, fand keine Zustimmung. Auch eine Fahrradstraße könnte eine Lösung sein, meinte die Bürgermeisterin. Das Thema solle gründlich diskutiert, ein Schnellschuss vermieden werden. Wiedervorlage zur nächsten Sitzung!
  • Die Verwaltung stellte eine Säule eines neuen Wegleitsystems für Fußgänger vor. Derzeit ist sie im Foyer des Rathauses aufgestellt. Verschiedene kleine Fehler, z.B. die Verwechselung von Süd- und Nordbad in der Legende, werden behoben. Die Säule sei speziell beschichtet, so dass Graffitis und Aufkleber leicht entfernt werden könnten. Das System solle im Ortskern eingesetzt werden, weitere Standorte neben dem Rathaus wären z.B. der Bahnhof und der Dampfersteg. Der Ausschuss beschloss, die Säule im Rathaus nun draußen aufzustellen und die Kosten für weitere Säulen im nächsten Haushalt der Gemeinde einzuplanen. Der Arbeitskreis Mobilität wurde beauftragt, weitere Standorte zu suchen und dem Ausschuss vorzuschlagen.
  • Zur beantragten Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit bei Monatshausen war Rechtsanwalt Frank Sommer eingeladen. In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 14.02.2023 war der Antrag, nach Vorbereitung im Gemeinderat am 07.02.2023, mit umfassender Begründung abgelehnt worden. Das Landratsamt habe sich noch nicht geäußert, so dass nicht bekannt sei, ob der Antrag auch dort abgelehnt oder die gemeindliche Versagung zum Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt werde. Schon in der Vorbereitung der Ablehnung hatte der gemeindliche Rechtsanwalt die weitere Handlungsoption dargestellt, nämlich die Zulässigkeit von Mobilfunkvorhaben über die Flächennutzungsplanung, also eine Standortplanung, zu steuern. Das Verfahren sei kompliziert, zeit- und kostenaufwändig und liege in einem engen Zeitplan. Die Frist für einen Antrag auf – zeitlich befristete – Zurückstellung des Baugesuchs, um Zeit für den Ausweis alternativer Standorte zu haben, ende am 03.07.2023. Mit dem Ausweis alternativer Standorte im Flächennutzungsplan würde ein öffentlicher Belang und damit ein zusätzliches rechtliches Argument gegen die Baugenehmigung geschaffen. Das Landratsamt wäre grundsätzlich an das Ergebnis der Planung gebunden.
    In der Diskussion gingen die Meinungen auseinander, ob diese zusätzliche Option wahrgenommen werden sollte. Auch alternative Standorte könnten auf Ablehnung stoßen. Gegen die derzeitige Ablehnung des Bauantrags durch die Gemeinde und nachfolgend durch das Landratsamt könnte Vantage Towers AG, einer der größten Betreiber von Sendemasten in Europa, natürlich klagen. Sollte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen und eine Baugenehmigung erteilen, könnte die Gemeinde klagen, nicht mit den schlechtesten Aussichten angesichts der vorgetragenen Argumentation: ob hier (1) überhaupt eine Unterversorgung besteht, also das Funknetz sogenannte „weiße Flecken“ aufweist, ob (2) ein Mast in dieser Höhe (rd. 60 Meter) nötig ist und (3) ob es nicht alternative Standorte gibt, z.B. das gemeindliche Grundstück, Flurnummer 2205, das nordöstlich innerhalb des Suchkreises liegt. Mit 5 zu 3 Stimmen wurde dem Gemeinderat empfohlen, die Standortzuweisung im Flächennutzungsplan nicht anzugehen. Ganz plastisch sprach Rechtsanwalt Frank Sommer von einem kostspieligen Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Auch durch Planung „verschwinde“ der Mast nicht, sondern werde nach Abschluss der Planung ggf. an ausgewiesener anderer Stelle errichtet.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erkundigte sich Ausschusskollegin Caroline Krug nach den Möglichkeiten, den Bewohnern der Häuser in der Greinwaldstaße 2 und 4 Stellplätze für ihre PKW zu verschaffen. Dafür könnte die Verwaltung Jahresparkausweise ausstellen. Dr. Joachim Weber-Guskar erinnerte, dass dieses Thema angesichts zahlreicher Anträge auf Parkausweise bereits beraten und mit dem Beschluss erledigt wurde, dass es – ohne Ausnahmen – keine Parkausweise gebe. Die vorhandenen Parkplätze sollten mit viel Fluktuation von den Kunden der umliegenden Händler und Dienstleister genutzt werden. Die Bereitstellung von Parkplätzen für die Bewohner sei Sache der Grundstückseigentümer. Die Bürgermeisterin ergänzte, der Vermieter müsse die Miete soweit reduzieren, dass die Mieter einen externen Stellplatz anmieten könnten.

 

 

 

 

 

One Reply to “UEVA: Kein Winterdienst des Bauhofs auf Privatstraßen”

  1. Auf anzumietende Parkplätze zu verweisen, krankt daran, dass es keine gibt.

    Warum sollte es daher keine Parkausweise für berechtigte Anwohner geben? Zumal es in diversen Straßen in Tutzing schon Bereiche gibt, für die man Jahresparkausweise zu € 150 kaufen kann. Warum nur in diesen Bereichen? Sind die dortigen Parker wichtiger als andere?

    Der Grund erschliesst sich mir nicht.

    Das neu aufzugreifen wäre mal ein Thema für unserer Vertreter im Gemeinderat.

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