UEVA: Mobilfunkantenne auf dem Rathaus

Jetzt kommt sie, die Mobilfunkantenne auf dem Rathausdach. In der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausaschusses (UEVA) am 30.06.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn gab die Verwaltung eine Übersicht über den Ablauf des bisherigen Verfahrens: Im Juli 2024 hatte die Telekom darüber informiert, die Mobilfunkversorgung im Ortszentrum verbessern zu wollen, und die Gemeinde zur Mitwirkung bei der Standortsuche für eine Mobilfunkantenne eingeladen. Verschiedene Standorte wurden seitens der Gemeinde gesucht und nach gemeinderatsbeschluss am 11.03.2025 der Telekom angeboten. Inzwischen hat die Verwaltung die Planungsuntelagen erhalten. Der neue Antennenträger ist im westlichen Teil des Dachbodens des alten Rathausteils geplant. Zur Unterbringung der Technik werden drei Systemsracks eingebaut. Die Gemeinde erhält eine Miete, die Stromversorgung übernimmt die Telekom selbst. Mehrheitlich wurde dem zugestimmt mit der Auflage, der provisorische Mast auf dem Grundstück der Telekom in der Kirchenstraße müsse dann abgebaut werden. Der Mast am Waldfriedhof wird erhalten bleiben.

 

Weitere Punkte der Sitzung:

 

  • Einen zeitlich sehr großen Raum nahm die Gefährdungs- und Riskobetrachtung für die Deixlfurter Weiherkette und den Deixelfurter Bach in Anspruch. Sonja Mayer von der Verwaltung führte in das Thema ein und erinnerte, dass 2014 am Langen Weiher ein Leck festgestellt und dieser 2015 aufgelassen wurde, so dass der Deixlfurter Bach hindurchfließen konnte. Beim Johanni-Weiher wurden 2021 eine Standsicherheitsprüfung durchgeführt – mit negativem Ergebnis und der Auflage, eine Gefährungs- und Risikobetrachtung zu beauftragen, um die Randbedingungen für eine Dammsanierung abzuklären. Bauingenieurin Leona Zingraff vom Ingenieurbüro Kokai GmbH aus Weilheim trug den umfangreichen Erläuterungsbericht vor und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder. Informationen für diese sich über mehrere Jahre erstreckenden Projekte wird es zukünftig auf der Homepage der Gemeinde geben: https://tutzing.de/projekte/.
    Hervorzuheben sind folgende Aussagen:

    • Die Hochwassersicherheit der Anlagen ist nicht ausreichend gegeben.
    • Der Damm des Johanna-Weihers ist sanierungsbedürftig.
    • Der Damm des Deixlfurter Sees sind als nicht standsicher eingestuft.
    • Die Absperr- und Auslassbauwerker der Weiher sind teilweise in schlechtem Zustand.
    • Die Wiederinbetriebnahme des Dammes am Langen Weiher hätte nur einen sehr geringen Einfluss auf den Hochwasserschutz für Traubing.
    • Im Falle eines Bauwerksversagens am Johanna-Weiher bzw. des Deixlfurter Sees kann ein Bruch des jeweils anderen Dammes nicht ausgeschlossen werden.
    • Bei Versagen der Dämme wird angenommen, dass das Teilungsehr den Abfluss nicht mehr aufteilen kann, der gesamte Abfluss würde in Richtung Traubing (und nicht mehr teilweise nach Feldafing) fließen.

Ergebnis: Bei den oben genannten Szenarien gäbe es erhebliche Betroffenheiten durch Hochwasser in Traubing.  Damit ergibt sich Handlungsbedarf zur Herstellung der Anlagensicherheit an der Deixlfurter Weiherkette. Vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim werden Sofortmaßnahmen ab 01.11.2026 an den Dämmen gefordert. Die Förderungen sind beantragt, auch der vorzeitige Maßnahmenbeginn. In der Sitzung de Gemeinderats am 07.07.2026 wird die Thematik im Hinblick auf die Folgemaßnahmen und Konsequenzen für die Gemeinde noch einmal erörtert.

 

  • Ausschussmitglied Caroline Krug hatte den Antrag „Ingel schützen – Einsatz von Mährobotern bewusst steuern“ eingebracht. Im Zuge der beantragten rechtlichen Klärung erfuhr die Verwaltung, dass die Gemeinde keine Allgemeinverfügung erlassen kann, die den Einsatz von Mährobotern einschränkt. Einstimmig wurde die rechtliche Prüfung zur Kenntnis genommen; neue Erkenntnisse werden dem Gemeinderat mitgeteilt. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, Informationen zur Gefahr von Mährobotern für (Wild-)Tiere über die verschiedenen Kommunikationskanäle zu vermitteln.

