Die Planungen für die Verbesserung der Verkehrsführung in der Unterführung der Heinrich-Vogl-Straße gehen weiter. Wie die Verwaltung in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 16.12.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald berichtete, hält die Polizei einen Zebrastreifen an der östlichen Seite für möglich, wenn – weil nicht optimal anzulegen – er nicht primär als Schulweg genutzt wird sondern der Erleichterung des Fußgängerverkehrs dient. Ein westlicher Zebrastreifen in Richtung Martelsgraben wäre erst dann möglich, wenn der Gehweg auf der Westseite erweitert wird. Ein breiterer Gehweg in der Unterführung wird ebenfalls für möglich gehalten. Die Fortsetzung des verbreiterten Gehwegs in Richtung Behringerweg darf nur zu Lasten der Böschung vorgenommen werden; hier spricht die Verwaltung mit dem Eigentümer. Die geplante Beschilderung zur Vorfahrtsregelung sei ebenfalls möglich. Einstimmig beschlossen wurde dazu, dem gemeindlichen Verkehrsplaner Benjamin Neudert aufzugeben, dem Verkehr aus Westen, abschüssige Fahrbahn, die Vorfahrt in die Unterführung zu gewähren, also die Schilder umzutauschen. Wie berichtet, hatte die TL in einem Brief der Bürgermeisterin einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation gemacht, der dann in der Sitzung des Ausschusses am 27.10.2020 zu einem Prüfungsauftrag an die Verwaltung führte. Es geht voran!

