Der Antrag auf Förderung der Machbarkeitsstudie gemäß Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde vom Wirtschaftsminsiterium bewilligt. So bercihtet in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 18.12.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Damit stehen rd. 35.000 Euro zur Verfügung (ca. 50% der Kosten). Im Rahmen der Machbarkeitsstudie (Stufe 1) soll untersucht werden, wie ein Nahwärmenetz im Ortszentrum von Tutzing realisiert werden kann. Es sollen untersucht werden
- die Projektbeteiligten (Kooperationspartner, Ingenieurbüros, kommunale Beteiligung),
- Lage und Standort des geplanten Wärmenetzes (also die möglichen Wärmekunden),
- das Konzept Wärmenetz (technologieoffen, nicht nur Seethermie, ggf. Mix für den Regelbetrieb, dazu Kennzahlen wie z.B. Trassenlänge)
- Zeitplan für Bau des Wärmenetzes (mit Maßnahmenpaketen)
Ganz wichtig ist, dass potentielle Wärmekunden, insbesondere große Ankerkunden, gewonnen werden können. Der Bürgermeister skiziierte einen möglichen Zeitablauf, der mit der Vergabe der Planungsleistungen und einer Bürgerinformation im I/2025 beginnen könnte. Nach den Interessebefragungen (Ankerkunden und private Haushalte) könnten möglicherweise in I/2026 Ergebnissse präsentiert und anschließend ein Beschluss zur Umsetzung der besten Möglichkeit gefasst werden. Dabei spielten die Kosten je Kilowattstunde natürlich eine Rolle. Die Zeitspanne bis zur ersten Nutzung umfasse wohl 10 – 15 Jahre.
In der Diskussion wude differenziert zwischen dem Nahwärmenetz einerseits und dem Energieträger, z.B. Seewärme) andererseits. Es wurde bedauert, dass es hier keine Bündelung gibt sondern jede Gemeinde das Projekt allein vorantreibe. Der Bürgermeister bestätigte, dass es auf Landesebene keine Unterstützung gebe. Vorgaben der Landesregierung wären wünschenswert, aber die gebe es nicht. Die Klima- und Energieagentur der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech gGmbH (Klima³) betreut Gemeinden am Starnberger See und am Ammersee, eine Vernetzung werden schon betrieben, ergänzte der Bürgermeister.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Der Bürgermeister stellte den Bericht des Landkreises Starnberg über die Stromerzeugung und .-nutzung innerhalb des Landkreises vor (Stand Juli 2024 für 2022). Die Stromabsatzmenge liege insgesamt bei knapp 27 Mio. kWh, davon entfielen 47% auf gewerbliche und 45% auf private Letztverbraucher. Im Stromverbrauch je Einwohner liegt Tutzing mit 2.671 kWh/Jahr eher im unteren Bereich, was an dem geringenen Umfang gewerblicher Stromverbraucher liegt. Auch die Nutzuing erneuerbarer Energien wurde erfasst. Zum 01.07.2024 verfügte Tutzing über insgesamt 407 PV-Anlagen, davon 2 Freiflächenanlagen, also überwiegend PV-Dachanlagen. Dazu kommen 58 PV-Balkonkraftwerke. So lag der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbauch in Tutzing im Jahr 2023 bei 18,2%, alles aus PV-Anlagen, denn Energie aus Wind, Wasser oder Biomasse gibt es in der Gemeinde nicht. Nach einem optimistischen Szenario könnten die geplanten 22 Windräder, 10 Freiflächen-PV-Anlagen und eine Verdoppelung der PV-Dachflächen realisiert werden. Mit der Realisierung käme es zur vollen Abdeckung des aktuellen Stromverbrauchs (102%). Unter der Annahme, der Stromverbrauch (Wärmepumpen, E-Mobilität, Digitalisierung u.a.) verdoppele sich bis 2035, würde die nach Realisierung der geplanten Wind- und PV-Anlagen erzeugte Energiemenge immer noch die Hälfte des erhöhten Stromverbauchs abdecken (51%).