 

  • Mehrfach war die Parkraumbewirtschaftung im Innenbereich von Tutzing bereits beraten worden. Nach umfassender Prüfung wurde die Einrichtung von zwei Parkzonen im gesamten Innenbereich der Ortsdurchfahrt beschlossen, wobei zwischen einer seeeabgeandten und einer seezugewandten Parkzone differenziert wird. Damit wird Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, so dass die gesonderte Halteverbotsbeschilderung entfallen kann. Dazu gab es weitere Änderungen zu Bezeichnungen oder Parkzeiten, die Gebühren wurden angepasst. Die Semmeltaste auf dem Parkplatz Greinwaldstraße 8 wurde von 30 auf 60 Minuten angepasst. Ausschussmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar warb für die Semmelrtaste auch im Bereich Nr. 8 (Nordbadstraße, Simone-Ferber-Straße, Midgardstraße). Außerdem sollten die Ausnahmen für die Aktiven der Feuerwehr geprüft werden. Aufgrund der zahlreiche Änderungen schlug die Verwaltung eine Neufassung der Parkgebührenverordnung in der nächsten Sitzung des Gemeinderats vor. Einstimmig so beschlossen. Dazu kommt eine Kostenschätzung und das Einholen von Angeboten für Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen, Umprogrammierung der Parkscheinautomaten, Umstellung bei EasyPark und eventuelle Neubeschaffung von Parkscheinautomaten.

 

  • Die Verkehrssituation in der Oskar-Schüler-Straße hatte den Ausschuss bereits mehrfach beschäftigt, insbesondere in den Zeiten der eingerichteten Umleitung von der Hauptstraße. Im Jahr 2024 waren dann Geschwindigkeitsmessungen mit der TOPO-Box vorgenommen worden, um die bestehende Verkehrtssituation zu bewerten. Die Beanstandungsquote lag bei 21,1%, also 21,1% der Fahrzeuge waren zu schnell unterwegs. Die war ein klares Signal, hier etwes zu unternehmen. Ende 2025 wurden Verschwenkungen mittels Blumenkübel installiert. Die anschließenden Messungen zeigten kein einheitliches Bild, denn sie schwankten zwischen 5,3% und 16,2%, Grundsätzlich war aber eine Wirkung erkennbar. Die Verwaltung möchte das Provisorium nun in eine dauerhafte Lösung überführen. Die anschließenden Diskussion zeigte weitere Vorschlage wie versetztes Parken, festinstallierte Blitzer und die Pflanzung von Bäumen. Auch das gnerelle Tempo 30 im Ort wurde andiskutiert. Ausschussmitglied Dr. Ernst Lindl war das alles völlig übertrieben. Die Straße sei übersichtlich, er plädierte für weniger Eingriffe. Mehrheitlich wurde dier Verwaltung beauftragt, einen Verkehrsingenieur mit der Planung und Vermessung für versetztes Parken in der Oskar-Schüler-Straße zu beauftragen. Die bisherigen Verschwenkungen zeigten eine verkehrsberuhigende Wirkung, sollen jedoch im Rahmen einer Weiterentwicklung der Maßnahme ergänzt und opimiert werden. Die neuen Planungen werden dem Auschuss vorgelegt. Bei positiver Bewertung soll soll die Maßnahme umgesetzt und eine neue Geschwindigkeitsmessung zur Erfolgskontolle durchgeführt werden.

 

  • Die Verwaltung informierte über die Geschwindigkeitsmesssungen an der Starnberger Straße in Traubing mit NULL Beanstandungen. Das schnellste Fahrzeug war mit 53 km/h unterwegs, also kein Verstoß nach Abzug der Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h. .

 

  • Die Verwaltung hatte zusammen mit dem Ingenieurbüro Andreas Ott geplante Maßnahmen zur Änderung der Bushaltestellen links und rechts an der Schulstraße in Traubing sowie die Verschwenkung der Kreuzung Feldafinger Straße/Schulstraße besprochen. Auch eine Verlängerung des Gehwegs wurde angesprochen. Nach der Planung wurde eine Kostenschätzung erstellt, die einen Betrag von rd. 94.000 Euro ausweist. Einstimmig wurde die Maßnahmen befürwortet und sollen dem HFWA zur weiteren Beratung und ggf. zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Für die Einbuchtung an der Feldafinger Straße soll eine provisorische Lösung geprüft werden.

 

  • Im Zuge der Sanierung der Hauptstraße wurde der Bereich der Einmündungen der Marien-/Hauptstraße und Leidlstraße neu geplant und teilweise saniert. der betroffenen Abschnitt umfasst den gepflasterten Bereich. Für diese Fläche, die auch die Leidlstraße umfasst, könnte ein verkehrsberuhigter Bereich am neu benannten Josefaplatz eingerichtet werden, so der Vorschlag der Verwaltung, der allgemein positiv aufgenommen wurde. Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflächen, die von Fußgängern, Fahrzeugen udn spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine „Fahrbahn“ im Rechtssinn. Die Straßenverkehrsordnung (StVO Anlage 3 zu § 42 Absatz2) enthält zahlreiche Ge- und Verbote. Die Straßen müssen nur von sehr gerigem Verkehr frequentiert werden und zudem über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Einstimmig wurde die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs beschlossen.