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der gemeindliche Verkehrsplaner Benjamin Neudert berichtete von der Öffnung des Kreisels ab dem 17.12.2020 (vgl. dazu hier). Geplant sei weiter die Lindemannstraße bis zur Bräuhausstraße mit Radschutzstreifen, dabei auf ggf. eine neue Ein- und Ausfahrtsregelung für die Parkplätze bei den Supermärkten. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im Februar 2021. Diskutiert wurden dann Querungshilfen, um die Bräuhausstraße in beide Richtungen befahrbar zu machen, was noch zu entscheiden ist. Gewünscht wird auch ein „Fahrzeugaufstellungsraum“ für Fahrzeugführer, die von Westen bzw. der Unterführung kommen und in die Bräuhausstraße einbiegen wollen. Einstimmig wurde beschlossen, die Planung auf der vorgestellten Grundlage mit den zusätzlichen Wünschen weiterzuführen. Über den nunmehr dritten Bauabschnitt Nord wird erst im neuen Jahr weiter diskutiert.
  • Die Verwaltung berichtete von der Bestandsuntersuchung der Gewässer III. Ordnung, die in 2017 beauftragt wurde. Allein im direkten Ortsbereich verlaufen fünf Bäche von den westlichen Hängen kommend in Richtung Starnberger See. Von Nord nach Süd sind die Kalkgraben, Wolfsgrubengraben, Bareislgraben, Martelsgraben und Erlenberggraben. Diese Bäche sind von der Hauptstraßensanierung in den jeweiligen Bauabschnitten betroffen. Die Rohre wurden in den 1950er Jahren schlecht angelegt; eine Kamerabefahrung war teilweise nicht möglich, Armierungen liegen teilweise frei, einige Kanäle sind einsturzgefährdet. Aus der in Tabellenform vorgestellten Bestandsaufnahme (u.a. nach Sohlenbeschaffenheit, Begehbarkeit, Durchmesser) ergibt sich die Notwendigkeit der Sanierung nach der Dringlichkeit. Die Kosten müssen in den Haushalt eingestellt werden.
  • Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie dem Unternehmen Geothermie Ammersee GmbH eine bergrechtliche Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme erteilt hat. Die Bohrungen in Weilheim und Geretesried bis in 4.500 m Tiefe waren seinerzeit nicht erfolgreich.
  • Die Deutsche Telekom Technik GmbH und die Bundesregierung haben das Ziel, kurzfristig allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einen Anschluss an das digitale Hochgeschwindigkeitsnetz zu ermöglichen. Dieses Ziel kann nur durch große Anstrengungen, einem schlanken Zustimmungsverfahren und der Verwendung von zukunftsweisenden innovativen Verlegemethoden erreicht werden. Aus diesem Grund beabsichtigt die Deutsche Telekom das Verlegen von Breitbandleitungen in Mindertiefe als Standardverlegemethode zu etablieren. Das Verfahren erscheint der Verwaltung schlüssig, die Verlegung in Mindertiefe kann jedoch häufiger zu Beschädigungen der Kabel führen, es gebe wenig Erfahrung mit der Methode, die sich auch nur entlang der Straßen eignet. Die Lage der Kabelführung muss genau erfasst werden, was Verwaltungsaufwand bedeutet. Einstimmig wurde beschlossen, sich einer entsprechenden Vereinbarung des Bayerischen Gemeindetags mit der Telekom Deutschland GmbH anzuschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur die Glasfaserleitungen in Mindertiefe in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verlegen (sog. Trenchingverfahren).
  • Auf dem kleinen Parkplatz zwischen Kreisel und Kustermannpark soll eine öffentliche Toilette gebaut werden. Die Verwaltung stellte dazu ihre Planung vor, die das Landratsamt als genehmigungsfähig ansieht. Die notwendigen Mittel, rd. 140.000 Euro, müssen in den Haushaltsberatungen eingeplant werden und später mit dem Haushalt beschlossen werden. Eine finanzielle Förderung sei nicht möglich. Sodann wurde einstimmig beschlossen, einen Bauantrag für das Vorhaben einzureichen, ohne jedoch festzulegen, in welchem Haushaltsjahr die Errichtung der Toiletten umgesetzt werden soll.
  • Die Verwaltung erläuterte die „Hinweise zum Winterdienst“ für die Presse und damit für die Öffentlichkeit, die Bürger und Bürgerinnen in Tutzing. Letztlich gehe es um Solidarität und Rücksichtnahme.
  • Der Arbeitskreis Mobilität stellte ein Parkleitsystem vor mit (1) einer Übersicht über sechs Parkmöglichkeiten und (2) dem Ziel, den Parksuchverkehr der Gäste weg vom See zu leiten. Parkplätze sollten von Montag bis Sonntag zur Verfügung stehen, manche eben nur an Sonn- und Feiertagen, z.B. bei den Supermärkten, dies natürlich nach Rücksprache mit den Eigentümern. Für Dampferfahrten sollen auch Parkplätze mit einer Parkdauer von vier Stunden vorhanden sein (derzeit beim Kino). Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Eigentümern privater Parkflächen Gespräche über deren öffentliche Nutzung zu führen. Das geplante Parkleitsystem hat der Arbeitskreis um die Idee von Parkzonen ergänzt. Dabei sind im Bereich der Hauptstraße kürzere und über den Bereich zwischen Hauptstraße bis zur Bahnlinie längere Maximalparkzeiten angedacht. Für das ganz kurze Parken und den ganz kurzen Einkauf soll es die Möglichkeit einer „Semmeltaste“ geben, bei der 30-45 Minuten kostenlos gehalten werden kann.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wurde bekanntgegeben, dass die Sanierung der Friedhofsmauer in  Traubing im Januar 2021 beginnt; teilweise wird die Straße gesperrt werden müssen. Wiederholt wurde der Hinweis, das Beschilderungskonzept im Ort solle aktualisiert werden. Die Verwaltung informierte weiter, dass es für ehrenamtliche Helfer, die Müll im Ort aufsammeln, keine Möglichkeit der Versicherung gebe. Auf die bereits mehrfach gestellte Anfrage, wann der Gehweg am Beringerweg wieder freigegeben wird, die Info gegeben, dass auf Nachfrage des Landratsamts die Gemeindeverwaltung dem Bauunternehmen nochmals eine Verlängerung für ein halbes Jahr gewähren will. Es gebe, so Ratskollegin Caroline Krug, diverse Beschwerden von Anwohnern, vor allem gehbehinderten Menschen, für die ein Durchkommen auf dem abgetrennten Gehweg aufgrund der Durchgangsbreite unmöglich ist. Auch die ARGE Inklusion hat um Unterstützung der Gemeinde gebeten, dass der Gehweg ab Jan. 2021 wieder freigegeben werden muss.

Bei der Erstellung des Protokolls konnte ich auf die Mitschriften meines Ratskollegen Dr. Joachim Weber-Guskar und meiner Ratskollegin Caroline Krug zurückgreifen. Dafür gebührt ihnen mein herzlicher Dank!

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