- Die Energie- und CO2-Bilanz der Gemeinde Tutzing war das nächste Thema. Die Gemeinde Tutzing hat sich mit der Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk für Kommunen im Oberland engagiert, um im Bereich Klimaschutz und Energiewende voranzukommen. Die detaillierte Bilanz zeigt, wo die Gemeinde steht und welche konkreten Schritte nun folgen.
Die Wärmeversorgung macht in Tutzing 60% des Gesamtverbrauchs von 193.018 GWh aus, gefolgt vom Verkehrssektor mit 29%. Auf diesen Bereich entfällt 34% des gesamten Ausstosses von 57.846 Tonnen CO2, auf die Wärmeversorgung 48%. Während bereits 25% des Strombedarfs durch erneuerbare Energien vor Ort gedackt werden, liegt der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bei lediglich 13,2%. Im Verkehrssektor besteht mit nur 12,5% erneuerbarer Energien noch erheblicher Handlungsbedarf.
Die Energie- und CO“-Bilanz 2022 dient als Grundlage für die Erreichung von mehr erneuerbarer Energien in der Gemeinde Tutzing. Der Fokus liegt dabei auf der Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor, dem Ausbau erneuerbarer Wärmequellen und der Förderung klimafreundlicher Mobilität.
Das Energiemanagement liefert die entsprechenden Kennzahlen, die Verbesserungspunkte sind erfasst, werden priorisiert und abgearbeitet. So arbeiten die Lüftungsanlagen in den Grundschulen mit Wärmerückgewinnung, die Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung sind auf LED umgestellt, ein E-Auto für die Gemeindeverwaltung wurde angeschafft. Für den notwendigen Austausch der Fenster im Rathaus sollten die erforderlichen Mittel im Haushalt 2025 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung angesetzt werden.
- Die Umsetzung des Fußgängerleitsystems und des Gewerbeleitsystems wurde bereits beschlossen (Beschreibung siehe hier). Die Verwaltung berichtete erneut über die Umsetzung. Angesichts der Finanzlage könne der Beschluss nicht in einem Jahr umgesetzt werden. Nach Diskussion wurde einstimmig beschlossen, dass der Arbeitskreis Mobilität die Reihung der Standorte für die Fußgänger- und Gewerbeleitsysteme vornehmen und die Verwaltung dies entsprechend der Finanzlage umsetzen werde. Gleichzeitg sollen die grünen Informationsschaukästen, die mit einem Ortsplan bestückt sind, abgebaut werden; sie sind nicht mehr erforderlich.
- Zur Verkehrssituation in Unterzeismering hatte es Vorschläge, Beschlüsse, Beratungen und Abstimungen im Ausschuss und im Arbeitskreis Mobilität gegeben (eine Übersicht über die Maßnahmen finden Sie hier). Nun ging es darum, die Ergebnisse zusammenzufassen, um sie anschließend dem Staatlichen Bauamt vorzulegen. Im Wesentlichen geht es um Fußwege, Radschutzstreifen, Querungshilfen mit Aufstellflächen für Radfahrer und eine mögliche (aber schwierige) Versetzung des Ortseingangsschildes. Einstimmig wurde die vorgestellte Übersicht mit kleinen Änderungen beschlossen. Die Idee einer Verschenkung der Straße am Ortseingang wie auch -ausgang wurde von der Verwaltung skeptisch beurteilt.
Eingangs berichtete der Bürgermeister über eine Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses am 26.11.2024. Dabei ging es um eine Ausarbeitung „Anliegen zur Verkehrsentlastung für das Tutzinger Ortszentrum“, die Bürgermeister und Gemeinderatsmitlieder von Anwohnern erhalten hatten. Inhaltlich wurde nichts weiter vorgetragen, jedoch der Hinweis, dass die Anwohner eine schriftliche Antwort der Verwaltung auf jeden einzelnen ihrer Vorschläge erhalten würden.