 

  • Die Gemeinde Tutzing hat eine Planung zur Erschließung des Weidenwegs in Traubing in Auftrag gegeben. Dafür müsste die Straße und die Brücke erneuert und verbreitert sowie ein Straßenentwässerung eingebaut werden. Die Kosten werden auf knapp 700.000 Euro geschätzt. Hintgergrund sind zwei private Grundstücke und das Grundstück der Gemeinde, die als nicht erschlossen gelten. An dieser Stelle erteilte mir der Bürgermeister auf meine Bitte das Wort. Das gemeindliche Grundstück von rd. 9.000 m² war vor Jahren von der Gemeinde erworben worden, leider ohne vorherige Baugrunduntersuchung. Der Rechnungsprüfungsauschuss hatte immer wieder gemahnt. das Grundstück zu verwerten, also ggf. auch zu veräußern. Das Ingenieurbüro Neudert aus Herrsching hatte eine Untersuchung vorgenommen und schlechten Baugrund vorgefunden, insbesondere Torfinseln, die eine Erschließung, damals von der Schulstraße, nahezu unmöglich machten. So riet ich zur Vorsicht, hier zu investieren. Der Ausschuss beschloss, die Erschließung zunächst weiterzuverfolgen und Probebohrungen vornehmen zu lassen. Ziel wäre, in unmittelbare Nähe des Weidenwegs Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

  • Einige Straße in der Gemeinde Tutzing gehören Privatpersonen und sind somit für die Öffentlichkeit nicht nutzbar. Zudem ist eine baurechtliche Erschließung nicht gegeben, wenn das zu bebauende Grundstück nur über eine Prviatstraße angefahren werden kann und nicht alle Eigentümer ihre Zustimmung für eine Grunddienstbarkeit geben. Für dieses Problem könnte die Widmung einer privaten Straße als Eigentümerweg eine Lösung bieten. Sie biete Vor- und Nachteile für Eigentümer wie auch für die Gemeinde. Das Eigentum bleibt erhalten, die Unterhaltskosten und die Haftung auch. Einen neu erstellten Kanal würde der Abwasserverband mit dieser Widmung in seine Unterhaltspflicht übernehmen. Einstimmig beschlossen wurde, dass der Ausschuss der Möglichkeit der Widmung von Privatstraßen als Eigentümerweg positiv gegenübersteht; die Gemeinde soll die Widmungen im Einzelfall prüfen und vollständige Anträge dem Ausschuss vorstellen. Vergleichbare Alternativen sollen gegenübergestellt werden.

 

  • In den nächsten Monaten ist geplant, die Straße „Am Höhenberg“ im Zuge einer Maßnahme des Abwasserverbands teilweise zu erneuern. Dabei soll auch die Kreuzung zum Beringerweg etwas verändert und dadurch für Fußgänger und Autofahrer übersichtlicher werden. Dies könnte dazu führen, die „Verbesserung der Verkehrsführung an der Unterführung in der Heinrich-Vogl-Straße“ mit einzubeziehn. Daran arbeitet die TL seit dem Jahr 2020, wie ich nach Worterteilung ergänzen konnte. Die Maßnahme ist fertig durchgeplant, mit allen zuständigen Behörden abgestimmt und könnte jederzeit umgesetzt werden, wenn, ja wenn das Geld dafür vorhanden wäre. Mehrmals war die Maßnahme in der Liste der Investitionen in den Haushaltsberatungen, wurde aber immer wieder gestrichen. Die Maßnahme soll nun vollumfänglich in die geplante Enreuerung der Straße „Am Höhenberg“ einbezogen und in der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen, so der einstimmige Beschluss, Planungsvarianten der Straßenführung an der Ecke Höhenberg/Beringerweg vorgestellt werden.

 

  • Der Tageordnungspunkt 14 „Errichtung einer Carport-Photovoltaikanlage für die Würmseehalle“ wurde vertagt.

 

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies Ausschussmitglied Florian Schotter auf den Stau hin, der sich immer wieder an der Ecke Hauptstraße/Oskar-Schüler-Straße bilde. Der Bürgermeister erklärte, das Straßenbauamt wisse Bescheid, es habe mehrere Hinweeise seitens der Bürgerschaft gegeben. Die Ampelphase werde überprüft. Ausschussmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar setzte sich dafür ein die Haltelinie vor der Ampel am Gymnasium so zu verlegen, dass Fahrzeuge aus Süden kommend in die Bahnhofstraße einbiegen könnten. Ratsmitglied Tobias Möller erkundigte sich erfreut nach dem bepflanzten Fischerboot auf dem Kreisverkehr. Dieses sei zur Begrüßung der Gäste der Fischerhochzeit in privater Initiative mit Wissen der Verwaltung errichtet worden. Diese Aktion wurde allgemein begrüßt. Nach meiner Meinung sollte das Boot möglichst auch nach der Fischerhochzeit bleiben.

 

Anmerkung: Das Beitragsbild habe ich am Tag der Sitzung selbst fotografiert, die KI hat dann die Mobilfunkantenne auf das Dach montiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.